ZIELE
Das Programm ermöglicht bereits geförderten jungen Spitzenwissenschaftler*innen in Berlin ihre Nachwuchsgruppe personell durch eine Postdoktorandin oder eine/einen Postdoktorand*in aus dem Ausland und mit Sachmitteln zu verstärken. Gleichzeitig sollen auf diese Weise internationale Postdoktorand*innen für Berlin interessiert und ihnen eine Arbeitsmöglichkeit bis zu fünf Jahren gegeben werden.
ANTRAGSBERECHTIGUNG
Antragsberechtigt sind Nachwuchsgruppenleiter*innen (z. B. im Rahmen der DFG-Förderung oder mit einem ERC Starting Grant), die Fördermittel für eine eigene Nachwuchsgruppe eingeworben haben und diese an einer der antragsberechtigten Berliner Universitäten oder der Charité aufbauen.
FÖRDERUNG
Gefördert wird eine Stelle für eine/einen Postdoktorand*in (Einstein Postdoctoral Fellow), die/den aus dem Ausland rekrutieren werden muss. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag des Landes Berlin und kann ausnahmsweise bis zur Höhe der Bezüge des/der Leiter*in der Nachwuchsgruppe reichen. Zusätzlich können notwendige Sachkosten für die Arbeiten des Einstein Postdoctoral Fellow in Höhe von bis zu 20.000 € p. a. beantragt werden. Weiterhin können Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Wissenschaftsmanagement für die Nachwuchsgruppe gefördert werden.
FÖRDERDAUER
Die Förderung umfasst bis zu fünf Jahre während der Laufzeit der Nachwuchsgruppe. Die Post- doktorand*innen führen für die Dauer der Förderung die Bezeichnung „Einstein Postdoctoral Fellow“.
ANTRAGSVORAUSSETZUNG
Voraussetzung für eine Antragstellung ist die erfolgreiche Einwerbung einer Nachwuchsgruppe und deren Ansiedelung an einer Berliner Universität.
ANTRAGSTELLUNG
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare auf Englisch. Anträge können in allen Disziplinen zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen gestellt werden.
Antragsteller*innen sind die Nachwuchsgruppenleiter*innen. Die Anträge werden mit zustimmender Kenntnisnahme der Hochschulleitung bei der Einstein Stiftung eingereicht. Falls einzelne antragsberechtigte Einrichtungen für Anträge an die Einstein Stiftung interne Vorfristen festgelegt haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweils unten genannten Ansprechpersonen Ihrer Institution.
Eingereichte Anträge werden nach der Exzellenz des Forschungsprojekts, der Kandidat*innen sowie der Antragsteller*innen beurteilt.
INANSPRUCHNAHME DER BEWILLIGUNG
Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen werden auch jeweils Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Person.
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