Einstein-Profil-Professur

Einstein-Profil-Professoren sind internationale Spitzenwissenschaftler:innen, die durch ein attraktives Angebot für Berlin gewonnen werden können und zunächst für fünf Jahre ihr Gehalt und ihre Ausstattung (Personal, Sachmittel, Investitionen) durch die Einstein Stiftung beziehen. 

Nach der Förderung ist eine Verstetigung seitens des Landes vorgesehen, wodurch die Einrichtung neuer Professuren über den Strukturplan hinaus ermöglicht wird. Das Programm wird durch private Mittel der Damp Stiftung großzügig unterstützt.

Informationen & Formulare

Antragsberechtigung

Berliner Universitäten, Charité, außeruniversitäre Einrichtungen (idealerweise zwecks Titel zusammen mit einer Universität/Charité)

Dauer

Im Regelfall fünf Jahre, auf Antrag können Mittel gestreckt werden

Umfang

Keine Förderhöchstgrenze, abhängig von begründetem Bedarf 

Formulare

Programmblatt

Antragsformular

Finanzierungsplan

Anlage zum Finanzierungsplan

Sachberichtsformular

Kodex für Geförderte

Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung

Häufig gestellte Fragen zur Einstein-Profil-Professur

Einstein-Profil-Professuren (EPP) sind ein strategisches Instrument, um in ihrem Forschungsgebiet weltweit führende, exzellente Wissenschaftler:innen aus dem Ausland für Spitzenberufungen dauerhaft für Berlin zu gewinnen. So können die Berliner Universitäten, die Charité sowie die in Berlin ansässigen öffentlich grundfinanzierten Forschungsinstitute insbesondere der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft und der Fraunhofer Gesellschaft in besonderer Weise Forschungsstrategien umsetzen, Profilbildungen vornehmen, innovative Forschungsbereiche erschließen und voranbringen sowie vorhandene Kompetenzen stärken und somit Anziehungskraft für weitere Top-Talente entwickeln. Einstein-Profil-Professuren leisten einen entscheidenden Beitrag, Berlin nachhaltig im internationalen Spitzenfeld zu positionieren. 

Antragsberechtigt sind die Freie Universität Berlin, die Humboldt Universität zu Berlin, die Technische Universität Berlin, die Universität der Künste Berlin sowie die Charité – Universitätsmedizin Berlin. Eine gemeinsame Antragstellung mit den in Berlin ansässigen öffentlich grundfinanzierten außeruniversitären Forschungsinstituten, beispielsweise der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft, ist möglich. Ferner können – in Ausnahmefällen – auch die in Berlin ansässigen Institute der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft alleine einen Antrag stellen.

Die Antragsteller bewerben sich mit einer/einem Kandidat:in. Eigenbewerbungen von Wissenschaftler:innen sind nicht möglich. Die Identifikation geeigneter Kandidat:innen kann über verschiedene Wege erfolgen: z.B. über Berufungsprozesse und head hunting der beantragenden Einrichtungen; auch spezielle Findungsprozesse, wie z. B. bei der Max-Planck-Gesellschaft, sind möglich.

Die/der Kandidat:in muss eine Position im Ausland innehaben. In besonders begründeten Fällen können auch Ausnahme-Wissenschaftler:innen von einer Abwanderung ins Ausland abgehalten werden, u.a. wenn die/der Kandidat:in über internationale Drittmittel (z. B. ERC, NIH) verfügt.

Die EPP sind Wissenschaftler:innen aller Nationalitäten offen und können in allen Disziplinen vergeben werden. Voraussetzung ist die weltweit führende Rolle der Kandidat:innen in ihren jeweiligen Forschungsgebieten. Diese wird unter anderem auch durch international anerkannte Preise und Auszeichnungen sowie mindestens fünf bahnbrechende Publikationen und eine Würdigung der Forschungsleistungen in den vergangenen fünf Jahren dokumentiert. Die antragsberechtigten Institutionen legen in ihren Bewerbungen die herausragende, strategische Bedeutung der Persönlichkeit für die eigene Institution sowie den Wissenschaftsstandort Berlin dar. Die Einstein Stiftung Berlin begrüßt insbesondere Maßnahmen der antragsberechtigten Einrichtung zur Gleichstellung. Die Einstein-Profil-Professuren sollen in der Regel neue Professuren sein.

Die Anzahl der geförderten Professuren richtet sich nach dem beantragten Gesamtvolumen. Bei der Nichtannahme eines Rufes oder beim Weggang der geförderten Person während der ersten Förderphase ist ein neuer Auswahlprozess durch die Einstein Stiftung Berlin erforderlich. Auch wenn der/die Einstein-Profil-Professor:in in der Verstetigungsphase die aufnehmende Einrichtung verlässt, gehen die Mittel für die Stelle zurück an die Einstein-Stiftung. Sie können auf Antrag für die Verstetigung von ERC grant holders verwendet werden. 

