Die Einstein Stiftung Berlin wurde 2009 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Stifter ist das Land Berlin, das der Stiftung neben dem 2009 bereitgestellten Stiftungskapital in Höhe von fünf Millionen Euro jährlich Landesmittel für den Geschäftsbetrieb und die Fördertätigkeit zuwendet. Zudem erhält die Stiftung „Matching Funds“, das heißt für jeden privat generierten Euro erhält die Stiftung 50 Cent vom Land Berlin.
Für die Wissenschaft. Für Berlin.