Als Einstein Visiting Fellows bauen ausländische Spitzenwissenschaftler:innen mit einem Berliner Gastgeber im Regelfall an einer drittmittelgeförderten Einheit eine Arbeitsgruppe auf, um durch regelmäßigen Austausch und Besuche vor Ort ein gemeinsames Forschungsprojekt durchzuführen. Im Gegensatz zu klassischen Gastwissenschaftler:innen mit einem einsemestrigen Aufenthalt können Einstein Visiting Fellows so längerfristig in die Berliner Wissenschaftslandschaft eingebunden werden, um perspektivisch eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen der Berliner Universität bzw. Charité und der Heimatinstitution des Fellows aufzubauen.
Ausführliche Programmbeschreibung
I. ZIEL
Mit dem Programm „Einstein Visiting Fellow“ sollen ausländische Spitzenwissenschaftler:innen längerfristig in die Berliner Forschungs- und Wissenschaftslandschaft eingebunden und auf diese Weise die internationale Sichtbarkeit der Berliner Universitäten und Forschungseinrichtungen weiter gestärkt werden. Zielgruppe sind insbesondere Wissenschaftler:innen, die exzellente Bereiche der Berliner Wissenschaft mit einer besonderen Kompetenz nachhaltig ergänzen. Die Fellows sollen längerfristig Teil der Berliner Wissenschaft werden – damit sind sie keine klassische Gastwissenschaftler:in mit einem einsemestrigen Aufenthalt.
Einstein Visiting Fellows richten in Berlin in Absprache mit den Gastgeber:innen sichtbar eine Arbeitsgruppe ein. Sie absolvieren mindestens dreimal im Jahr einen mehrwöchigen oder einmal im Jahr einen mindestens sechswöchigen Arbeitsaufenthalt vor Ort (Abweichungen müssen begründet werden). Während dieser Zeit bearbeitet er auch mit den Berliner Kolleg:innen gemeinsame Forschungsprojekte und führt in Absprache mit der gastgebenden Einrichtung Veranstaltungen durch. Zudem muss im Antrag dargestellt werden, wie die Betreuung der Arbeitsgruppe durch digitale Formate ergänzt wird
II. ANTRAGSBERECHTIGUNG
Antragsberechtigt sind die im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder geförderten Berliner Exzellenzcluster, Einstein-Zentren, Einstein Research Units, DFG-Sonderforschungsbereiche sowie Graduiertenkollegs, deren maximale Restlaufzeit[1] mit Förderbeginn noch mindestens die beantragte Förderdauer umfasst. Nicht drittmittelfinanzierte sowie künstlerisch-kreative Verbünde, aber auch andere Einheiten oder Gruppen können bei entsprechender Begründung (bspw. Profilbildung) und Nachweis der vorhandenen Infrastruktur im Rahmen einer Einzelfallprüfung zugelassen werden.
Der Antrag muss mit einer positiven Stellungnahme der jeweiligen Universität bzw. der Charité eingereicht werden.
III. FÖRDERUNG
Die Förderung umfasst Mittel in Höhe von max. 750.000 € über vier Jahre.
Diese sollen für den Aufbau einer Arbeitsgruppe (bestehend aus mindestens zwei Mitgliedern, die wissenschaftlich tätig sind) in Berlin verwendet werden, ggf. inklusive der Finanzierung eines Postdocs, der in Berlin angesiedelt ist und in der Arbeitsgruppe Führungsaufgaben übernehmen kann. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind mit mindestens 75 % einer Vollzeitstelle zu beschäftigen; die Vergabe von Stipendien ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach Zustimmung der Einstein Stiftung möglich.
Zudem können daraus:
- eine angemessene Aufwandsentschädigung für den Einstein Visiting Fellow nach den Regeln der aufnehmenden Einrichtung (orientiert an der Qualifikation und der Stellung des Gastes im Heimatland) finanziert werden, die 10% der Gesamtfördersumme nicht übersteigen darf. Kosten für Reisen nach und Unterkunft in Berlin für den Fellow fallen nicht unter diese Aufwandsentschädigung.
- Sachmittel in dem vom Einstein Visiting Fellow für seine Forschungsvorhaben als notwendig erachteten Umfang finanziert werden.
Die jeweilige Berliner Universität bzw. die Charité stellt die räumliche und infrastrukturelle Ausstattung.
Zwischen der Einstein Stiftung und dem Einstein Visiting Fellow bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Alle notwendigen Verabredungen sind zwischen der antragstellenden Hochschule und dem Einstein Visiting Fellow unmittelbar zu treffen.
Für die Dauer der Förderung führen die Wissenschaftler:innen den Titel „Einstein Visiting Fellow“.
IV. FÖRDERDAUER
Die Förderung umfasst einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Fortsetzungsanträge sind ausgeschlossen.
V. ANTRAGSTELLUNG
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare auf Englisch. Anträge können in allen Disziplinen zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen gestellt werden.
Falls einzelne antragsberechtigte Einrichtungen für Anträge an die Einstein Stiftung interne Vorfristen festgelegt haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die auf der Homepage der Einstein Stiftung genannten Ansprechpersonen Ihrer Institution.
