Dem Beirat gehören die Kuratoriumsvorsitzenden der vier Berliner Universitäten - Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin und Universität der Künste Berlin - sowie drei vom Abgeordnetenhaus zu benennende Personen des öffentlichen Lebens an. Das für Wissenschaft zuständige Mitglied des Senats kann bis zu sechs weitere Beiratsmitglieder berufen. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
Aufgaben des Beirats sind:
beratende Unterstützung des Vorstands
Erarbeitung von Empfehlungen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks
Ausführliche Informationen zur Arbeit des Beirats können Sie in unserer Satzung einsehen.
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