|  Kontakt  |
Login  |
Suche  

Für die Wissenschaft. Für Berlin.

Einstein Research Fellowship

I. ZIELE

Das Programm ermöglicht universitären Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftlern für maximal zwei Jahre an einem außeruniversitären Institut zu forschen. Dabei sollte es sich primär um eine Berliner Einrichtung handeln; es kann aber auch eine gastgebende Einrichtung außerhalb Berlins mit existierenden intensiven Kooperationsbeziehungen zu Berliner Forschungseinrichtungen ausgewählt werden. Dadurch soll die mittel- und längerfristige Zusammenarbeit zwischen der Universität und dem aufnehmenden Institut gestärkt werden. Für diese Zeit des freien Forschens können die Wissenschafterlinnen und Wissenschaftler von ihren universitären Verpflichtungen frei gestellt werden.

Berufbare Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler erhalten die Chance, durch die Bertretungsprofessur das eigene berufliche Profil in Berlin weiter zu entwickeln.

II. ANTRAGSBERECHTIGUNG

Professorinnen und Professoren an einer der antragsberechtigten Institutionen mit einer Festanstellung, die nach Dienstrecht Anspruch auf Forschungsfreisemester haben, sind antragsberechtigt. Vertretungskosten für Berliner Landesforschungsfreisemester können von der Einstein Stiftung nicht finanziert werden.

III. FÖRDERUNG

Die vertretene Wissenschaftlerin bzw. der vertretene Wissenschaftler führt für die Dauer der Forschungsarbeiten am außeruniversitären Institut den Titel "Einstein Research Fellow".

Gefördert werden können:

  • Finanzierung einer Vertretung einer W3-Professur durch eine berufbare Nachwuchswissenschaftlerin oder einen berufbaren Nachwuchswissenschafter
  • Personal- und Sachmittel (für ca. 6 Monate; max. 6.000 €) für die Vertretung zur
  • Vorbereitung von eigenen Forschungsanträgen.


IV. FÖRDERDAUER

Die Förderung umfasst einen Zeitraum von maximal 2 Jahren.

V. ANTRAGSTELLUNG

Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Anträge können in allen Disziplinen zweimal jährlich zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen gestellt werden.

Antragsteller sind die Professorinnen und Professoren an den antragsberechtigten Einrichtungen. Die Anträge werden mit einer Stellungnahme der Hochschul- bzw. Charité-leitung bei der Einstein Stiftung Berlin eingereicht. Für interne Vorfristen und Verfahren der einzelnen antragsberechtigten Einrichtungen wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweils unten genannten Ansprechpersonen. Die Hochschul- bzw. Charitéleitung verpflichtet sich, die Stelle von einer Nachwuchs- wissenschaftlerin oder einem Nachwuchswissenschaftler vertreten zu lassen.

Der Antrag auf Förderung muss enthalten:

  • Darstellung des Forschungsvorhabens
  • Erläuterung der Bedeutung dieses Vorhabens für die mittel- und längerfristige
  • Kooperation zwischen Universität und dem aufnehmenden außeruniversitären Institut
  • Benennung der Vertreterin bzw. des Vertreters mit Lebenslauf
  • Erläuterung der herausragenden wissenschaftlichen Qualifikation der vorgeschlagenen Vertretung
  • Einschätzung der mittel-/längerfristigen Karriereperspektiven der vorgeschlagenen Vertreterin bzw. des vorgeschlagenen Vertreters
  • Kostenplan.


VI. INANSPRUCHNAHME DER BEWILLIGUNG

Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen werden auch jeweils Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Personen.

Ansprechpartner

Christian Haberecht
Referent




Einstein Stiftung Berlin
Geschäftsstelle

Jägerstr. 22/23
10117 Berlin

T: +49 (0)30-20370-228
F: +49 (0)30-20370-377
M: christian.haberecht (at) einsteinfoundation.de