Dem Berlin Board (Beratungsgremium des Vorstands) gehören jeweils ein Mitglied der Leitungsebene der antragsberechtigen Einrichtungen, jeweils ein/e weitere/r Vertreter/in der antragsberechtigten Einrichtungen, der von diesen in Abstimmung mit dem Vorstand der Stiftung bestimmt wird und zwei Wissenschaftler/innen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die vom Vorstand bestimmt werden, an. Die Hebrew University Jerusalem kann bis zu zwei Mitglieder des Berlin Boards benennen.
Das Berlin Board bewertet den Beitrag der von der Wissenschaftlichen Kommission zur Förderung empfohlenen Anträge zur strategischen Profilbildung und zur Stärkung der Berliner Wissenschaftslandschaft. Das Gremium beurteilt die Anträge in Bezug auf:
die Bedeutung der Projekte für den Ausbau bereits international erfolgreicher Wissenschaftsgebiete in Berlin durch vorhandene Stärken
gezielte Nutzung von Synergien bzw. Schließung von Lücken
Entwicklung und Optimierung von Strukturen für die Herausbildung weiterer Forschungsschwerpunkte in Berlin
Bedeutung für die nationale und internationale Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Berlin
Vertiefung bestehender oder Etablierung neuer Kooperationsformen
Beitrag zum Ausbau der strategischen Zusammenarbeit zwischen Berliner Forschungseinrichtungen
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