Die Antragstellung bei allen Programmen erfolgt über die Berliner Universitäten sowie die Charité. Anträge bedürfen grundsätzlich der Befürwortung durch zwei beteiligte Partner-Institutionen (Präsidium der Universität/Leiter:in des außeruniversitären Forschungsinstituts).
Hier sind die Förderrichtlinien der Stiftung einsehbar.
Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung und einzelnen Programmen werden hier beantwortet.
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