
Das Programm ermöglicht universitären Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftlern für maximal zwei Jahre an einem außeruniversitären Institut zu forschen. Dabei sollte es sich primär um eine Berliner Einrichtung handeln; es kann aber auch eine gastgebende Einrichtung außerhalb Berlins mit existierenden intensiven Kooperationsbeziehungen zu Berliner Forschungseinrichtungen ausgewählt werden. Dadurch soll die mittel- und längerfristige Zusammenarbeit zwischen der Universität und dem aufnehmenden Institut gestärkt werden. Für diese Zeit des freien Forschens können die Wissenschafterlinnen und Wissenschaftler von ihren universitären Verpflichtungen frei gestellt werden.
Berufbare Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler erhalten die Chance, durch die Bertretungsprofessur das eigene berufliche Profil in Berlin weiter zu entwickeln.
Professorinnen und Professoren an einer der antragsberechtigten Institutionen mit einer Festanstellung, die nach Dienstrecht Anspruch auf Forschungsfreisemester haben, sind antragsberechtigt. Vertretungskosten für Berliner Landesforschungsfreisemester können von der Einstein Stiftung nicht finanziert werden.
Die vertretene Wissenschaftlerin bzw. der vertretene Wissenschaftler führt für die Dauer der Forschungsarbeiten am außeruniversitären Institut den Titel "Einstein Research Fellow".
Gefördert werden können:
Die Förderung umfasst einen Zeitraum von maximal 2 Jahren.
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Anträge können in allen Disziplinen zweimal jährlich zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen gestellt werden.
Antragsteller sind die Professorinnen und Professoren an den antragsberechtigten Einrichtungen. Die Anträge werden mit einer Stellungnahme der Hochschul- bzw. Charité-leitung bei der Einstein Stiftung Berlin eingereicht. Für interne Vorfristen und Verfahren der einzelnen antragsberechtigten Einrichtungen wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweils unten genannten Ansprechpersonen. Die Hochschul- bzw. Charitéleitung verpflichtet sich, die Stelle von einer Nachwuchs- wissenschaftlerin oder einem Nachwuchswissenschaftler vertreten zu lassen.
Der Antrag auf Förderung muss enthalten:
Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen werden auch jeweils Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Personen.

Christian Haberecht
Referent
Einstein Stiftung Berlin
Geschäftsstelle
Jägerstr. 22/23
10117 Berlin
T: +49 (0)30-20370-228
F: +49 (0)30-20370-377
M: christian.haberecht (at) einsteinfoundation.de
Die Einstein Stiftung Berlin wurde 2009 vom Land Berlin gegründet. Zweck der Stiftung ist es, Wissenschaft und Forschung in Berlin auf internationalem Spitzenniveau zu fördern und das Land dauerhaft als attraktiven Wissenschaftsstandort zu etablieren.
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