Durch die Förderung einer Einstein-Professur unterstützt die Einstein Stiftung die Berliner Universitäten und die Charité in ihren Berufungs- oder Bleibeverhandlungen. Auf Antrag können deren Angebote verstärkt werden, um so den Ausschlag zu geben, dass Spitzenwissenschaftler:innen nach Berlin kommen oder in Berlin verbleiben.
Ausführliche Programmbeschreibung
I. ZIEL
Ziel des Programms ist es, Berufungen von Wissenschaftler:innen auf höchstem internationalem Niveau an Berliner Universitäten zu unterstützen, die durch die Universitäten alleine nicht zu finanzieren sind, wobei das eigene Angebot die Grenze der Leistungsfähigkeit der Universitäten erreicht haben muss.
Das gilt gleichermaßen für die Verhinderung der Abwerbung von Berliner Spitzenwissenschaftler:innen.
Ferner kann das Programm in Absprache mit der Stiftung für internationale Rekrutierungen, genutzt werden – sei es im Falle der Berufung auf reguläre Professuren, sei es für drittmittelfinanzierte Professuren in Kooperation mit dem jeweiligen Fördermittelgeber. Für diesen Spezialfall der Nutzung des Programms gelten gesonderte Regeln (s.u.)
II. ANTRAGSBERECHTIGUNG
Antragsberechtigt sind die Freie Universität Berlin, die Humboldt Universität zu Berlin, die Technische Universität Berlin, die Universität der Künste Berlin sowie die Charité – Universitätsmedizin Berlin.
Im Falle internationaler Rekrutierungen können Anträge nur für solche exzellenten Wissenschaftler:innen gestellt werden, die bereits mind. drei Jahre im Nicht-EU-Ausland tätig sind.
III. FÖRDERUNG
Bei besonders ausgewiesenen Wissenschaftler:innen auf Spitzenniveau unterstützt die
Einstein Stiftung deren Berufung an eine Berliner Universität bzw. die Rufabwehr durch einen einmaligen Zuschuss zur Ausstattung der Professur; dabei kann es sich auch um eine Berliner „S-Professur“ handeln.
Die Geförderten führen für die Dauer ihrer Tätigkeit in Berlin den Titel „Einstein-Professorin“ bzw. „Einstein-Professor“.
Durch die Einstein Stiftung können bewilligt werden:
- Mittel für eine Berufungsleistungszulage im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen;
- Investitionsmittel (z. B. Geräte einschließlich Großgeräte bis zu 500.000 Euro; aber keine Baumaßnahmen);
- Sachmittel (z. B. auch Bibliotheksmittel; IT-Kosten; Reisemittel (auch für Einladungen)).
- Personalmittel (für wissenschaftliches und technisches Personal sowie studentische Hilfskräfte für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren)
Bei drittmittelfinanzierten internationalen Rekrutierungen können fallbezogen auch Personalkosten des/der Professors:in übernommen werden, um bspw. die Förderlaufzeit insgesamt zu verlängern.
IV. FÖRDERDAUER
Die maximale Förderdauer der Einstein-Professur beträgt (in der Regel) zwei Jahre.
V. ANTRAGSTELLUNG
Die Antragstellung erfolgt durch die Universitätsleitung unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare auf Englisch. Anträge können aus jeder Disziplin eingereicht werden und sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt werden. Die geförderten Wissenschaftler:innen sollen internationales Renommee aufweisen und in der Regel ein Jahr oder länger im Ausland wissenschaftlich tätig gewesen sein. Bei der Beantragung durch eine Universität ist auch die besondere Bedeutung der zu besetzenden Stelle für das Forschungsprofil der Universität darzulegen. Die beantragende Universität muss die Höhe der beantragten Mittel und ihre spezifizierte Aufteilung beziffern sowie ihr eigenes Angebot an den Wissenschaftler bzw. die Wissenschaftlerin darlegen. Bei Professor:innen, deren auswärtiger Ruf abgewehrt werden soll, ist das auswärtige Angebot vorzulegen.
Im Falle internationaler Rekrutierungen im Rahmen regulärer Berufungsverhandlungen gelten prinzipiell dieselben Regeln. Der Vorstand der Stiftung kann fallbezogen hinsichtlich Antragstellung und Entscheidung Ausnahmen vom regulären Verfahren zulassen, wenn es sich um drittmittelfinanzierte internationale Rekrutierungen handelt, bei denen die Einstein Stiftung kofinanziert, um die Dauer oder Ausstattung der Professur im Sinne einer erfolgreichen und nachhaltigen Rekrutierung zu verlängern respektive zu verbessern.
VI. Inanspruchnahme der Bewilligung
Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Sie sind im Regelfall innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Bewilligung abzurufen.
Version 1.1, 01/26
Informationen & Formulare
Antragsberechtigung
Berliner Universitäten oder Charité im Stadium der Berufungs- oder Bleibeverhandlungen
Dauer
Bis zu zweijährige Förderung - Titel “Einstein-Professor” wird so lange beibehalten, wie die geförderte Person diese Professur innehat
Umfang
Abhängig von Bedarf und Begründung; Investitionen: gedeckelt auf max. 500.000 € für Geräte, keine Baumaßnahmen
Formulare zum Download
Zwischenberichtsformular (Word)
Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung (PDF)
Häufig gestellte Fragen zur Einstein-Professur
Antragsvoraussetzung ist, dass die beantragende Universität und der/die Kandidat:in sich bereits in Berufungs- oder Bleibeverhandlungen führen, d. h. der Ruf der antragstellenden Einrichtung muss bereits erteilt bzw. beide Parteien in Verhandlungen eingetreten sein.
Die Mittel, die im Rahmen einer Einstein-Professur gewährt werden, werden über maximal zwei Jahre zusätzlich zu den Mitteln der regulären Professur gestellt; sie dienen der Stärkung des universitären Angebots, wenn die Spielräume der betreffenden Fakultät erschöpft sind, nicht zur Finanzierung von Grundausstattung.

