
I. ZIELE
Das Programm ermöglicht universitären Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftlern für maximal zwei Jahre an einem außeruniversitären Institut zu forschen. Dabei sollte es sich primär um eine Berliner Einrichtung handeln; es kann aber auch eine gastgebende Einrichtung außerhalb Berlins mit existierenden intensiven Kooperationsbeziehungen zu Berliner Forschungseinrichtungen ausgewählt werden. Dadurch soll die mittel- und längerfristige Zusammenarbeit zwischen der Universität und dem aufnehmenden Institut gestärkt werden. Für diese Zeit des freien Forschens können die Wissenschafterlinnen und Wissenschaftler von ihren universitären Verpflichtungen frei gestellt werden.
Berufbare Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler erhalten die Chance, durch die Vertretungsprofessur das eigene berufliche Profil in Berlin weiter zu entwickeln.
II. ANTRAGSBERECHTIGUNG
Professorinnen und Professoren an einer der antragsberechtigten Institutionen mit einer Festanstellung, die nach Dienstrecht Anspruch auf Forschungsfreisemester haben, sind antragsberechtigt. Vertretungskosten für Berliner Landesforschungsfreisemester können von der Einstein Stiftung nicht finanziert werden.
III. FÖRDERUNG
Gefördert werden können:
Finanzierung einer Vertretung einer W2/C3 oder W3/C4-Professur durch eine berufbare Nachwuchswissenschaftlerin oder einen berufbaren Nachwuchswissenschaftler
Personal- und Sachmittel (für ca. 6 Monate; max. 6.000 €) für die Vertretung zur Vorbereitung von eigenen Forschungsanträgen.
Für Arbeiten am außeruniversitären Forschungsinstitut können neben der Arbeitskraft des Einstein Research Fellow keine Mittel der Einstein Stiftung eingeworben werden.
IV. FÖRDERDAUER
Die Förderung umfasst einen Zeitraum von maximal zwei Jahren.
Die vertretene Wissenschaftlerin bzw. der vertretene Wissenschaftler führt für die Dauer der Forschungsarbeiten am außeruniversitären Institut den Titel „Einstein Research Fellow“.
V. ANTRAGSTELLUNG
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Anträge können in allen Disziplinen zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen gestellt werden.
Antragsteller sind die Professorinnen und Professoren an den antragsberechtigten Einrichtungen. Die Anträge werden mit einer Stellungnahme der Hochschul- bzw. Charitéleitung bei der Einstein Stiftung Berlin eingereicht. Falls einzelne antragsberechtigte Einrichtungen für Anträge an die Einstein Stiftung Berlin interne Vorfristen festgelegt haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweils unten genannten Ansprechpersonen.
Die Hochschul- bzw. Charitéleitung verpflichtet sich, die Stelle von einer Nachwuchswissenschaftlerin oder einem Nachwuchswissenschaftler vertreten zu lassen.
Der Antrag auf Förderung muss enthalten:
Darstellung des Forschungsvorhabens
Erläuterung der Bedeutung dieses Vorhabens für die mittel- und längerfristige Kooperation zwischen Universität und dem aufnehmenden außeruniversitären Institut
Benennung der Vertreterin bzw. des Vertreters mit Lebenslauf
Erläuterung der herausragenden wissenschaftlichen Qualifikation der vorgeschlagenen Vertretung
Einschätzung der mittel-/längerfristigen Karriereperspektiven der vorgeschlagenen Vertreterin bzw. des vorgeschlagenen Vertreters
Kostenplan
Für die Bewertung aller Anträge spielt neben dem übergeordneten Merkmal der wissenschaftlichen Exzellenz der mögliche Beitrag des Projekts zur Stärkung der Berliner Wissenschaftslandschaft eine Rolle.
VI. INANSPRUCHNAHME DER BEWILLIGUNG
Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen werden auch jeweils Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Personen.
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