Für die Wissenschaft. Für Berlin.

Programme

Die Antragstellung bei allen Programmen erfolgt über die Berliner Universitäten sowie die Charité. Anträge bedürfen grundsätzlich der Befürwortung durch zwei beteiligte Partner-Institutionen (Präsidium der Universität/Leiter:in des außeruniversitären Forschungsinstituts).

Hier sind die Förderrichtlinien der Stiftung einsehbar.

Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung und einzelnen Programmen werden hier beantwortet.