Die antragsberechtigten Institutionen können zu den auf der Homepage der Stiftung bekannt gegebenen Fristen Anträge auf Schaffung einer Einstein-Profil-Professur für die/den im Antrag benannte/n herausragende/n Wissenschaftler:in in strategisch wichtigen Feldern an die Einstein Stiftung richten. Ein Antragsformular mit weiterführenden Erläuterungen und Informationen über einzureichende Anlagen sowie eine Vorlage für den Budgetplan befinden sich ebenfalls auf der Homepage. Der Antrag muss in englischer Sprache eingereicht werden. 

Durch Sondierungen und Vorgespräche sollte sichergestellt werden, dass die Professur in der Regel neun Monate – spätestens jedoch zwölf Monate – nach einer positiven Förderentscheidung (Bewilligungsschreiben) besetzt werden kann. 

Nein. Die inneruniversitären bzw. internen Prozesse der Max-Planck-, Helmholtz-, Leibniz- und Fraunhofer-Institute, die zur Identifikation einer/eines Kandidat:in führen, sind für die Stiftung nicht relevant. Die/der Kandidat:in kann auch aus einem Berufungs- oder Headhunting-Verfahren nach den Regeln und Kriterien der aufnehmenden Einrichtung (z. B. spezieller Findungsprozess bei der Max-Planck-Gesellschaft) hervorgehen. Es empfiehlt sich, eine mögliche Berufung in den zuständigen Gremien so weit abzustimmen, dass im Fall einer Förderung eine nachfolgende Berufung ohne weitere interne Abstimmung möglich ist. 

Die antragsberechtigten Institutionen begründen, welche innovative wissenschaftliche oder künstlerische Akzentsetzung für die Universität und den Wissenschaftsstandort Berlin mit dem Berufungsvorschlag verbunden ist und welche Rolle der Einstein-Profil-Professur zur mittelfristig vorgesehenen strategischen Entwicklung, auch im Hinblick auf andere Berufungen und künftige Schwerpunktsetzungen, zukommt. Dabei gehen sie auf die wissenschaftlichen Leistungen des/der Kandidat:in ein und erläutern ihre/seine Einbindung in den Berliner Forschungskontext und die geplante Arbeitsteilung im Fall gemeinsamer Antragstellung. Die Antragsteller müssen im Antrag darlegen, wie sie die/den Kandidat:in – zusätzlich zu der vom Land Berlin über die Einstein Stiftung finanzierte Verstetigungsstelle – nach Ablauf der Förderung langfristig an ihre Einrichtung/en binden wollen.

Die Geförderten führen für die Dauer ihrer Tätigkeit in Berlin den Titel „Einstein-Professorin“ bzw. „Einstein-Professor“. Mit Inanspruchnahme der Bewilligung gehen zudem Pflichten einher (siehe nächster Punkt “Verpflichtungen”).
 

Nach der Förderentscheidung liegt die Verantwortung für das Berufungsverfahren bis zur Ruferteilung (beispielsweise auf dem Weg des Ausschreibungsverzichts und der Direktberufung) bzw. das Besetzungsverfahrens bei den aufnehmenden antragsberechtigten Einrichtung/en. Diese schaffen die Voraussetzungen für die Erteilung des Rufs und führen die Berufungsverhandlungen bzw. den Vertragsabschluss an einem außeruniversitären Institut. Die Besetzung der Professur bzw. der Leitungsstelle sollte in der Regel neun Monate – spätestens jedoch zwölf Monate – nach einer positiven Förderentscheidung (Bewilligungsschreiben) erfolgen.

Die Annahme der Förderung verpflichtet die Empfängerin bzw. den Empfänger zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.

Die Einstein Stiftung darf im Falle einer Förderung eine Pressemitteilung und Informationen über den/die Kandidat:in veröffentlichen. Im Falle einer Förderung muss nach dem Erhalt der ersten Fördergelder ein Zwischenbericht eingereicht werden, der über die Einrichtung und Arbeit der Professur und die Mittelverausgabung informiert. Der jährlich einzureichende Zwischenbericht bezieht sich immer auf das vergangene Haushalts- bzw. Kalenderjahr (die genauen Fristen sind dem Weiterleitungsvertrag zu entnehmen). Spätestens sechs Monate nach Beendigung der Förderung muss ein Abschlussbericht eingereicht werden. Die Einstein Stiftung gewährt privaten Mittelgebern Akteneinsicht.

Die Erwähnung der Stiftung und des Titels „Einstein-Profil-Professor/-in“ in den "Acknowledgements" von Publikationen, Vorträgen, etc., die im Rahmen der Förderung durch die Stiftung entstehen, wird erwartet.

Es müssen die im Weiterleitungsvertrag genannten Fristen zur Erstellung von Fortschrittsberichten und des Nachweises der Mittelverwendung gewahrt werden.