Anträge können nur durch die Ansprechpartner:innen an den antragsberechtigen Einrichtungen eingereicht werden – nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu der entsprechenden Einrichtung auf.
Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen das Team der Antragsbearbeitung der Einstein Stiftung selbstverständlich zur Verfügung.
Fragen & Antworten zur Antragstellung
Der gesamte Prozess nimmt ca. sieben bis acht Monate in Anspruch, nachdem Sie den Antrag zu der universitätsinternen Frist eingereicht haben. Nach dem ersten Kontakt an der für die Einstein Stiftung zuständigen Forschungsabteilung Ihrer Universitätsverwaltung und ggf. einem internen Auswahlverfahren reichen Sie dort Ihren Antrag (ggf. zu einer universitätsinternen Frist) ein. Dieser wird zu den auf der Website der Stiftung genannten Fristen bei uns eingereicht, formal geprüft und durch externe Gutachter:innen evaluiert. Die Wissenschaftliche Kommission formuliert wissenschaftsgeleitete Förderempfehlungen an den Vorstand der Stiftung; prinzipiell förderfähige Anträge werden zudem aus standortbezogener Sicht im Berlin Board diskutiert. Der Vorstand trifft im Regelfall ca. sechs bis sieben Monate nach Antragseingang unter Sichtung aller Gutachten und Empfehlungen sowie in Anbetracht der finanziellen Situation und Planung seine Förderentscheidung.
Frühester realistischer Förderbeginn unter Berücksichtigung des Antragsverfahrens sowie der üblichen Vorlauffristen (bspw. Personalrekrutierung) von im November eingereichten Anträge ist der 1. September des Folgejahres bzw. bei im Mai eingereichten Anträgen der 1. Februar des Folgejahres. Nach den Erfahrungen der Stiftung ist ein späterer Beginn dann realistischer, wenn zu Beginn des Projekts Stellen ausgeschrieben und besetzt werden sollen.
Nein, die Einreichung aller Anträge erfolgt über die Ansprechpartner:innen (siehe Kasten rechts unter Förderung) der Einstein Stiftung an den antragsberechtigten Einrichtungen.
In allen Programmen wird eine Antragsstellung auf Englisch vorausgesetzt, um eine Begutachtung durch internationale Expert:innen zu ermöglichen. Bitte legen Sie deshalb auch die Unterstützungsschreiben in englischer Sprache bei.
Eine Wiedereinreichung von Anträgen, die entweder abgelehnt wurden oder aufgrund zu geringer Fördermittel nicht bewilligt werden konnten, ist – auch in überarbeiteter Form – ausgeschlossen, wenn eine Überarbeitungsmöglichkeit im Ablehnungsschreiben nicht explizit eingeräumt wird. In der Personenförderung können einmal abgelehnte Anträge nicht mit dem/der gleichen Kandidat:in erneut eingereicht werden.
Zu jedem Finanzierungsplan (bitte die entsprechende Vorlage verwenden) sollten Erläuterungen erstellt werden. Dies kann formlos auf weiteren Seiten erfolgen, die an den Finanzierungsplan angehängt werden. Bitte beachten Sie hierbei die Erläuterungen zur Anlage zum Finanzierungsplan, die auf der Homepage der Einstein Stiftung abrufbar sind. In den Finanzierungsplänen muss die Finanzierungsquelle der jeweiligen Posten (z. B. bei Finanzierung einer Stelle durch Haushaltsmittel) klar dargestellt werden.
Verlagskosten im Rahmen von Publikationen (Lektorat, Honorare, Vertriebskosten etc.) werden äquivalent zur DFG-Publikationsbeihilfe gefördert. Die Beantragung von Publikationskosten (sowohl für Open-Access-Publikationen als auch klassische Publikationen) ist auf maximal 2.000 € pro Jahr und pro Principal Investigator beschränkt. Die Mittel können über die Jahre akkumuliert werden; eingesparte Publikationsmittel stehen nicht für andere Ausgaben im Projekt zur Verfügung.