Der Antrag auf Förderung muss enthalten:
1. Angaben über den/die Kandidat:in und dessen/deren wissenschaftliche Reputation (inkl. CV und Publikationsliste)
2. Darstellung der Bedeutung des Einstein Visiting Fellow für die gastgebende Einheit:
- Darstellung des gemeinsam zwischen Fellow und gastgebender Einheit geplanten Forschungsvorhabens inklusive Arbeitsplan
- Thema und Größe der geplanten Arbeitsgruppe in Berlin
- Erläuterung der Intensität bereits bestehender bzw. abgeschlossener Forschungskooperationen mit dem vorgeschlagenen Einstein Visiting Fellow
- Erläuterung der mit dem Einstein Visiting Fellow erzielten Verbesserung des
Lehrangebots - Angaben zu Häufigkeit und Dauer der geplanten Berlin-Aufenthalte sowie ein Konzept zur digitalen Betreuung der Arbeitsgruppe
- Erläuterung geplanter Maßnahmen zur Einbindung des Fellows in die Berliner Wissenschaftslandschaft
- Erläuterung der von der gastgebenden Einrichtung zu leistenden administrativen und organisatorischen Unterstützung
- Erläuterung zur Umsetzung der forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards und der Prinzipien wirksamer Karriereunterstützungen in der Wissenschaft.
3. Erläuterung der Bedeutung des Einstein Visiting Fellow für die mittel- und längerfristige Kooperation zwischen der aufnehmenden Berliner Einrichtung und der Heimatinstitution des Fellows.
4. Im Falle eines Antrags durch nicht oder nicht mehr drittmittelgeförderte Einheiten muss gesondert deren Exzellenz und Bedeutung für die Profilbildung der antragstellenden Einrichtung dargestellt werden.
VIII. INANSPRUCHNAHME DER BEWILLIGUNG
Die bewilligten Mittel müssen über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen sind Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Personen und stellen die Räume sowie die Ausstattung.
Version 2.1, 05/25
[1] D. h. die maximale Laufzeit der Förderung inkl. Verlängerungen (bspw. zwölf Jahre für einen SFB statt vier Jahre pro Förderperiode).
Informationen & Formulare
Antragsberechtigung
Exzellenzcluster, Einstein-Zentren, Einstein Research Units, Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs je mit Restlaufzeit über die beantragte Förderdauer. Nicht drittmittelfinanzierte, künstlerisch-kreative Verbünde und andere Gruppen bzw. Einheiten können bei entsprechender Begründung und Nachweis der Infrastruktur im Rahmen einer Einzelfallprüfung zugelassen werden.
Dauer
Bis zu vier Jahre
Umfang
Bis zu 750.000 €
Formulare zum Download
Antragsformular (Word)
Finanzierungsplan (Excel)
Verwendungsrichtlinien (PDF)
Zwischenberichtsformular (Word)
Sachberichtsformular (Word)
Kodex für Geförderte (PDF)
Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung (PDF)
Häufig gestellte Fragen zum Programm Einstein Visiting Fellows
Ja, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben und dort bereits seit mindestens fünf Jahren wissenschaftlich arbeiten.
Außer dem Fellow muss sie durchgehend mindestens zwei Personen umfassen, die wissenschaftlich tätig sind (Hilfskräfte zählen nicht dazu). Diese müssen nicht zwangsläufig vollständig oder teilweise aus Mitteln der Einstein Stiftung finanziert werden. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind mit mindestens 75 % einer Vollzeitstelle zu beschäftigen; die Vergabe von Stipendien ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach Zustimmung der Einstein Stiftung möglich.
Nein, solange es nicht für die wissenschaftliche Arbeit notwendig ist.
Sie orientiert sich an den Regelungen der aufnehmenden Institution für Gastprofessor:innen. Es kann kein Gehaltssubstitut gezahlt werden. Die Aufwandsentschädigung für den Fellow darf 10 % der bewilligten Fördersumme nicht übersteigen.
Alle vorgesehenen Stellen müssen in der Regel ausgeschrieben werden, die Mitnahme einer gesamten Gruppe ist nicht möglich.
Bitte nehmen Sie in der Vorbereitung der Antragsstellung frühzeitig Kontakt mit uns auf, da die Antragsberechtigung in solchen Fällen nur nach Einzelfallprüfung erteilt werden kann. In jedem Fall muss im Antrag auf die perspektivische Entwicklung des Forschungsschwerpunkts eingegangen werden, wenn eine Verlängerung der Einheit nicht erfolgt.
Einstein Visiting Fellows, die nach dem bis Ende 2022 gültigen Programm eine dreijährige Förderphase bewilligt bekommen haben, können einen Antrag auf eine maximal zweijährige Verlängerung der Förderung stellen. Hierfür können bis zu 330.000 € für Personal- und Sachmittel beantragt werden. Sie finden das alte Programmblatt und das Formular für Verlängerungsanträge auf der Seite Informationen für Geförderte.

