Einstein Guest Researcher (Wissenschaftsfreiheit)

Das Programm “Einstein Guest Researcher zur Förderung der Wissenschaftsfreiheit” ermöglicht Wissenschaftler:innen, die in Krisengebieten bedroht oder in ihren Heimatländern in ihrer Arbeit eingeschränkt sind, in Berlin tätig zu sein. Als Einstein Guest Researcher haben Sie die Möglichkeit, sich in Berlin in eine produktive Umgebung zu integrieren und ohne Einschränkungen zu arbeiten. Gleichzeitig soll das Profil von Berlin als tolerante und weltoffene Stadt gestärkt werden. Die Förderung erfolgt in den Programmvarianten „Immediate support” und „Advanced support“. 

Informationen & Formulare

Antragsberechtigung

Promovierte internationale Wissenschaftler:innen, die ihre wissenschaftliche Arbeit in ihren Heimatländern nicht frei ausüben können oder bedroht sind.

Immediate support

  • Wissenschaftler:innen, die sich noch im Ausland aufhalten

Advanced support

  • Wissenschaftler:innen, die sich bereits in Deutschland befinden und in Berlin ein eigenständiges exzellentes Forschungsvorhaben umsetzen wollen. Dabei darf die Aufenthaltsdauer in Deutschland oder einem sicheren Drittland grundsätzlich noch nicht bzw. nicht mehr als vier Jahre betragen. 

Dauer und Umfang

Immediate support

  • Stipendium (in Höhe von max. 2.100 €) bis zu zwölf Monate sowie Sachmittel bis zu max. 5.000 Euro für die Gesamtlaufzeit (ausschließlich für Sprachkurse bzw. Fortbildungen und Publikationen)

Advanced support

  • Eigene Stelle (im Normalfall TV-L 13) sowie projektbezogene Sachmittel in Höhe von max. 30.000 € bei einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren  

Formulare

Programmblatt

Antragsformular

Finanzierungsplan

Anlage zum Finanzierungsplan

Sachberichtsformular

Kodex für Geförderte

Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung

Häufig gestellte Fragen zum "Einstein Guest Researcher"

Bitte identifizieren Sie zuerst einen/eine Wissenschaftler:in an einer der antragsberechtigten Einrichtungen (Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität Berlin, Technische Universität Berlin, Universität der Künste Berlin, Charité – Universitätsmedizin Berlin), die/der sich bereiterklärt, als Mentor zu agieren. Der Gastgeber erklärt sich bei Antragsstellung dazu bereit, die notwendige Infrastruktur (Büro-/Laborraum, IT und administrativer Support) bereitzustellen und unterstützt Wissenschaftler:innen bei der Integration in die Berliner Wissenschaftslandschaft. In einem zweiten Schritt sollten Sie und/oder Ihr potentieller Gastgeber die Ansprechpartner:innen an der jeweiligen Universität (siehe rechts) kontaktieren.

Nein, alle Anträge müssen mit Unterschrift des/der Gastgeber:in von den Ansprechpartnern der Universitäten (siehe rechts) bei der Einstein Stiftung eingereicht werden. 

Anträge für „Immediate Support” werden durch den Vorstand der Einstein Stiftung entschieden. Die Sitzungstermine des Vorstands finden Sie hier. Bitte reichen Sie Anträge mindestens sechs Wochen vor einer Vorstandssitzung ein, damit zeitnah darüber beraten werden kann.  

Anträge für „Advanced Support“ durchlaufen das reguläre Antragsverfahren. In der Regel benötigt die Einstein Stiftung nach Einreichfrist sechs bis sieben Monate für Begutachtungsverfahren und Förderentscheidung. Bitte stimmen Sie den geplanten Beginn des Projekts mit den Ansprechpartner:innen der Universität ab, da zudem ggf. noch Zeit zur Ausstellung des Arbeitsvertrags benötigt wird. 

Ja, das ist auch in der Programmvariante „Advanced Support“ möglich, die sich im Gegensatz zum „Immediate Support“ primär an bedrohte ausländische Forschende, die sich bereits in Deutschland befinden, richtet. 

Ja, für die Programmvariante „Advanced Support“, solange die produktive Aufenthaltsdauer außerhalb des Fluchtlandes vier Jahre nicht übersteigt. Fluchtzeiten und fluchtbedingte Arbeitslosigkeit werden dabei nicht angerechnet. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte die Einstein Stiftung frühzeitig, um eine Antragsberechtigung prüfen zu lassen.  

Nein, eine Antragsstellung ist nur mit Promotion möglich.

Bitte stellen Sie die Verfolgungslage und die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit in Anlage B dar. Falls vorhanden, legen Sie bitte Bescheinigung von „Scholars at Risk“, dem „Council for At-Risk Scholars“ oder anderen Organisationen bei. Andernfalls können auch Dokumente beigefügt werden, welche die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit belegen. Solche Dokumente sind aber kein zwingend notwendiger Teil eines Antrags; eine Antragstellung ist auch mit Eigenauskunft möglich.

Ja. Die Einstein Stiftung fördert Deutschkurse mit bis zu 2.000 € für die gesamte Laufzeit. Außeruniversitäre Kurse können nur finanziert werden, wenn ein universitätsinternes Angebot nicht zur Verfügung steht. Bitte legen Sie dies ggf. in den Erläuterungen zum Finanzierungsplan dar. 

Nein, es können Personalmittel für den/die Guest Researcher beantragt werden, aber keine weiteren Personalmittel für studentische Hilfskräfte oder ähnliches.

Ja, für die Programmvariante „Advanced Support“ solange die produktive Aufenthaltsdauer außerhalb des Fluchtlandes (ohne Anrechnung von Fluchtzeiten) vier Jahre nicht übersteigt.