Ja, unter der Voraussetzung dass er/sie mindestens ein Jahr in Ausland wissenschaftlich gearbeitet hat und nach Möglichkeit dort eine Qualifizierungsstufe absolviert hat. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf kein Arbeitsvertrag (auch nicht ruhend) mit einer deutschen Einrichtung bestehen.
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Die Einstein Stiftung fördert Wissenschaft und Forschung in und für Berlin auf internationalem Spitzenniveau. Sie trägt dazu bei, die Stadt dauerhaft als eine der weltweit wichtigsten Wissenschaftsmetropolen zu etablieren. Es gibt weder Fächer- noch institutionelle Quoten. Entscheidend für die Förderung sind allein die Qualität der Anträge und ihr Beitrag für Berlin.
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