Die Einstein Stiftung Berlin schreibt Einstein Visiting Fellowships für die Periode 2016 bis 2019 aus.
Mit dem Programm „Einstein Visiting Fellow“ sollen ausländische Spitzenwissenschaftlerinnen oder -wissenschaftler nachhaltig in die Berliner Forschungs- und Wissenschaftslandschaft eingebunden und auf diese Weise die internationale Sichtbarkeit der Berliner Universitäten und Forschungseinrichtungen weiter gestärkt werden. Zielgruppe sind insbesondere Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, die exzellente Bereiche der Berliner Wissenschaft mit einer besonderen Kompetenz ergänzen. Ein Einstein Visiting Fellow ist keine klassische Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler mit einem einsemestrigen Aufenthalt an einer Berliner Einrichtung. Vielmehr sollen die Fellows längerfristig Teil der Berliner Wissenschaft werden. Es wird erwartet, dass der Einstein Visiting Fellow sich in Berlin in Absprache mit seinen Gastgebern eine Arbeitsgruppe einrichtet und mehrmals (mindestens 3-4 Mal) im Jahr im Rahmen eines möglichst mehrwöchigen Arbeitsaufenthalts in Berlin für diese und für den wissenschaftlichen Nachwuchs präsent ist. Während dieser Zeit bearbeitet er auch mit den Berliner Kolleginnen und Kollegen gemeinsame Forschungsprojekte und führt in Absprache mit der gastgebenden Einrichtung Veranstaltungen durch.
Beantragung
Antragsberechtigt sind die die im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder geförderten Berliner Exzellenzcluster und Graduiertenschulen sowie diejenigen Berliner DFG-Sonderforschungsbereiche, die zum Zeitpunkt des Förderbeginns eine Restlaufzeit von zwei Jahren haben. Der Antrag muss mit einer positiven Stellungnahme der jeweiligen Universität bzw. der Charité eingereicht werden.
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare.
Der Antrag auf Förderung muss enthalten:
Benennung des Einstein Visiting Fellow; inkl. Curriculum Vitae und Publikationsliste
Erläuterung der Bedeutung des Einstein Visiting Fellow für die mittel- und längerfristige Kooperation zwischen der aufnehmenden Berliner Einrichtung und der Heimatinstitution des Fellows
Darstellung der Bedeutung des Einstein Visiting Fellow für die gastgebende Einheit:
Darstellung des gemeinsam zwischen Fellow und gastgebender Einheit geplanten Forschungsvorhabens
Erläuterung der Intensität bereits bestehender bzw. abgeschlossener Forschungskooperationen mit dem vorgeschlagenen Einstein Visiting Fellow
Erläuterung der mit dem Einstein Visiting Fellow erzielten Verbesserung des Lehrangebots
Thema und Größe der geplanten Arbeitsgruppe in Berlin
Angaben zu Häufigkeit und Dauer der geplanten Berlin-Aufenthalte
Erläuterung geplanter Maßnahmen zur Einbindung des Fellows in die Berliner Wissenschaftslandschaft
Erläuterung der von der gastgebenden Einrichtung zu leistenden administrativen und organisatorischen Unterstützung
Die Anträge sind bis zum 31. Januar 2015 an die Einstein Stiftung Berlin zu richten. Das Antragsformular steht auf der Internetseite der Einstein Stiftung zum Download bereit.
Förderung
Die Förderung umfasst Mittel in Höhe von max. 150.000 € pro Jahr. Diese sollen für den Aufbau einer Arbeitsgruppe in Berlin verwendet werden, ggf. inklusive der Finanzierung eines Postdocs, der in Berlin angesiedelt ist und in der Arbeitsgruppe Führungsaufgaben übernehmen kann. Zudem können daraus finanziert werden:
eine angemessene Aufwandsentschädigung für den Einstein Visiting Fellow nach den Regeln der aufnehmenden Einrichtung (orientiert an der Qualifikation und der Stellung des Gastes im Heimatland) sowie
Sachmittel in dem vom Einstein Visiting Fellow für seine Forschungsvorhaben als notwendig erachteten Umfang.
Die jeweils gastgebende Berliner Universität bzw. die Charité stellt die räumliche und infrastrukturelle Ausstattung.
Zwischen der Einstein Stiftung und dem Einstein Visiting Fellow bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Alle notwendigen Verabredungen sind zwischen der antragstellenden Hochschule und dem Einstein Visiting Fellow unmittelbar zu treffen.
Förderdauer
Die Förderung umfasst einen Zeitraum von drei Jahren. Nach Ablauf der Förderung kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Fortsetzungsantrag für weitere zwei Jahre gestellt werden.
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