Auch Kooperationspartner:innen müssen Professor:in sein – bei mehr als einem/einer Kooperationspartner:in aus der gleichen Institution genügt es, wenn einer der Kooperationspartner:innen Professor:in ist.
Bei außeruniversitären Partnern, die regelmäßig Leitungspositionen nicht mit Professor:innen besetzen, kann auf diese Bedingung verzichtet werden – die Kooperationspartner:innen müssen aber weiterhin eine Leitungsfunktion innehaben.
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