
Einstein-Forschungsvorhaben fördern exzellente wissenschaftliche und gestalterische Projekte in Berlin auf höchstem internationalen Niveau. Die Vorhaben sollen im positiven Sinn risikobehaftet sein. Das Programm bietet Unterstützung für Projekte, die für die Berliner Wissenschaft innovativ sind und von mehreren Institutionen in der Stadt getragen werden.
Das Forschungsvorhaben muss von einer antragsberechtigten Institution gemeinsam mit mindestens einem Kooperationspartner und/oder mindestens einer weiteren antragsberechtigten Institution getragen werden. Nur Professoren und Professorinnen aus den fünf bei der Einstein Stiftung Berlin antragsberechtigten Institutionen können einzeln oder gemeinsam einen Antrag stellen.
Die Anträge können andere Berliner öffentlich grundfinanzierte wissenschaftliche Einrichtungen sowie die Hebrew University als Kooperationspartner einbeziehen.
Der Antrag muss mit einer positiven Stellungnahme der jeweiligen Universität bzw. Charité sowie des/der außeruniversitären Kooperationspartner/s eingereicht werden. Aus diesen Stellungnahmen muss sich die Unterstützung und Zustimmung der Universitätsleitung/en bzw. außeruniversitären Institutsleitung/en, insbesondere im Hinblick auf die herausgehobene Qualität des Vorhabens ergeben. Auch der Umfang der finanziellen Unterstützung seitens der beteiligten Institutionen muss dargestellt werden.
Den Antragstellerinnen und Antragstellern werden die erforderlichen Sach- und Personalmittel zur Verfügung gestellt. Bei mehreren Antragstellerinnen und Antragstellern ergehen ggf. gesonderte Bewilligungen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Einstein-Forschungsvorhaben aus nicht antragsberechtigten Einrichtungen erhalten die Mittel über die Institutionen der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller.
Die maximale Förderdauer beträgt 3 Jahre.
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Anträge können in allen Disziplinen zweimal jährlich zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen gestellt werden. Für interne Vorfristen der einzelnen antragsberechtigten Einrichtungen wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweils unten genannten Ansprechpersonen.
Der Antrag auf Förderung muss enthalten:
Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen werden auch jeweils Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Personen.

Christian Haberecht
Referent
Einstein Stiftung Berlin
Geschäftsstelle
Jägerstr. 22/23
10117 Berlin
T: +49 (0)30-20370-228
F: +49 (0)30-20370-377
M: christian.haberecht (at) einsteinfoundation.de
Die Einstein Stiftung Berlin wurde 2009 vom Land Berlin gegründet. Zweck der Stiftung ist es, Wissenschaft und Forschung in Berlin auf internationalem Spitzenniveau zu fördern und das Land dauerhaft als attraktiven Wissenschaftsstandort zu etablieren.
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