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Einstein Starting Researcher

Das Programm Einstein Starting Researcher erlaubt es den antragsberechtigten Einrichtungen, exzellente Wissenschaftler*innen zu rekrutieren bzw. in Berlin zu halten. In einer entscheidenden Karrierephase können Einstein Starting Researcher konzentriert an einem Forschungsprojekt arbeiten. 

  • Antragsberechtigung: mindestens zwei Jahre nach der Promotion, max. drei Jahre nach Habilitation oder Habilitationsäquivalent (beides zum Zeitpunkt der Antragsstellung, Verlängerung des Zeitraums wegen Kindern, Fürsorgearbeit, Krankheit oder persönlichen Umständen möglich).

  • Dauer: bis zu vier Jahre

  • Umfang: eigene Stelle, dazu Personal- und Sachmittel und/oder kleinere Investitionen


Häufig gestellte allgemeine Fragen zu Programmen und Anträgen 

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Programmen und Anträgen. 

Häufig gestellte Fragen zum Programm des Einstein Starting Researchers

Nein, Kandidat*innen können sich aus dem In- und Ausland bewerben. 

Der Einstein Starting Research kann, muss aber nicht mit einem Verbundprojekt affiliiert sein. Falls das Projekt an einem Exzellencluster, Sonderforschungsbereich, Einstein-Zentrum, Einstein Research Unit oder einem Graduiertenkolleg durchgeführt werden soll, legen Sie bitte ein Schreiben des Sprechers bzw. der Sprecherin des Verbunds bei, das die Einbettung und Unterstützung des Projekts belegt. 

Ja, solange der/die Kandidat*in die Antragsberechtigung erfüllt.  

Antragsberechtigt als Mittelnehmer sind nur die FU Berlin, HU Berlin, TU Berlin, die UdK und die Charité – Universitätsmedizin. Einstein Starting Researcher können aber mit außeruniversitären Forschungsinstituten kooperieren. Bitte stellen Sie solche Pläne im Antrag und durch ein separates Unterstützungsschreiben dar. 

Es gibt keine nominelle Begrenzung der zusätzlich beantragbaren Mittel. Es muss aber aus dem Antrag und den Erläuterungen im Finanzierungsplan deutlich werden, dass diese Mittel zum Erreichen des Forschungsziels unerlässlich sind und nicht zur Grundausstattung zählen. 

Nein. Personalmittel für wissenschaftliche Mitarbeiter können beantragt werden, diese sind aber zu mindestens 75 % VZÄ zu beschäftigen. Nur nach eingehender Prüfung durch die Geschäftsstelle der Einstein Stiftung kann eine Ausnahme von dieser Regel ggf. stattgegeben werden. 

Ja. Einstein Starting Researcher können auch während der Förderdauer weiter Lehrerfahrung sammeln. 

Die Förderung endet mit dem Antritt einer Professur. Mittel der Einstein Stiftung Berlin können nicht in andere (Bundes)Länder transferiert werden. Falls die Förderung frühzeitig beendet wird und Mitarbeiter*innen aus Mitteln der Einstein Stiftung beschäftigt werden, so muss auf Wunsch der Doktorand*innen und/oder Postdoktorand*innen eine Betreuungsvereinbarung mit dem Einstein Starting Researcher und/oder Berliner Wissenschaftler*innen abgeschlossen werden, damit die Mitarbeiter*innen ihre Forschung erfolgreich zu Ende führen können.