Informationen für Geförderte

Ein Leitfaden, Dokumente zum Download & mehr

Herzlichen Glückwunsch zur Förderung durch die Einstein Stiftung, sei es als Postdoc, Fellow, Professor:in, als Leiter:in eines Forschungsprojektes oder Sprecher:in eines Einstein Zentrums!

Sie sind de facto Zuwendungsempfänger:in, doch beachten Sie bitte, dass die Institution, die Ihre Förderung beantragt hat – eine der vier Berliner Universitäten oder die Charité –, in allen administrativen Belangen eine Zwischeninstanz bleibt. Dies kann zu Missverständnissen und Informationsdefiziten führen. Der nachfolgende Leitfaden erspart Ihnen Zeit für die Recherche aller Vorschriften und hilft Ihnen dabei, sich erfolgreich durch die unvermeidliche, aber keineswegs umfangreiche „Bürokratie“ zu bewegen und Ihre Förderung optimal zu nutzen. 

Leitfaden für Geförderte

Wir wissen, dass Forschung nicht immer geradlinig verläuft und sich Forscher:innen nicht in vorgefasste Pläne einfügen. In diesem Sinne sollte das Budget eine ideale Version dessen darstellen, was Sie zu tun gedenken, aber es sollte kein Hemmschuh für Ihre Forschung sein. Bitte versuchen Sie dennoch, sich so genau wie möglich an das genehmigte Budget zu halten. Da der Großteil unserer Finanzierung aus zweckgebundenen öffentlichen Mitteln des Landes Berlin stammt, unterliegen unsere Zuschüsse bestimmten Einschränkungen (die hier nachzulesen sind), auf die wir keinen Einfluss haben und die wir einhalten müssen. Wir bemühen uns, ein Höchstmaß an Flexibilität zu gewährleisten, bitten Sie aber, die folgenden Regeln zu beachten:

  • Alle Ausgaben und Änderungen müssen den Projektzielen dienen.
  • Wenn das Gehalt der Mitarbeiter:innen oder Ihr eigenes Gehalt niedriger ausfällt als beantragt, darf diese Differenz nicht für andere Zwecke verwendet werden.
  • Es ist nicht möglich, nicht verbrauchte Mittel von einem Jahr auf das nächste zu übertragen. Wenn Sie absehen können, dass Sie nicht alle Mittel in einem Jahr benötigen werden, informieren Sie bitte Ihre Ansprechpartner:innen aus der Drittmittelabteilung Ihrer Institution. Wenn Sie sicher sind, dass Sie das Geld im nächsten Jahr benötigen, müssen Sie einen solchen Übertrag beantragen.
  • Innerhalb von Kalenderjahren (=Haushaltsjahren) besteht ein gewisser Spielraum, solange Sie das Geld mehr oder weniger im Rahmen des genehmigten Budgets ausgeben.
  • Größere Änderungen (mehr als 20 % Erhöhung eines Haushaltspostens) erfordern eine kurze und begründete Erklärung gegenüber der Stiftung, über die dann rasch entschieden wird. 

Mittelübertragungen zwischen den Jahren, kostenneutrale Verlängerungen Ihres Projekts oder größere Änderungen von Haushaltsposten erfordern einen kurzen Antrag bei der Stiftung. Füllen Sie dazu bitte das entsprechende Formular aus und senden Sie es an den oder die zuständige Drittmittelverwalterin Ihrer Einrichtung, die den Antrag bei uns stellen kann (oder stellen Sie sicher, dass er oder sie in cc ist). Um die Verwaltungskosten zu senken, sollten Sie versuchen, kleinere Änderungen zu sammeln, anstatt für jede kleine Anpassung einen Antrag zu stellen.

Bitte informieren Sie Ihre:n Budgetverantwortliche:n rechtzeitig, wenn Sie bis zum 31. Oktober eines Jahres absehen können, dass nicht alle Mittel des laufenden Jahres benötigt bzw. ausgegeben werden.

Um zu überprüfen, ob die Fördergelder gemäß unseren Regeln und Vorschriften und wie bewilligt verwendet werden sowie um über den Fortschritt der einzelnen Forschungsprojekte und die Ziele der geförderten Anträge informiert zu sein, benötigen wir neben der Finanzberichterstattung jährliche (Zwischen-) und Abschlussberichte.

Bitte bedenken Sie, dass diese Berichte nicht nur lästige Pflicht sind, sondern auch eine gute Gelegenheit, uns über Ihre Erfolge und Herausforderungen bei Ihren Projekten zu informieren.

