Die Einstein Stiftung Berlin verwirklicht ihren Satzungszweck
- durch Programme zur Förderung exzellenter Projekte und Institutionen übergreifender Forschungsvorhaben in Berlin.
- durch die Förderung hervorragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Standort Berlin
- durch eigene Projekte zur Netzwerkbildung und Stärkung der Sichtbarkeit des Wissenschaftsstandortes Berlin, wie z.B. "Berlin der Begegnung".
Die Antragstellung erfolgt über die Berliner Universitäten sowie die Charité. Anträge bedürfen grundsätzlich der Befürwortung durch zwei beteiligte Partner-Institutionen (Präsidium der Universität / Leiterin bzw. Leiter des außeruniversitären Forschungsinstituts).
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu den Programmen der Stiftung und Unterlagen zur Antragstellung. Außerdem ist hier das Förderstatut der Stiftung einsehbar, und hier die vorläufigen Hinweise für externe Gutachterinnen und Gutachter.
14. Juni 2013
Bitte beachten Sie die universitätsinternen Fristen (25.4.2013) Die Fristen gelten nicht für das Programm "Einstein-Professur".
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Die Einstein Stiftung Berlin wurde 2009 vom Land Berlin gegründet. Zweck der Stiftung ist es, Wissenschaft und Forschung in Berlin auf internationalem Spitzenniveau zu fördern und das Land dauerhaft als attraktiven Wissenschaftsstandort zu etablieren.
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