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Einstein-Zentrum

Einstein-Zentren ermöglichen institutionsübergreifende interdisziplinäre Kooperationen in Berlin, um innovative Forschung und international sichtbare Schwerpunkte zu stärken. Das Programm bietet Antragsstellern dabei die Freiheit, eigene strukturelle und inhaltliche Konzepte zu erproben und umzusetzen; je nach Schwerpunktsetzung können verschiedene Aspekte im Vordergrund stehen. Einstein-Zentren können so für eine Vielzahl von Zielen genutzt werden, etwa zur Verbesserung der Nachwuchsförderung, der Schaffung einer thematischen Kooperationsplattform zum Austausch innerhalb Berlins oder darüber hinaus, zur Industriekooperation, Wissenskommunikation, co-creation mit gesellschaftlichen Akteuren oder als Inkubator für weitere Anträge in dem Forschungsbereich. Bitte nehmen Sie bei Interesse an einer Antragsstellung frühzeitig Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.

Ausführliche Programmbeschreibung

I. ZIELE

Das Programm bietet Forschungsverbünden in Berlin die Möglichkeit, durch die Beantragung eines Einstein-Zentrums institutionenübergreifende und innovative Kooperationen in Berlin zu etablieren. Ein Einstein-Zentrum bündelt und nutzt interdisziplinäre wissenschaftliche Kompetenz auf besonders innovativen Forschungsfeldern und bildet auf diese Weise in Berlin international sichtbare Schwerpunkte heraus. Es schafft eine Plattform für die Vernetzung exzellenter Forschung und Nachwuchsförderung in Wissenschaftsbereichen, die für den Wissenschaftsstandort Berlin relevant sind. Das Zentrum bearbeitet zukunftsweisende, innovative Forschungsfragestellungen und exzellente Projekte an den Grenzen von Disziplinen mit neuen Methoden.

Das Programm bietet Antragssteller:innen dabei die Freiheit, eigene Konzepte zu erproben und umzusetzen. Einstein-Zentren können als Plattformen dienen, mit der je nach individueller Priorität des antragsstellenden Verbundes variierende Ziele erreicht werden können, beispielsweise etwa:

  • eine strategische Förderung von Doktorand:innen und Postdocs in interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • ein Einstein-Zentrum als Ort des Austauschs zwischen Berliner Wissenschaftler:innen und internationalen Gastwissenschaftler:innen durch Visiting Fellowships und Forschungsfreisemester
  • ein Projekt, welches berlinweit neue Standards für relevante Metathemen (bspw. innovative Lehrformate, Nachwuchsförderung, Wissenschaftskommunikation, Technologietransfer und Industriekooperation oder Teamleitung und Mentoring) entwickelt, erprobt und umsetzt
  • eine Stärkung oder der Aufbau eines neuen Forschungsschwerpunkt, der in eine langfristige Strategie für den Forschungsstandort Berlin eingebettet ist
  • eine Plattform für die Zusammenarbeit zwischen mehreren Berliner Universitäten und außeruniversitären Forschungsinstituten mit einem thematischen Schwerpunkt
  • ein Verbund, der partizipative Forschung und co-creation von Wissen mit Stakeholdern aus Wirtschaft, Kultur und/oder Gesellschaft ermöglicht
  • in Zentrum mit dem Fokus auf Wissenschaftskommunikation und Wissenstransfer durch etablierte und experimentelle Formate
  • ein Einstein-Zentrum als Inkubator zur strategischen Stärkung von Forschungsbereichen, die nach Ende des Förderzeitraums in erfolgreiche Verbundanträge bei anderen Förderorganisationen resultieren soll.

 

II. ANTRAGSBERECHTIGUNG

Antragsberechtigt sind die vier Berliner Universitäten und die Charité. Von diesen müssen an einem Antrag mindestens zwei beteiligt sein; ferner müssen weitere außeruniversitäre Berliner Forschungseinrichtungen institutionell eingebunden werden. Zur Vorbereitung eines Antrags auf ein Einstein-Zentrum kann ein Einstein-Zirkel (siehe separates Programmblatt) beantragt werden.

