Einstein-Professur

Durch die Förderung einer Einstein-Professur unterstützt die Einstein Stiftung die Berliner Universitäten und die Charité in ihren Berufungs- oder Bleibeverhandlungen. Auf Antrag können deren Angebote verstärkt werden, um so den Ausschlag zu geben, dass Spitzenwissenschaftler:innen nach Berlin kommen oder in Berlin verbleiben. 

Informationen & Formulare

Antragsberechtigung

Berliner Universitäten oder Charité im Stadium der Berufungs- oder Bleibeverhandlungen

Dauer

Bis zu zweijährige Förderung - Titel “Einstein-Professor” wird so lange beibehalten, wie die geförderte Person diese Professur innehat

Umfang

Abhängig von Bedarf und Begründung; Investitionen: gedeckelt auf max. 500.000 € für Geräte, keine Baumaßnahmen  

Formulare

Programmblatt

Antragsformular

Finanzierungsplan

Anlage zum Finanzierungsplan

Sachberichtsformular

Kodex für Geförderte

Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung

Häufig gestellte Fragen zur Einstein-Professur

Antragsvoraussetzung ist, dass die beantragende Universität und der/die Kandidat:in sich bereits in Berufungs- oder Bleibeverhandlungen führen, d. h. der Ruf der antragstellenden Einrichtung muss bereits erteilt bzw. beide Parteien in Verhandlungen eingetreten sein. 

Die Mittel, die im Rahmen einer Einstein-Professur gewährt werden, werden über maximal zwei Jahre zusätzlich zu den Mitteln der regulären Professur gestellt; sie dienen der Stärkung des universitären Angebots, wenn die Spielräume der betreffenden Fakultät erschöpft sind, nicht zur Finanzierung von Grundausstattung.