Die antragsberechtigten Institutionen begründen, welche innovative wissenschaftliche oder künstlerische Akzentsetzung für die Universität und den Wissenschaftsstandort Berlin mit dem Berufungsvorschlag verbunden ist und welche Rolle der Einstein-Profil-Professur zur mittelfristig vorgesehenen strategischen Entwicklung, auch im Hinblick auf andere Berufungen und künftige Schwerpunktsetzungen, zukommt. Dabei gehen sie auf die wissenschaftlichen Leistungen des /der Kandidat:in ein und erläutern ihre / seine Einbindung in den Berliner Forschungskontext und die geplante Arbeitsteilung im Fall gemeinsamer Antragstellung. Die Antragsteller müssen im Antrag darlegen, wie sie die/den Kandidat:in – zusätzlich zu der vom Land Berlin über die Einstein Stiftung finanzierte Verstetigungsstelle – nach Ablauf der Förderung langfristig an ihre Einrichtung/en binden wollen.
Die Geförderten führen für die Dauer ihrer Tätigkeit in Berlin den Titel „Einstein-Professorin“ bzw. „Einstein-Professor“. Mit Inanspruchnahme der Bewilligung gehen zudem Pflichten einher (siehe Verpflichtungen).
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