 

III. FÖRDERUNG

Die Hauptziele des Programms sollen durch eine Finanzierung für bis zu sechs Jahre erreicht werden. Gefördert werden sowohl konkrete wissenschaftliche Projekte als auch deren institutionelle Voraussetzungen. Insbesondere sind beantragbar:

  • Personalmittel für wissenschaftliches und, in geringerem Umfang, für nichtwissenschaftliches Personal
  • Sachmittel, darunter Reisekosten, Kosten für Gäste sowie Kosten für Open-Access-Publikationen
  • apparative Investitionen (keine baulichen Maßnahmen) 

Die Fördersumme beträgt bis zu 1 Mio. Euro pro Jahr. Einstein-Zentren können auch mit einer Ko-Finanzierung durch private Gelder beantragt werden. Durch eine solche Public-Private-Partnership kann sich die maximale Fördersumme erhöhen. Hierzu ist eine möglichst frühzeitige Absprache mit der Geschäftsstelle der Stiftung vonnöten.

 

IV. FÖRDERDAUER

Die Förderdauer umfasst bis zu sechs Jahre. Eine Förderung wird zunächst für drei Jahre bewilligt; für die zweite dreijährige Förderphase muss zu Beginn des dritten Förderjahres ein Fortsetzungsantrag gestellt werden. Für den Zeitraum der Förderung trägt der beantragte Verbund die Bezeichnung „Einstein-Zentrum“. Wirbt ein Einstein-Zentrum Verbundmittel bei anderen Forschungsförderern ein, endet die Förderung durch die Einstein Stiftung ggf. vorzeitig mit dem Förderbeginn der anderweitig eingeworbenen Förderung.

 

V. ANTRAGSTELLUNG

Anträge können in allen Disziplinen zu den durch die Einstein Stiftung genannten Daten eingereicht werden. Die Begutachtung erfolgt in Form einer Begehung durch eine internationale Gutachtergruppe; es ist dabei mit einer Dauer von ca. acht Monaten zwischen Antragstellung und Entscheidung zu rechnen. Es wird erwartet, dass bei einer Ko-Finanzierung durch private Gelder zur Antragstellung möglichst verbindliche Zusagen für die erste Förderphase vorliegen.

Die Anträge sind in englischer Sprache einzureichen.

Aus dem Antrag muss sich die herausgehobene Bedeutung des Vorhabens für die am Antrag beteiligten Institutionen und für die Berliner Wissenschaft ergeben. Auch der Umfang der finanziellen Unterstützung seitens der beteiligten Institutionen muss dargestellt werden. Bitte wenden Sie sich vor einer Antragstellung möglichst frühzeitig an die jeweils unten genannten Ansprechpersonen an den antragsberechtigten Einrichtungen. Bitte beachten Sie das Antragsformular inklusive der Hinweise zur Antragsstellung auf der Homepage der Stiftung.

Der Antrag muss enthalten:

  • Darstellung des geplanten Zentrums und Zielsetzung unter Herausarbeitung der Innovationskraft des Antrags und seiner Ausrichtung
  • Liste der Initiatoren mit Kurzvita, institutioneller Zugehörigkeit und ihre voraussichtliche Funktion in dem geplanten Zentrum
  • Erläuterung der beabsichtigten inter- bzw. transdisziplinären Kooperationen, Beispiele existierender Kooperationen zwischen den Initiatoren und daraus resultierenden Ergebnissen
  • Verortung des geplanten Zentrums in der Berliner Wissenschaftslandschaft (Vorarbeiten, bestehende und zu etablierende Schwerpunkte in interinstitutioneller
    Forschungsstrategie)
  • Beschreibung der geplanten zentrumsinternen Schwerpunktbildung und Teilprojekten sowie des Forschungsprogramms inklusive Details zu Zielen und
    Methoden
  • Ein detaillierter Arbeitsplan mit klar definierten und messbaren Zwischenzielen, die in einzelnen Förderjahren und bis zur Zwischenevaluation erreicht werden sollen
  • Beschreibung der Governance-Strukturen des geplanten Zentrums (ggf. inklusive der Modi der internen wettbewerbsbasierten Mittelvergabe) und Darstellung der institutionellen Unterstützung der antragsstellenden Universitäten bzw. Charité – Universitätsmedizin und der außeruniversitären Institute
  • detaillierter Kostenplan inklusive Erläuterung und Begründung sowie Benennung der Ko-Finanzierung durch die beteiligten Einrichtungen und ggf. Dritte; jeder
    Kostenplan ist nach Haushaltsjahren zu gliedern
  • Darstellung der Zentrumsinitiativen zu Gleichstellung und Diversität mit verbindlichen, klar definierten und messbaren Zielen
  • Je nach Ausrichtung des Zentrums: ggf. Darstellung der geplanten internationalen Kooperationen; Pläne zur Einreichung von Verbundanträgen; Maßnahmen zur
    Nachwuchsförderung; Initiativen zur Verbesserung von Forschung und Lehre; Konzept für ein Public-Private-Partnerships mit Letters of Intent der beteiligten Industrieparte; geplante Formate für Outreach, Co-creation oder Wissenstransfer bzw. Stakeholder engagement etc.
  • Benennung eines Ansprechpartners bzw. einer Ansprechpartnerin für die Bearbeitung des Antrags

