Für die Wissenschaft. Für Berlin.

Zum Stiftungsrat

Fünf bis sieben der Stiftungsratsmitglieder sind Persönlichkeiten mit Erfahrungen in der nationalen und internationalen Wissenschaft oder Wissenschafts- und Forschungspolitik. Ein Mitglied stammt aus dem universitären Bereich und wird durch die antragsberechtigten Institutionen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen benannt. Die Wissenschaftssenatorin/der Wissenschaftssenator hat ebenfalls einen Sitz im Stiftungsrat inne.

Aufgaben des Stiftungsrats sind:

  • Beratung, Unterstützung und Überwachung des Vorstands

  • Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden der Stiftung

  • Beschlussfassung u.a. über

   - Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens
   - den aufgestellten Haushaltsplan
   - die festzulegenden Förderschwerpunkte
   - die Errichtung einer Wissenschaftlichen Kommission
   - den Jahresbericht
   - die Auswahl des Wirtschaftsprüfers
   - Satzungsänderungen


Ausführliche Informationen zur Arbeit des Stiftungsrats können Sie in unserer Satzung einsehen.