Fünf bis sieben der Stiftungsratsmitglieder sind Persönlichkeiten mit Erfahrungen in der nationalen und internationalen Wissenschaft oder Wissenschafts- und Forschungspolitik. Ein Mitglied stammt aus dem universitären Bereich und wird durch die antragsberechtigten Institutionen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen benannt. Die Wissenschaftssenatorin/der Wissenschaftssenator hat ebenfalls einen Sitz im Stiftungsrat inne.
Aufgaben des Stiftungsrats sind:
Beratung, Unterstützung und Überwachung des Vorstands
Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden der Stiftung
Beschlussfassung u.a. über
- Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens
- den aufgestellten Haushaltsplan
- die festzulegenden Förderschwerpunkte
- die Errichtung einer Wissenschaftlichen Kommission
- den Jahresbericht
- die Auswahl des Wirtschaftsprüfers
- Satzungsänderungen
Ausführliche Informationen zur Arbeit des Stiftungsrats können Sie in unserer Satzung einsehen.
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