Durch die Förderung einer Einstein-Professur unterstützt die Einstein Stiftung die Berliner Universitäten und die Charité in ihren Berufungs- oder Bleibeverhandlungen. Auf Antrag können deren Angebote verstärkt werden, um so den Ausschlag zu geben, dass Spitzenwissenschaftler:innen nach Berlin kommen oder in Berlin verbleiben.
Antragsberechtigung: Berliner Universitäten oder Charité im Stadium der Berufungs- oder Bleibeverhandlungen
Dauer: bis zu zweijährige Förderung - Titel “Einstein-Professor” wird so lange beibehalten, wie die geförderte Person diese Professur innehat
Umfang: abhängig von Bedarf und Begründung; Investitionen: gedeckelt auf max. 500.000 € für Geräte, keine Baumaßnahmen
Häufig gestellte allgemeine Fragen zu Programmen und Anträgen
Hier erhalten Sie Antworten auf allgemeine häufig gestellte Fragen zu Programmen und Anträgen.
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