Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das Aufsichtsorgan der Stiftung. Er besteht aus sieben bis neun Mitgliedern.

Vorsitz

Dr. Christine Hohmann-Dennhardt

Fünf bis sieben der Stiftungsratsmitglieder sind Persönlichkeiten mit Erfahrungen in der nationalen und internationalen Wissenschaft oder Wissenschafts- und Forschungspolitik. Ein Mitglied stammt aus dem universitären Bereich und wird durch die antragsberechtigten Institutionen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen benannt. Die Wissenschaftssenatorin/der Wissenschaftssenator hat ebenfalls einen Sitz im Stiftungsrat inne. 

Aufgaben des Stiftungsrats sind die Beratung, Unterstützung und Überwachung des Vorstands, die Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden der Stiftung und Beschlussfassung u. a. über

  • Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens,
  • den aufgestellten Haushaltsplan,
  • die festzulegenden Förderschwerpunkte,
  • die Errichtung einer Wissenschaftlichen Kommission,
  • den Jahresbericht,
  • die Auswahl des Wirtschaftsprüfers und
  • Satzungsänderungen.