Ja, wenn die Koordination des Zirkels auch für den Restzeitraum geregelt ist und das Ende der Befristung nicht mehr als 1 Jahr vor Ende des Förderzeitraums liegt.
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Die Einstein Stiftung fördert Wissenschaft und Forschung in und für Berlin auf internationalem Spitzenniveau. Sie trägt dazu bei, die Stadt dauerhaft als eine der weltweit wichtigsten Wissenschaftsmetropolen zu etablieren. Es gibt weder Fächer- noch institutionelle Quoten. Entscheidend für die Förderung sind allein die Qualität der Anträge und ihr Beitrag für Berlin.
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