Das für Wissenschaft zuständige Mitglied des Senats von Berlin und der Stiftungsrat ernennen jeweils eines der Mitglieder. Ein Mitgliedsposten wird qua Amt dem jeweiligen Präsidenten bzw. der jeweiligen Präsidentin der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) zugesprochen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
Aufgaben des Vorstands sind:
Aufstellung des Haushaltsplans der Stiftung
Beschlussfassung über die Verwendung der Erträge
Erstellung des Sach-/Tätigkeitsberichts
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers
Bestellung einer Geschäftsführerin/eines Geschäftsführers
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