
Ziel des Programms ist die Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen in Berlin mit maximal 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Kofinanzierung von Veranstaltungen anderer Financiers ist nicht möglich.
In einem nicht unwesentlichen Umfang sollten die Berliner Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen stammen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich in aktiver Rolle an der Veranstaltung beteiligen.
Durch ihre herausragenden wissenschaftlichen Zielsetzungen dienen die Veranstaltungen auch dazu, die internationale Sichtbarkeit des Wissenschaftsstandortes Berlin zu erhöhen. Exzellenten Forschungseinheiten soll die Möglichkeit gegeben werden, sowohl ihre wissenschaftlichen Stärken zu präsentieren als auch durch die Einbindung internationaler Partner Kooperationsverbindungen ins Ausland zu stärken und Mobilität von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Richtung Berlin zu befördern.
Antragsberechtigt sind W2/C3- sowie W3/C4-Professorinnen und Professoren an einer der vier Berliner Universitäten bzw. der Charité.
Für die auswärtigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Reisekosten (nur in Übereinstimmung mit dem Reisekostenrecht des Landes Berlin) übernommen werden. Außerdem können Sachmittel bis zur Höhe von 10.000 €, z. B. für Koordinierungsarbeiten oder die Veröffentlichung der Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden. Weitere Kosten neben den Reise- und Sachmitteln können nicht übernommen werden.
Die von der Einstein Stiftung geförderten wissenschaftlichen Veranstaltungen müssen in ihrem Titel auf die Förderung hinweisen.
Antragstellerinnen/Antragsteller sind W2/C3- sowie W3/C4-Professorinnen und Professoren an den antragsberechtigten Einrichtungen. Die Anträge werden mit Kenntnisnahme der Hochschulleitung bei der Einstein Stiftung Berlin eingereicht.
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung Berlin zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Anträge können in allen Disziplinen zweimal jährlich zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen gestellt werden. Für interne Vorfristen der einzelnen antragsberechtigten Einrichtungen wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweils unten genannten Ansprechpersonen.
Der Antrag auf Förderung muss enthalten:
Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen werden auch jeweils Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Personen.

Christian Haberecht
Referent
Einstein Stiftung Berlin
Geschäftsstelle
Jägerstr. 22/23
10117 Berlin
T: +49 (0)30-20370-228
F: +49 (0)30-20370-377
M: christian.haberecht (at) einsteinfoundation.de
Die Einstein Stiftung Berlin wurde 2009 vom Land Berlin gegründet. Zweck der Stiftung ist es, Wissenschaft und Forschung in Berlin auf internationalem Spitzenniveau zu fördern und das Land dauerhaft als attraktiven Wissenschaftsstandort zu etablieren.
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