
Das Programm bietet noch nicht berufenen Berliner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Postdoc-Phase, die Möglichkeit zur selbst organisierten, Institutionen übergreifenden themenbezogenen Kooperation in Berlin.
Ein Einstein-Zirkel besteht aus einem festen Personenkreis. Dieser setzt sich aus Angehörigen von mindestens einer der vier Berliner Universitäten bzw. der Charité sowie zusätzlich aus Angehörigen von mindestens einer Berliner außeruniversitären Forschungseinrichtung zusammen. Ein Einstein-Zirkel umfasst mindestens zehn und maximal 20 Mitglieder. Er beschäftigt sich über einen mehrjährigen Zeitraum (max. drei Jahre) mit einem bestimmten Thema. Ziel der Kooperation ist ein identifizierbares Ergebnis am Ende der Laufzeit (z. B. gemeinsame Publikation; Planung und Durchführung eines wissenschaftlichen Projekts, das ohne die Kooperation nicht zustande gekommen wäre).
Der Einstein-Zirkel kann ausgewählte auswärtige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (max. ein Drittel) als Mitglieder einbinden, so dass auf diese Weise exzellente nationale und internationale junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gezielt in die Berliner Wissenschaftslandschaft integriert werden.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Postdoc-Phase an einer der antragsberechtigten Institutionen sind antragsberechtigt. Für die Antragstellung ist die zustimmende Kenntnisnahme der Vertreterin bzw. des Vertreters der Forschungsabteilung notwendig (siehe unten).
Die Förderung umfasst die Finanzierung von regelmäßigen mehrtägigen Arbeitstreffen (max. drei pro Jahr) der Mitglieder des Zirkels, ebenso wie Reise- und Aufenthaltskosten (in Übereinstimmung mit dem Reisekostenrecht des Landes Berlin) für die auswärtigen Mitglieder des Zirkels sowie für maximal drei für die Tagung besonders ausgewiesene Gäste.
Zusätzliche Mittel bis zur Höhe von insgesamt 10.000 € für drei Jahre können auf begründeten Antrag für die Koordinierung (z. B. Hilfskräfte) zur Verfügung gestellt werden.
Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre.
Antragstellerinnen bzw. Antragsteller sind ausgewiesene Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler in der Postdoc-Phase, die an einer der antragsberechtigten Einrichtungen tätig sind und noch nicht in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen.
Ein Einstein-Zirkel kann auch für ein aus "Berlin der Begegnung" hervorgehendes Netzwerk genutzt werden.
Die Antragstellung ist in allen Disziplinen möglich und erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Anträge können zweimal jährlich zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen eingereicht werden. Die Anträge werden mit zustimmender Kenntnisnahme der jeweiligen Forschungsabteilung bei der Einstein Stiftung eingereicht. Für interne Vorfristen der einzelnen antragsberechtigten Einrichtungen wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweils unten genannten Ansprechpersonen.
Der Antrag auf Förderung muss enthalten:
Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen werden auch jeweils Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Personen.

Christian Haberecht
Referent
Einstein Stiftung Berlin
Geschäftsstelle
Jägerstr. 22/23
10117 Berlin
T: +49 (0)30-20370-228
F: +49 (0)30-20370-377
M: christian.haberecht (at) einsteinfoundation.de
Die Einstein Stiftung Berlin wurde 2009 vom Land Berlin gegründet. Zweck der Stiftung ist es, Wissenschaft und Forschung in Berlin auf internationalem Spitzenniveau zu fördern und das Land dauerhaft als attraktiven Wissenschaftsstandort zu etablieren.
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