Die Einstein Stiftung Berlin verwirklicht ihren Satzungszweck
- durch eigene Projekte, z.B. zur Netzwerkbildung und Stärkung der Sichtbarkeit des Wissenschaftsstandortes Berlin, siehe z. B. "Berlin der Begegnung"
- durch Programmlinien zur Förderung hervorragender Wissenschaftler/innen am Standort Berlin
- durch Förderung exzellenter Projekte und Institutionen übergreifender Forschungsvorhaben in Berlin.
Die Antragstellung erfolgt über die Berliner Universitäten/ die Charité. Anträge bedürfen grundsätzlich der Befürwortung durch zwei beteiligte Partner-Institutionen (Präsidium der Universität / Leiter/in des außeruniversitären Forschungsinstituts).
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu den Programmlinien der Stiftung und Unterlagen zur Antragstellung.
Außerdem ist hier das Förderstatut der Stiftung einsehbar, und hier die vorläufigen Hinweise für externe Gutachter/innen.
