
Als ein Baustein der Verstetigung von Spitzenforschungsverbünden in Berlin bietet das Programm diesen Verbünden, die bereits von dritter Seite gefördert werden (z. B. Exzellenzcluster, Graduiertenschulen, DFG-Forschungszentren), die Möglichkeit, durch die Beantragung eines Einstein-Zentrums Institutionen übergreifende Forschungs- und Lehrnetzwerke in Berlin zu etablieren. Die in einem solchen Verbund stattfindende vertiefte Kooperation exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soll durch ein Einstein-Zentrum in einer festen Struktur langfristig gesichert und für den Wissenschaftsstandort Berlin nutzbar gemacht werden; die erfolgreichen Forschungsansätze der bestehenden Verbünde sollen dabei fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Ein Einstein-Zentrum bündelt und nutzt interdisziplinäre wissenschaftliche Kompetenz auf besonders innovativen Forschungsfeldern und bildet auf diese Weise in Berlin international sichtbare Forschungsschwerpunkte heraus. Es vernetzt exzellente Forschung in zentralen Wissenschaftsbereichen und betreibt Nachwuchsförderung auf höchstem Niveau. Das Zentrum überwindet mit zukunftsweisenden, innovativen Forschungsfragestellungen und exzellenten Projekten die Grenzen von Disziplinen. Es schafft eine Institutionen übergreifende Kooperationsform, die von einer Interdisziplinären Arbeitsgruppe nach §38 Abs.5 BerlHG bis zu einer rechtlich selbstständigen Organisationsform (z. B. gGmbH) reichen kann. Das Einstein-Zentrum entwickelt ein Konzept, wie die gemeinsam mit den Partner-Institutionen geplanten strategischen Zielsetzungen verfolgt werden sollen und legt einen Management-Plan vor, durch den Forschung, Lehre und Wissenstransfer-Aktivitäten aller beteiligten Partner koordiniert werden. Es bindet internationale Expertise ein und entwickelt interne Auswahl- und Entscheidungsstrukturen zur wettbewerblichen Mittelvergabe. Ferner verpflichtet es sich, einmal im Jahr der Berliner Öffentlichkeit Aspekte der Zentrumsforschung vorzustellen.
Antragsberechtigt sind die vier Berliner Universitäten und die Charité. Von diesen müssen an einem Antrag mindestens zwei beteiligt sein; ferner müssen weitere außeruniversitäre Berliner Forschungseinrichtungen institutionell ingebunden werden.
Die Voraussetzung für eine Antragstellung ist die bereits bestehende Förderung von möglichst mindestens zwei Berliner Forschungsverbünden wie z. B. Exzellenzcluster und Graduiertenschulen im Rahmen der Exzellenzinitiative oder ein DFG-Forschungszentrum oder entsprechende Förderformate anderer Mittelgeber im thematischen Rahmen des beantragten Zentrums. Das Einstein-Zentrum soll es ermöglichen, die durch eine Förderung Dritter erarbeiteten Ergebnisse für die gesamte Berliner Wissenschaftslandschaft auf innovative Weise nutzbar zu machen.
Aus dem Antrag müssen sich aus der Sicht der jeweiligen Universitäts-/ Charité-Leitungen die herausgehobene Bedeutung des Vorhabens für die beteiligten Einrichtungen und für die Berliner Wissenschaft ergeben. Auch der Umfang der finanziellen Unterstützung seitens der beteiligten Institutionen muss dargestellt werden. Bitte wenden Sie sich vor einer Antragstellung möglichst frühzeitig an die jeweils unten genannten Ansprechpersonen an den antragsberechtigten Einrichtungen.
Der Antrag muss enthalten:
Eine Förderung ist in drei Modulen möglich:
1. Vorlauffinanzierung (Modul 1): Für die Überleitung der bereits durch Dritte geförderten Einheiten in ein Einstein-Zentrum können Arbeiten zur Vorbereitung eines Antrags auf Einrichtung eines Einstein-Zentrums gestellt werden. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre, die max. Fördersumme 100.000 € p. a. Antragsberechtigt sind nur Mitglieder einer zur Zeit der Antragstellung von dritter Seite geförderten Maßnahme.
2.Infrastrukturförderung (Modul 2): Für Vernetzungs- und Infrastrukturmaßnahmen zum Zusammenschluss von bestehenden Verbünden zu einem Einstein-Zentrum und die Koordinierung der Kooperation können für max. 3 Jahre bis zu 300.000 € p. a. beantragt werden. Es können alle Mittel beantragt werden, die erforderlich sind, um die strukturellen Ziele eines Einstein-Zentrums zu erreichen, d. h. insbesondere die bisherigen exzellenten Arbeitsergebnisse an einer Institution auf mehrere zu übertragen und so die Etablierung dieser neuen Spitzenforschungsbereiche auch institutionell zu verankern. Die Förderungswürdigkeit wird begünstigt, wenn bislang nicht beteiligte Institutionen substantiell eingebunden werden.Die Förderung exzellenter Forschungsprojekte in Verbünden, die einen Antrag auf Modul 2 stellen, muss durch anderweitige Finanzierung oder durch einen Antrag in Modul 3 abgedeckt sein.
3. Forschungsförderung (Modul 3): Der Antrag kann für einen Gesamtförderzeitraum von bis zu 5 Jahren mit einer jährlichen Gesamtfördersumme von max. 2,5 Mio. € gestellt werden: der 1. Antrag bezieht sich auf drei, der anschließende Fortsetzungsantrag auf zwei Jahre. Es können alle Mittel beantragt werden, die erforderlich sind, um die inhaltlichen Ziele eines Einstein-Zentrums zu erreichen. Dabei kann sich die Förderung von Spitzenforschungsprojekten sowohl auf die Weiterfinanzierung von herausragenden, zur Zeit der Antragstellung noch von Dritten geförderte Projekten als auch auf die Unterstützung neuer, durch den Zusammenschluss ermöglichter hochrangiger Forschungsvorhaben beziehen.
Die Module 1, 2 und 3 sind kombinierbar.
Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen werden auch jeweils Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Personen.

Christian Haberecht
Referent
Einstein Stiftung Berlin
Geschäftsstelle
Jägerstr. 22/23
10117 Berlin
T: +49 (0)30-20370-228
F: +49 (0)30-20370-377
M: christian.haberecht (at) einsteinfoundation.de
Die Einstein Stiftung Berlin wurde 2009 vom Land Berlin gegründet. Zweck der Stiftung ist es, Wissenschaft und Forschung in Berlin auf internationalem Spitzenniveau zu fördern und das Land dauerhaft als attraktiven Wissenschaftsstandort zu etablieren.
mehr lesen>>