Bei Neuanträgen müssen Doktorand:innen und Postdoktorand:innen zu mindestens 75 % VZÄ beschäftigt werden. Eine geringere Stundenzahl oder die Auszahlung von Stipendien bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsstelle der Einstein Stiftung.
Wo Stipendien ausgezahlt werden können, beträgt der Höchstsatz 1.800 € pro Monat. Für Postdoc-Stipendien können im Bedarfsfall bis zu 2.100 € für die Zahlung freiwilliger Beiträge zur Sozial- und Rentenversicherung veranschlagt werden.
Hierfür gelten die teils divergierenden Regelungen der jeweiligen Einrichtung/Universität.
Mindestens 50 % plus 0,01 € der in Anspruch genommenen Mittel müssen (über die Gesamtlaufzeit berechnet) bei der antragsstellenden Institution verbleiben.
Grundausstattung
Grundausstattung (z. B. Computer, Laptops, Telefone, Datenträger, Kleinmöbel, Bildschirme, Büro- und Laborausstattung des täglichen Bedarfs etc.) wird nicht von der Einstein Stiftung erstattet, wenn die jeweilige Einzelposition nicht nachweislich für den Projekterfolg unabdingbar ist (bspw. spezifische Hard- oder Software, Verbrauchsmittel für spezielle Laborarbeiten o. ä.).
Großgeräte im Wert von über 500.000 € (in den Programmen Einstein-Professor und Einstein-Profil-Professor)
Großgeräte im Rahmen von Investitionsmitteln, die den Wert von 500.000 € übersteigen, werden nicht von der Einstein Stiftung gefördert.
Overhead-Kosten (Gemeinkosten)
Overhead-Kosten können nicht beantragt werden. Die empfangsberechtigten Einheiten müssen nachrichtlich oder konkret eine Unterstützung des Projekts mit Eigenmitteln nachweisen.
Nebenkosten
Für Stipendien können keine Nebenkosten wie etwa Versicherungsbeiträge erstattet werden.
Kinderbetreuung
Eine Kopfpauschale für die Kinderbetreuung ist nicht zuwendungsfähig. Dies berührt jedoch nicht die Kinderbetreuung im Rahmen von Veranstaltungen (gemeinsame Betreuung ggf. mehrerer Kinder); diese ist weiterhin zuwendungsfähig, wenn eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit, z. B. innerhalb der Universitäten, nicht zur Verfügung steht.
Umzugskosten
Es werden von der Einstein Stiftung keine Umzugskosten erstattet.
Karriereberatung
Die Einstein Stiftung fördert keine Karriereberatung als individuelles Coaching. Projektrelevante Weiterbildungsmaßnahmen (z. B. Deutschkurse im Programm Wissenschaftsfreiheit) können jedoch von der Stiftung finanziert werden. Äquivalent zu den Regelungen der DFG können Mittel für Deutschkurse ausländischer Mitarbeiter*innen bis zu 2.000 € bei einer mindestens zwölfmonatigen Tätigkeit beantragt werden. Außeruniversitäre Kurse können nur finanziert werden, wenn ein universitätsinternes Angebot nicht zur Verfügung steht.
Publikationsnebenkosten
Verlagskosten im Rahmen von Publikationen (Lektorat, Honorare, Vertriebskosten etc.) werden äquivalent zur DFG-Publikationsbeihilfe gefördert. Die Beantragung von Publikationskosten (gleichermaßen für Open-Access-Publikationen oder klassische Publikationen) ist auf maximal 2.000 € pro Jahr und pro Principal Investigator beschränkt. Die Mittel können über die Jahre akkumuliert werden, eingesparte Publikationsmittel stehen nicht für andere Ausgaben im Projekt zur Verfügung.
Personal- und Sachmittel außerhalb Berlins
Mit Ausnahme der Hebrew University of Jerusalem sowie Ausgaben für Reisen und Unterkunft stellt die Einstein Stiftung keine Personal- und Sachmittelkosten außerhalb Berlins zur Verfügung.
Allgemeine Dokumente
Förderrichtlinien der Stiftung
Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung
Dokumente zu spezifischen Programmen finden Sie auf der jeweiligen Seite!