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Einstein-Zirkel

Das Programm bietet Berliner Wissenschaftler:innen die Möglichkeit, über mehrere Jahre auf ein festes Ziel (Konferenz, Publikation, Erstellung eines Folgeantrags etc.) hinzuarbeiten. Zwischen zehn und 20 Mitglieder können durch Arbeitstreffen und Workshops themenbezogen kooperieren. Der Einstein-Zirkel kann bis zu einem Drittel ausgewählte auswärtige Wissenschaftler:innen als Mitglieder einbinden. In kleinerem Umfang können Forschungsausgaben zur Sammlung von ersten Daten oder im Sinne eines „proof of concept“ finanziert werden.

Ausführliche Programmbeschreibung

I. ZIEL

Das Programm bietet Berliner Wissenschaftler:innen die Möglichkeit zur selbst organisierten, institutionenübergreifenden und themenbezogenen Kooperation in Berlin.

Ein Einstein-Zirkel besteht aus einem festen Personenkreis von zehn bis maximal 20 Mitgliedern. Diese sind Angehörige von mindestens zwei der antragsberechtigten Einrichtungen sowie – wenn möglich – zusätzlich aus Angehörigen von mindestens einer Berliner außeruniversitären Forschungseinrichtung zusammen. Der Einstein-Zirkel kann je nach Zielsetzung ausgewählte auswärtige internationale Wissenschaftler:innen als Mitglieder einbinden, im Regelfall nicht mehr als ein Drittel. 

Er beschäftigt sich über einen mehrjährigen Zeitraum (bis zu drei Jahren) mit einem bestimmten forschungsbezogenen Thema in einer explorativen Art und Weise. Ziel der Kooperation ist ein identifizierbares Ergebnis am Ende der Laufzeit (z. B. gemeinsame Publikation; Planung und Durchführung eines wissenschaftlichen Projekts, das ohne die Kooperation nicht zustande gekommen wäre bzw. für dessen Bearbeitung zunächst ein Netzwerk etabliert werden muss; Vorbereitung eines Antrags bei einer anderen Fördereinrichtung wie z.B. der DFG oder auch Vorbereitung eines Einstein-Zentrums). 

 

II. ANTRAGSBERECHTIGUNG

Ausgewiesene Wissenschaftler:innen, die an einer der Berliner Universitäten oder der Charité – Universitätsmedizin Berlin beschäftigt sind, können Anträge stellen. Formal antragsberechtigt sind die genannten Institutionen, die die Anträge bei der Stiftung einreichen.

 

III. FÖRDERUNG

Es werden max. 150.000 € bereitgestellt, unabhängig von der Förderdauer (bis zu drei Jahre). Diese können ausgegeben werden für

  • die Finanzierung von max. drei, idealiter regelmäßigen mehrtägigen Arbeitstreffen pro Jahr, bei denen die Mitglieder des Zirkels in Berlin oder – wenn sinnvoll – digital zusammenkommen, inkl. Reise- und Aufenthaltskosten (in Übereinstimmung mit dem Reisekostenrecht des Landes Berlin) für die auswärtigen Mitglieder des Zirkels sowie für maximal drei weitere für die jeweilige Tagung besonders ausgewiesene Gäste.
  • die Koordination und/oder das Anstoßen neuer Initiativen bspw. durch Aufstockung vorhandenen Personals oder eine Stelle mit max. 0,5 VZÄ, ggf. auch für die Einstellung studentischer Hilfskräfte
  • bis zu drei kleinere explorative Projekte an den antragsberechtigten Einrichtungen im Sinne eines „proof of concept“ oder zur gezielten Sammlung präliminärer Daten.

 

IV. FÖRDERDAUER

Die Förderdauer beträgt maximal, aber nicht notwendigerweise drei Jahre.

 

V. ANTRAGSTELLUNG 

Die Antragstellung ist in allen Disziplinen möglich und erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare und der Beachtung der darin gemachten Vorgaben auf Englisch. Anträge können durch die antragsberechtigten Einrichtungen zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen eingereicht werden. 

 

VI. INANSPRUCHNAHME DER BEWILLIGUNG

Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen werden ggf. auch jeweils Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Personen.

Einstein-Zirkel müssen die Förderung durch die Einstein Stiftung im Namen, in Publikationen und der Außendarstellung benennen.

 

Version 1.3, 05/25

Informationen & Formulare

Antragsberechtigung

Wissenschaftler:innen der Berliner Universitäten und der Charité unter Beteiligung mindestens einer außeruniversitären Berliner Forschungseinrichtung

Dauer

Bis zu drei Jahre

Umfang

Maximal 150.000 € für Arbeitstreffen (nicht mehr als drei pro Jahr) und Reise- und Aufenthaltskosten für auswärtige Mitglieder, Koordination (max. 0,5 VZÄ oder SHK), drei kleinere Forschungsprojekte (für erste Daten, "proof of concept" o.ä.)

Formulare zum Download

Antragsformular (Word)

Finanzierungsplan (Excel)

Verwendungsrichtlinien (PDF)

Zwischenberichtsformular (Word)

Sachberichtsformular (Word)

Kodex für Geförderte (PDF)

Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung (PDF)

Häufig gestellte Fragen zum Einstein-Zirkel

Ja, wenn das Thema des Zirkels durch dieses Format in Berlin eine bessere Verankerung oder eine neue Ausrichtung erfährt und mindestens eine außeruniversitäre Einrichtung zusätzlich eingebunden wird. Eine Weiterförderung bereits laufender Projekte ist aber ausgeschlossen. 

Ja, wenn die Koordination des Zirkels auch für den Restzeitraum gesichert ist und das Ende der Befristung nicht mehr als ein Jahr vor Ende des Förderzeitraums liegt.

Nein, nur die Antragsteller:innen müssen promoviert sein, für andere Mitglieder gilt dies nicht (z. B. Doktorand:innen, künstlerische Dozent:innen).