 

VI. INANSPRUCHNAHME DER BEWILLIGUNG

Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen werden auch jeweils Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Personen. Falls an dem Projekt ein Kooperationspartner beteiligt ist, leitet die Bewilligungsempfängerin die für das Partnerinstitut bestimmten Mittel zeitanteilig an diese weiter. Die aus diesen Mitteln bezahlten Personen werden von der Partnerinstitution angestellt.

 

Version 2.0, 10/22

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Informationen & Formulare

Antragsberechtigung

Die Berliner Universitäten sowie die Charité. Mindestens zwei dieser Institutionen müssen an einem Antrag beteiligt sein, zudem müssen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen eingebunden werden. Zur Vorbereitung eines Antrags kann ein Einstein-Zirkel beantragt werden.

Dauer

Bis zu sechs Jahre. Bei positiver Begutachtung des Erstantrags wird die Förderung zunächst für drei Jahre bewilligt, zu Beginn des dritten Förderjahres kann ein Fortsetzungsantrag gestellt werden. Wirbt ein Einstein-Zentrum Verbundmittel bei anderen Förderern ein, endet die Förderung durch die Einstein Stiftung ggf. vorzeitig.

Umfang

Max. eine Million Euro pro Jahr für Personalmittel, Sachmittel und apparative Investitionen (keine baulichen Maßnahmen). Durch eine Kofinanzierung mit privaten Mitteln kann sich die maximale Fördersumme als Public-Private-Partnership erhöhen.

Formulare zum Download

Finanzierungsplan (Excel)

Verwendungsrichtlinien (PDF)

Zwischenberichtsformular (Word)

Sachberichtsformular (Word)

Kodex für Geförderte (PDF)

Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung (PDF)

Häufig gestellte Fragen zum Programm der Einstein-Zentren

Nicht alle der oben und im Programmblatt genannten Ziele müssen von einem einzelnen Antrag abgedeckt werden. Hinsichtlich der Vielfalt an Arbeitspaketen wird angesichts der möglichen Fördersumme nicht das Niveau bspw. eines SFB erwartet, allerdings sollten Forschungsprojekte möglichst detailliert, klar und im üblichen Aufbau (Forschungsfrage, Hypothese, Forschungsstand, Vorarbeiten, PIs, Arbeitsplan) beschrieben sein. Durch Teilziele und einen klaren Zeitplan muss für Dritte nachvollziehbar sein, durch welche Mechanismen, Governance-Modelle, Forschungsprojekte oder Personen/Stellen die Ziele des Zentrums erreicht werden sollen. Besondere Relevanz haben die strukturellen Ziele für Berlin, die bspw. in der Bündelung existierender Expertise, der Erarbeitung weiterführender Anträge oder der Etablierung neuer Forschungsschwerpunkte liegen können, um den Mehrwert für den Forschungsstandort Berlin und die Perspektive des Zentrums nach dem Ende der Förderperiode aufzuzeigen. In diesem Sinne sind Einstein-Zentren als eigenständige Entitäten zu verstehen, die aber auch dem Aufbau von Strukturen dienen können, die langfristig eigenständig oder durch eine Förderung durch andere Mittelgeber wirken.

Nein. Antragsteller:innen und Kooperationspartner:innen müssen über ihre Einrichtung finanziert werden. Die Stiftung erwartet, dass die für das jeweilige Projekt notwendige Arbeitszeit als Eigenleistung der Einrichtung dem Projekt zugutekommt. Ein Substitut von Teilen des Gehalts zur Freistellung des PIs für das beantragte Projekt bzw. die Finanzierung ganzer eigener Stellen ist nicht möglich. Forschungsfreisemester sind von dieser Regelung ausgenommen, insoweit nachgewiesen wird, dass die Vertretung der Aufgaben durch die hierfür beantragte Förderung finanziert wird.