
Ziel des Programms ist es, Berufungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf höchstem internationalem Niveau an Berliner Universitäten zu unterstützen, die durch die Universitäten alleine nicht zu finanzieren sind, wobei das eigene Angebot die Grenze der Leistungsfähigkeit der Universitäten erreicht haben muss.
Das gilt gleichermaßen für die Verhinderung der Abwerbung von Berliner Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftlern.
Antragsberechtigt sind die Freie Universität Berlin, die Humboldt Universität zu Berlin, die Technische Universität Berlin, die Universität der Künste Berlin sowie die Charité-Universitätsmedizin Berlin.
Bei besonders ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf Spitzenniveau unterstützt die Einstein Stiftung deren Berufung an eine Berliner Universität bzw. die Rufabwehr durch einen einmaligen Zuschuss zur Ausstattung der Professur; dabei kann es sich auch um eine Berliner „S-Professur“ handeln.
Durch die Einstein Stiftung können bewilligt werden:
Die Mittel können von der Universität im Rahmen der Berufungs- und Bleibeverhandlung verwendet werden. Sie sind innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Bewilligung abzurufen und abzurechnen.
Die Antragstellung erfolgt durch die Universitätsleitung unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Anträge können aus jeder Disziplin eingereicht werden, sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt werden und auf Englisch verfasst sein.
Die geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen internationales Renommee aufweisen und in der Regel ein Jahr oder länger im Ausland wissenschaftlich tätig gewesen sein.
Bei der Beantragung durch eine Universität ist auch die besondere Bedeutung der zu besetzenden Stelle für das Forschungsprofil der Universität darzulegen.
Die beantragende Universität muss die Höhe der beantragten Mittel und ihre spezifizierte Aufteilung beziffern sowie ihr eigenes Angebot an den Wissenschaftler bzw. die Wissenschaftlerin darlegen.
Bei Professorinnen und Professoren, deren auswärtiger Ruf abgewehrt werden soll, ist das auswärtige Angebot vorzulegen.
Die Geförderten führen für die Dauer ihrer Tätigkeit in Berlin den Titel „Einstein-Professorin“ bzw. „Einstein-Professor“.
Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittel- verfahren in Anspruch genommen werden.
Nähere Informationen zu den aktuellen Einstein-Professoren finden Sie hier.
Dr. Anne Jordan
Referentin
Einstein Stiftung Berlin
Geschäftsstelle
Jägerstr. 22/23
10117 Berlin
T: +49 (0)30-20370-228
F: +49 (0)30-20370-377
M: anne.jordan (at) einsteinfoundation.de
Die Einstein Stiftung Berlin wurde 2009 vom Land Berlin gegründet. Zweck der Stiftung ist es, Wissenschaft und Forschung in Berlin auf internationalem Spitzenniveau zu fördern und das Land dauerhaft als attraktiven Wissenschaftsstandort zu etablieren.
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