Für die Wissenschaft. Für Berlin.

Einstein Guest Researchers
zur Förderung der Wissenschaftsfreiheit

Das Programm Wissenschaftsfreiheit ermöglicht Wissenschaftler:innen, die in Krisengebieten bedroht oder in ihren Heimatländern in ihrer Arbeit eingeschränkt sind, für bis zu zwei Jahre in Berlin tätig zu sein. Als Einstein Guest Researchers haben sie die Möglichkeit, sich in Berlin in eine produktive Umgebung zu integrieren und ohne Einschränkungen zu arbeiten. Gleichzeitig soll das Profil von Berlin als tolerante und weltoffene Stadt gestärkt werden. 

  • Antragsberechtigung: internationale Wissenschaftler:innen, die ihre wissenschaftliche Arbeit nicht frei ausüben können oder in ihren Heimatländern bedroht sind. Die produktive Aufenthaltsdauer in sicheren Drittländern bzw. Deutschland darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung vier Jahre nicht überschreiten (ohne Anrechnung von Fluchtzeiten).

  • Dauer: bis zu zwei Jahre

  • Umfang: eigene Stelle (im Normalfall TV-L 13) oder Stipendium (max. in Höhe von 2.100 €) sowie projektbezogene Mittel in Höhe von max. 30.000 € bei einer Laufzeit von zwei Jahren.


Häufig gestellte allgemeine Fragen zu Programmen und Anträgen 

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Programmen und Anträgen. 

Häufig gestellte allgemeine Fragen zu den Wissenschaftsfreiheitsprogrammen 

Bitte identifizieren Sie zuerst einen/eine Wissenschaftler:in an einer der antragsberechtigten Einrichtungen (Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität Berlin, Technische Universität Berlin, Universität der Künste Berlin, Charité – Universitätsmedizin Berlin), die/der sich bereiterklärt, als Mentor zu agieren. Der Gastgeber erklärt sich bei Antragsstellung dazu bereit, die notwendige Infrastruktur (Büro-/Laborraum, IT und administrativer Support) bereitzustellen und unterstützt Wissenschaftler:innen bei der Integration in die Berliner Wissenschaftslandschaft. In einem zweiten Schritt sollten Sie und/oder Ihr potentieller Gastgeber die Ansprechpartner:innen an der jeweiligen Universität (siehe rechts) kontaktieren.  

Nein, alle Anträge müssen mit Unterschrift des/der Gastgeber:in von den Ansprechpartnern der Universitäten (siehe rechts) bei der Einstein Stiftung eingereicht werden.  

In der Regel benötigt die Einstein Stiftung nach Antragsfrist sechs bis sieben Monate für Begutachtungsverfahren und Förderentscheidung. Bitte stimmen Sie den geplanten Beginn des Projekts mit den Ansprechpartnern der Universität ab, da zudem ggf. noch Zeit zur Ausstellung des Arbeitsvertrags benötigt wird.  

Ja, eine Bewerbung aus dem Ausland ist möglich. 

Ja, solange die produktive Aufenthaltsdauer außerhalb des Fluchtlandes vier Jahre nicht übersteigt. Fluchtzeiten werden dabei nicht angerechnet. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte die Einstein Stiftung frühzeitig, um eine Antragsberechtigung prüfen zu lassen. 

Ja, solange die produktive Aufenthaltsdauer außerhalb des Fluchtlandes (ohne Anrechnung von Fluchtzeiten) vier Jahre nicht übersteigt. 

Nein, eine Antragsstellung ist nur mit Promotion möglich.  

Bitte stellen Sie die Verfolgungslage und die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit in Anlage B dar. Falls vorhanden, legen Sie bitte Bescheinigung von „Scholars at Risk“, dem „Council for At-Risk Scholars“ oder anderen Organisationen bei. Andernfalls können auch Dokumente beigefügt werden, welche die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit belegen. Solche Dokumente sind aber kein zwingend notwendiger Teil eines Antrags; eine Antragstellung ist auch mit Eigenauskunft möglich. 

Ja. Die Einstein Stiftung fördert Deutschkurse mit bis zu 2.000 € für die gesamte Laufzeit. Außeruniversitäre Kurse können nur finanziert werden, wenn ein universitätsinternes Angebot nicht zur Verfügung steht. Bitte legen Sie dies ggf. in den Erläuterungen zum Finanzierungsplan dar. 

Nein, es können Personalmittel für den/die Guest Researcher beantragt werden, aber keine weiteren Personalmittel für studentische Hilfskräfte oder ähnliches.