Einstein Starting Researcher

Das Programm Einstein Starting Researcher erlaubt es den antragsberechtigten Einrichtungen, exzellente Wissenschaftler:innen zu rekrutieren bzw. in Berlin zu halten. In einer entscheidenden Karrierephase können Einstein Starting Researcher konzentriert an einem Forschungsprojekt arbeiten.

Informationen & Formulare

Antragsberechtigung 

Mindestens zwei Jahre nach der Promotion, maximal drei Jahre nach Habilitation oder Habilitationsäquivalent (beides zum Zeitpunkt der Antragsstellung; Verlängerung des Zeitraums aufgrund von Elternschaft um zwei Jahre pro Kind sowie in Ausnahmefällen wegen Fürsorgearbeit, Krankheit oder anderer persönlicher Umstände möglich)

Dauer

Bis zu vier Jahre (in Ausnahmefällen bis zu sechs Jahren)

Umfang

Eigene Stelle, dazu Personal- und Sachmittel und/oder kleinere Investitionen 

Formulare

Programmblatt

Antragsformular

Finanzierungsplan

Anlage zum Finanzierungsplan

Kodex für Geförderte

Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung

Häufig gestellte Fragen zum Einstein Starting Researcher

Nein, Kandidat:innen können sich aus dem In- und Ausland bewerben. 

Der Einstein Starting Research kann, muss aber nicht mit einem Verbundprojekt affiliiert sein. Falls das Projekt an einem Exzellencluster, Sonderforschungsbereich, Einstein-Zentrum, Einstein Research Unit oder einem Graduiertenkolleg durchgeführt werden soll, legen Sie bitte ein Schreiben des Sprechers bzw. der Sprecherin des Verbunds bei, das die Einbettung und Unterstützung des Projekts belegt.

Ja, solange der/die Kandidat:in die Antragsberechtigung erfüllt. 

Antragsberechtigt als Mittelnehmer sind nur die FU Berlin, HU Berlin, TU Berlin, die UdK und die Charité – Universitätsmedizin. Einstein Starting Researcher können aber mit außeruniversitären Forschungsinstituten kooperieren. Bitte stellen Sie solche Pläne im Antrag und durch ein separates Unterstützungsschreiben dar.

Es gibt keine nominelle Begrenzung der zusätzlich beantragbaren Mittel. Es muss aber aus dem Antrag und den Erläuterungen im Finanzierungsplan deutlich werden, dass diese Mittel zum Erreichen des Forschungsziels unerlässlich sind und nicht zur Grundausstattung zählen.

Nein. Personalmittel für wissenschaftliche Mitarbeiter können beantragt werden, diese sind aber zu mindestens 75 % VZÄ zu beschäftigen. Nur nach eingehender Prüfung durch die Geschäftsstelle der Einstein Stiftung kann eine Ausnahme von dieser Regel ggf. stattgegeben werden. 

Ja. Einstein Starting Researcher können auch während der Förderdauer weiter Lehrerfahrung sammeln. 

Die Förderung endet mit dem Antritt einer Professur. Mittel der Einstein Stiftung Berlin können nicht in andere (Bundes-)Länder transferiert werden. Falls die Förderung frühzeitig beendet wird und Mitarbeiter:innen aus Mitteln der Einstein Stiftung beschäftigt werden, so muss auf Wunsch der Doktorand:innen und/oder Postdoktorand:innen eine Betreuungsvereinbarung mit dem Einstein Starting Researcher und/oder Berliner Wissenschaftler:innen abgeschlossen werden, damit die Mitarbeiter:innen ihre Forschung erfolgreich zu Ende führen können.