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Für die Wissenschaft. Für Berlin.

Einstein-Professur

I. ZIEL

Ziel des Programms ist es, Berufungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf höchstem internationalem Niveau an Berliner Universitäten zu unterstützen, die durch die Universitäten alleine nicht zu finanzieren sind, wobei das eigene Angebot die Grenze der Leistungsfähigkeit der Universitäten erreicht haben muss.

Das gilt gleichermaßen für die Verhinderung der Abwerbung von Berliner Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftlern.

II. ANTRAGSBERECHTIGUNG

Antragsberechtigt sind die Freie Universität Berlin, die Humboldt Universität zu Berlin, die Technische Universität Berlin , die Universität der Künste sowie die Charité Universitätsmedizin Berlin.

III. FÖRDERUNG

Bei besonders ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf Spitzenniveau unterstützt die Einstein Stiftung deren Berufung an eine Berliner Universität bzw. die Rufabwehr durch einen einmaligen Zuschuss zur Ausstattung der Professur; dabei kann es sich auch um eine Berliner „S-Professur“ handeln.

Durch die Einstein Stiftung können bewilligt werden:

  • Mittel für eine Berufungsleistungszulage als Einmalzahlung im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen;
  • Investitionsmittel (z. B. Geräte einschließlich Großgeräte; aber: keine Baumaßnahmen);
  • Sachmittel (z. B. auch Bibliotheksmittel; IT-Kosten; Reisemittel (auch für Einladungen))

Die Mittel können von der Universität im Rahmen der Berufungs- und Bleibeverhandlung verwendet werden. Sie sind innerhalb des Haushaltsjahres der Bewilligung abzurufen und abzurechnen.

IV. ANTRAGSTELLUNG

Die Antragstellung erfolgt durch die Universitätsleitung unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Anträge können in allen Disziplinen zweimal jährlich zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen gestellt werden.

Die geförderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen internationales Renommee aufweisen und in der Regel ein Jahr oder länger im Ausland wissenschaftlich tätig gewesen sein.

Bei der Beantragung durch eine Universität ist auch die besondere Bedeutung der zu besetzenden Stelle für das Forschungsprofil der Universität darzulegen.

Die beantragende Universität muss die Höhe der beantragten Mittel und ihre spezifizierte Aufteilung beziffern sowie ihr eigenes Angebot an den Wissenschaftler bzw. die Wissenschaftlerin darlegen.

Bei Professorinnen und Professoren, deren auswärtiger Ruf abgewehrt werden soll, ist das auswärtige Angebot vorzulegen.

Die Geförderten führen für die Dauer ihrer Tätigkeit in Berlin den Titel „Einstein Professorin“ bzw. „Einstein Professor“.



Ansprechpartner

Christian Haberecht
Referent




Einstein Stiftung Berlin
Geschäftsstelle

Jägerstr. 22/23
10117 Berlin

T: +49 (0)30-20370-228
F: +49 (0)30-20370-377
M: christian.haberecht (at) einsteinfoundation.de