
Mit dem Programm „Einstein Visiting Fellow“ sollen ausländische Spitzenwissenschaftlerinnen oder -wissenschaftler längerfristig in die Berliner Forschungs- und Wissenschaftslandschaft eingebunden und auf diese Weise die internationale Sichtbarkeit der Berliner Universitäten und Forschungseinrichtungen weiter gestärkt werden. Zielgruppe sind insbesondere Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, die exzellente Bereiche der Berliner Wissenschaft mit einer besonderen Kompetenz nachhaltig ergänzen. Ein Einstein Visiting Fellow ist keine klassische Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler mit einem einsemestrigen Aufenthalt an einer Berliner Einrichtung. Vielmehr sollen die Fellows längerfristig Teil der Berliner Wissenschaft werden.
Es wird erwartet, dass der Einstein Visiting Fellow sich in Berlin in Absprache mit seinen Gastgebern eine Arbeitsgruppe einrichtet und mehrmals (mindestens 3-4 Mal) im Jahr im Rahmen eines möglichst mehrwöchigen Arbeitsaufenthalts in Berlin für diese und für den wissenschaftlichen Nachwuchs präsent ist. Während dieser Zeit bearbeitet er auch mit den Berliner Kolleginnen und Kollegen gemeinsame Forschungsprojekte und führt in Absprache mit der gastgebenden Einrichtung Veranstaltungen durch.
Antragstellerin/Antragsteller ist die Sprecherin/der Sprecher eines Berliner Exzellenzclusters, einer Graduiertenschulen oder eines DFG-Forschungszentrums. Der Antrag muss mit einer positiven Stellungnahme der jeweiligen Universität bzw. der Charité eingereicht werden.
Die Förderung umfasst Mittel in Höhe von max. 150.000 € pro Jahr. Diese sollen für den Aufbau einer Arbeitsgruppe in Berlin verwendet werden. Zudem können daraus:
Die jeweilige Berliner Universität bzw. die Charité stellt die räumliche und infrastrukturelle Ausstattung.
Zwischen der Einstein Stiftung und dem Einstein Visiting Fellow bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Alle notwendigen Verabredungen sind zwischen der antragstellenden Hochschule und dem Einstein Visiting Fellow unmittelbar zu treffen.
Die Förderung umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren. Nach Ablauf der Förderung kann ein Fortsetzungsantrag für weitere zwei Jahre gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Anträge können in allen Disziplinen zweimal jährlich zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen gestellt werden.
Antragsteller sind die Sprecher/Sprecherinnen der Exzellenzcluster bzw. Graduiertenschulen bzw. DFG-Forschungszentren an den antragsberechtigten Einrichtungen. Die Anträge werden mit einer Stellungnahme der Hochschul- bzw. Charitéleitung bei der Einstein Stiftung eingereicht.
Falls einzelne antragsberechtigte Einrichtungen für Anträge an die Einstein Stiftung interne Vorfristen festgelegt haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweils unten genannten Ansprechpersonen Ihrer Institution.
Der Antrag auf Förderung muss enthalten:
- Darstellung des gemeinsam zwischen Fellow und gastgebender Einheit geplanten Forschungsvorhabens
- Erläuterung der Intensität bereits bestehender bzw. abgeschlossener Forschungskooperationen mit dem vorgeschlagenen Einstein Visiting Fellow
- Erläuterung der mit dem Einstein Visiting Fellow erzielten Verbesserung des Lehrangebots
- Thema und Größe der geplanten Arbeitsgruppe in Berlin
- Angaben zu Häufigkeit und Dauer der geplanten Berlin-Aufenthalte
- Erläuterung geplanter Maßnahmen zur Einbindung des Fellows in die Berliner Wissenschaftslandschaft
- Erläuterung der von der gastgebenden Einrichtung zu leistenden administrativen und organisatorischen Unterstützung
Der Verlängerungsantrag erfolgt ebenfalls unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Anträge können zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen gestellt werden.
Antragsteller sind wiederum die Sprecher/Sprecherinnen der Exzellenzcluster bzw. Graduiertenschulen bzw. DFG-Forschungszentren an den antragsberechtigten Einrichtungen. Auch die Verlängerungsanträge werden mit einer Stellungnahme der Hochschul- bzw. Charitéleitung bei der Einstein Stiftung eingereicht.
Falls einzelne antragsberechtigte Einrichtungen für Anträge an die Einstein Stiftung interne Vorfristen festgelegt haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweils unten genannten Ansprechpersonen Ihrer Institution.
Der Antrag auf Verlängerung der Förderung muss enthalten:
a) Einen Rückblick auf die erste Förderphase und eine Darstellung der Bedeutung des Einstein Visiting Fellow für die gastgebende Einheit in dieser Zeit:
b) Ausführungen zur zweiten Förderphase:
c) Gegenüber dem ursprünglichen Antrag weiterführende Erläuterung der Bedeutung des Einstein Visiting Fellow für die mittel- und längerfristige Kooperation zwischen der aufnehmenden Berliner Einrichtung und der Heimatinstitution des Fellows
Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen werden auch jeweils Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Personen.
Dr. Anne Jordan
Referentin
Einstein Stiftung Berlin
Geschäftsstelle
Jägerstr. 22/23
10117 Berlin
T: +49 (0)30-20370-228
F: +49 (0)30-20370-377
M: anne.jordan (at) einsteinfoundation.de
Die Einstein Stiftung Berlin wurde 2009 vom Land Berlin gegründet. Zweck der Stiftung ist es, Wissenschaft und Forschung in Berlin auf internationalem Spitzenniveau zu fördern und das Land dauerhaft als attraktiven Wissenschaftsstandort zu etablieren.
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