Es gibt einige wichtige und hilfreiche Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Wenn Ihre Förderung länger als sechs Monate in einem Kalenderjahr dauert (z. B. Beginn vor Juli oder Dauer bis Ende Juli), müssen Sie einen Zwischenbericht bis zum 31. März des Folgejahres oder drei Monate nach Projektende einreichen. Wenn Ihre Förderung kürzer als sechs Monate ist, können Sie den Bericht über diesen Zeitraum mit dem nächsten Zwischen- oder Abschlussbericht kombinieren.
  • Bitte achten Sie darauf, dass der jährliche Berichtszeitraum der Zwischenberichte am 31. Dezember eines jeden Jahres endet. Der Abschlussbericht hingegen muss sich über den gesamten Förderzeitraum erstrecken und sollte idealerweise Endergebnisse und einen Überblick über den gesamten Zeitraum enthalten.
  • In jedem Berichtsformular gibt es einen Abschnitt, in dem Sie aufgefordert werden, den Finanzbericht zu erläutern. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Bericht die richtigen Zahlen für die Ausgaben enthält und wirklich erklärt, was ausgegeben wurde und warum. Wenn Sie die genauen Zahlen nicht kennen, wenden Sie sich bitte an die Drittmittelverwaltung Ihrer Einrichtung.
  • Es gibt programmspezifische Formulare, die Sie unter den jeweiligen Programminformationen auf unserer Website finden.

Bitte stellen Sie sicher, dass jede Publikation, jeder Vortrag und jeder andere Output auf Ihre Förderung durch die Einstein Stiftung hinweist, z. B. durch den Hinweis „X wird von der Einstein Stiftung Berlin gefördert“. Dies kann trägt nicht nur dazu bei, Ihre und unsere Reputation zu steigern, sondern ist auch transparent und kann andere über die Stiftung und ihre Fördermöglichkeiten informieren. Insofern ist es auch eine Hilfe für uns, unseren Auftrag zu erfüllen, den Standort Berlin durch die Anziehung exzellenter Forscher:innen und Ideen zu stärken. 

Wir sind immer bestrebt, unsere Geförderten und ihre Leistungen kommunikativ zu unterstützen und zu fördern – sei es über unsere Website, unsere Social-Media-Kanäle und Newsletter, den Podcast #AskDifferent oder mit Veranstaltungen (alles unter Einblicke). Wenn es Ihrerseits bahnbrechende Veröffentlichungen, erfolgreiche Drittmittelakquise oder andere großartige Neuigkeiten gibt, die Sie mit uns teilen möchten, kontaktieren Sie uns gern oder taggen Sie uns auf LinkedIn, X oder Instagram!

Häufig gestellte Fragen

Für jedes Programm gibt es ein Sachberichtsformular, das sowohl für Zwischen- als auch Abschlussberichte nutzbar ist. Sie finden es auf der Seite des jeweiligen Programms zum Download.

Zwischenberichte sind bei Laufzeit eines Projekts von mindestens sechs Monaten eines Kalenderjahres üblicherweise bis zum 31. März des Folgejahres (bzw. drei Monate nach Projektende) einzureichen. Abschlussberichte sind sechs Monate nach Projektende fällig. Bitte senden Sie die ausgefüllten Berichtsformulare als Word- oder PDF-Dokument an bericht(at)einsteinfoundation.de

Eingestellte Programme

Wir evaluieren und überarbeiten kontinuierlich unser Programmportfolio, was dazu führen kann, dass einzelne Programme eingestellt werden. Dokumente und Formulare zu auslaufenden Programmen, in denen wir keine Anträge mehr annehmen, finden Sie weiter unten auf dieser Seite. 

Dokumente und Formulare zu aktuellen Programmen stehen auf den einzelnen Programmseiten zum Download bereit.

Wenden Sie sich bei fallbezogenen Fragen zu eingestellten Programmen gern an das Team Antragsbearbeitung in unserer Geschäftsstelle.

Formulare Einstein Foundation Doctoral Program

Programmblatt

Finanzierungsplan

Sachberichtsformular

Formulare Einstein Junior Fellow

Programmblatt

Finanzierungsplan

Sachbericht

Formulare Einstein International Postdoctoral Fellow

Programmblatt

Finanzierungsplan

Sachbericht

Formulare zum Einstein-Forschungsvorhaben

Programmblatt

Finanzierungsplan

Sachbericht

Formulare zum Einstein Visiting Fellow

Programmblatt

Verlängerungsantrag

Formular Vorbereitungsmodul Einstein-Zentrum

Anlage zum Programmblatt