
Das Programm ermöglicht bereits geförderten jungen Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftlern in Berlin ihre Nachwuchsgruppe personell durch eine Postdoktorandin oder einen Postdoktoranden aus dem Ausland und mit Sachmitteln zu verstärken.
Gleichzeitig sollen auf diese Weise internationale Postdoktorandinnen und Postdoktoranden für Berlin interessiert und ihnen eine Arbeitsmöglichkeit bis zu 5 Jahren gegeben werden.
Antragsberechtigt sind Nachwuchsgruppenleiter und Nachwuchsgruppenleiterinnen (z. B. im Rahmen der DFG-Förderung oder mit einem ERC Starting Grant), die Fördermittel für eine eigene Nachwuchsgruppe eingeworben haben und diese an einer der antragsberechtigten Berliner Universitäten oder der Charité aufbauen.
Gefördert wird eine Stelle für eine Postdoktorandin oder einen Postdoktoranden (Einstein Postdoctoral Fellow), die/den die Antragstellerin bzw. der Antragsteller aus dem Ausland rekrutieren muss. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag des Landes Berlin und kann ausnahmsweise bis zur Höhe der Bezüge des Leiters der Nachwuchsgruppe reichen.
Zusätzlich können notwendige Sachkosten für die Arbeiten des Einstein Postdoctoral Fellows in Höhe von bis zu 20.000 € p. a. beantragt werden.
Weiterhin können Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Wissenschaftsmanagement für die Nachwuchsgruppe gefördert werden.
Die Förderung umfasst bis zu 5 Jahre während der Laufzeit der Nachwuchsgruppe. Die Postdoktorandinnen/Postdoktoranden führen für die Dauer der Förderung die Bezeichnung „Einstein Postdoctoral Fellow".
Voraussetzung für eine Antragstellung ist die erfolgreiche Einwerbung einer Nachwuchsgruppe und deren Ansiedelung an einer Berliner Universität.
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Anträge können in allen Disziplinen zweimal jährlich zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen gestellt werden.
Antragsteller sind die Nachwuchsgruppenleiterinnen bzw. Nachwuchsgruppenleiter. Die Anträge werden mit zustimmender Kenntnisnahme der Hochschulleitung bei der Einstein Stiftung eingereicht. Für interne Vorfristen der einzelnen antragsberechtigten Einrichtungen wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweils unten genannten Ansprechpersonen.
Der Antrag auf Förderung muss enthalten:
Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen werden auch jeweils Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Personen.

Christian Haberecht
Referent
Einstein Stiftung Berlin
Geschäftsstelle
Jägerstr. 22/23
10117 Berlin
T: +49 (0)30-20370-228
F: +49 (0)30-20370-377
M: christian.haberecht (at) einsteinfoundation.de
Die Einstein Stiftung Berlin wurde 2009 vom Land Berlin gegründet. Zweck der Stiftung ist es, Wissenschaft und Forschung in Berlin auf internationalem Spitzenniveau zu fördern und das Land dauerhaft als attraktiven Wissenschaftsstandort zu etablieren.
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