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Einstein Guest Researcher (Wissenschaftsfreiheit)

Das Programm “Einstein Guest Researcher zur Förderung der Wissenschaftsfreiheit” ermöglicht Wissenschaftler:innen, die in Krisengebieten bedroht oder in ihren Heimatländern in ihrer Arbeit eingeschränkt sind, in Berlin tätig zu sein. Als Einstein Guest Researcher haben Sie die Möglichkeit, sich in Berlin in eine produktive Umgebung zu integrieren und ohne Einschränkungen zu arbeiten. Gleichzeitig soll das Profil von Berlin als tolerante und weltoffene Stadt gestärkt werden. Die Förderung erfolgt in den Programmvarianten „Immediate support” und „Advanced support“. 

Ausführliche Programmbeschreibung

I. ZIEL

Mit dem Programm „Einstein Guest Researcher“ fördert die Einstein Stiftung die Wissenschaftsfreiheit, indem sie verfolgten Wissenschaftler:innen die Möglichkeit bietet, für bis zu zwei Jahre in Berlin tätig zu sein. Das Programm richtet sich einerseits an Wissenschaftler:innen aus Krisengebieten, die unmittelbar bedroht sind. Zudem bietet es andererseits auch Forscher:innen, die in ihrer Tätigkeit konkret oder subtil eingeschränkt werden, die Möglichkeit, in Berlin ihre Forschung betreiben zu können. Damit wird das Profil Berlins als tolerante, weltoffene Stadt gestärkt, die Forscher:innen eine freie Entfaltung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit ermöglicht. 

Das Programm ist zukunftsorientiert und kann keine dauerhafte Arbeitsperspektive ermöglichen; die Kandidat:innen sollen durch die Förderung in Berlin in eine sichere und produktive Umgebung integriert werden und die Chance erhalten, ihr Potenzial zu entfalten, sich wissenschaftlich weiter zu qualifizieren und sich perspektivisch in das deutsche Wissenschaftssystem zu integrieren.

 

II. ANTRAGSBERECHTIGUNG

Antragsberechtigt sind die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin, die Technische Universität Berlin, die Universität der Künste Berlin sowie die Charité – Universitätsmedizin Berlin. 

Anträge von förderfähigen Einzelpersonen können nicht entgegengenommen werden. Anträge sind nur dann förderfähig, wenn unten genannte Kriterien erfüllt sind und eine Einheit bzw. Professor:in innerhalb der antragsberechtigten Einrichtungen als Gastgeber:in fungiert.

 

III. FÖRDERUNG

Die Förderung der Wissenschaftsfreiheit erfolgt als Personenförderung der Einstein Guest Researcher in den Programmvarianten 

a) „Immediate support“ und 

b) „Advanced support“.

Beide Programmvarianten richten sich an promovierte Forschende. Sie zielen darauf ab, ihnen die Mitarbeit oder die Fortsetzung eigener Arbeiten bei thematischer Passfähigkeit in einem Projekt innerhalb einer thematisch passenden Gruppe, an einem passenden Institut bzw. bei einer fachlich nahestehenden Professur an den Berliner Universitäten bzw. der Charité zu ermöglichen.

Die Gefährdung oder Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit muss klar benannt werden. Ein möglichst objektiver Gefährdungsnachweis (z. B. durch eine politische Krise oder einen Konflikt im Herkunftsland) bzw. Nachweis von dritter Seite (z. B. eine Listung bei Scholars at Risk oder ein Asylantrag) ist von Vorteil. Antragstellende Einrichtungen können eine Gefährdungsprüfung einholen. Ferner ist ein Unterstützungsschreiben der gastgebenden Einrichtung, Gruppenleitung oder Person verpflichtend, in dem die gastgebende Einheit/Person vorgestellt und die Betreuungskapazität sowie die Passfähigkeit und ggf. der gegenseitige Gewinn dargelegt wird.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Staatsbürger:innen aus den EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen und der Schweiz, sog. „Bildungsinländer:innen“[1] und Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft.

 

III.a) „Immediate support”

Zielgruppe

Diese Variante richtet sich an bedrohte promovierte Wissenschaftler:innen, die sich noch im Ausland aufhalten. 

Förderung

Beantragt werden kann die Finanzierung der betreffenden Person in Form eines Stipendiums – je nach wissenschaftlicher Karrierestufe und Regelung der aufnehmenden Universität – in Höhe von max. 2.100 Euro pro Monat ohne Finanzierung von Nebenkosten.

Des Weiteren können Sachkosten bis zu max. 5.000 Euro für die Gesamtlaufzeit (ausschließlich für Sprachkurse[2] bzw. Fortbildungen und Publikationen) beantragt werden.

Förderdauer

Die Förderung erfolgt für max. zwölf Monate. Nach Ablauf des Jahresstipendiums ist es möglich, sich auf die Variante „Advanced support“ zu bewerben. Die Stiftung empfiehlt, auch andere Förderoptionen oder Stellen in Erwägung zu ziehen.

 

III.b) „Advanced support“

Zielgruppe

Diese Programmvariante richtet sich primär an bedrohte ausländische Forschende mit Promotion, die sich bereits in Deutschland befinden und in Berlin ein eigenständiges exzellentes Forschungsvorhaben an einer der Universitäten oder der Charité in einer integrationsfördernden Umgebung umsetzen wollen. 

Anträge können für internationale Wissenschaftler:innen gestellt werden, deren Aufenthaltsdauer in einem sicheren Drittland grundsätzlich noch nicht bzw. nicht mehr als vier Jahre beträgt. 

Es kann auch eine Anschlussförderung für Personen beantragt werden, die bereits durch die Philipp Schwartz-Initiative unterstützt werden oder wurden, solange sie dadurch die vierjährige Aufenthaltszeit in einem sicheren Forschungsumfeld nicht überschritten haben.

Die Programmvariante fördert Personen, die aufgrund einer überwiegenden Ausbildung und Karriere im Heimatland auf dem deutschen akademischen Arbeitsmarkt (noch) geringere Chancen auf eine Anstellung in einer wissenschaftlichen oder wissenschaftsnahen Einrichtung hätten. Im Antrag ist zu darzulegen, welche langfristige Perspektive die Förderung durch die Einstein Stiftung Berlin ermöglichen könnte. 

Förderung

Beantragt werden kann die Finanzierung der betreffenden Person in Form einer eigenen Stelle (im Normalfall Entgeltgruppe TV-L 13).

Darüber hinaus können auch weitere projektbezogene Sachmittel und Personalkosten für eine studentische Hilfskraft im Umfang von max. 30.000 Euro für die Gesamtlaufzeit beantragt werden.

Förderdauer

Die Förderdauer beträgt maximal zwei Jahre. Fortsetzungsanträge sind nicht möglich.

 

IV. ANTRAGSTELLUNG

Kandidat:innen müssen in beiden Programmvarianten in einem ersten Schritt eine:n Gastgeber:in an einer der antragsberechtigten Einrichtungen identifizieren, der/die ihnen Unterstützung (akademische Betreuung, Büro-/Laborraum, IT und administrativen Support) zusichert. In einem zweiten Schritt können sie sich daraufhin an die Kontaktpersonen in den Forschungsabteilungen der jeweiligen Universitäten wenden, um Unterstützung bei der Antragsstellung zu erhalten.

Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare auf Englisch. Neben der Begründung für den/die vorgeschlagene(n) Kandidat:in enthält der Antrag eine möglichst realistische Einschätzung

  • der wissenschaftlichen Leistungen (bspw. durch Auflistung englischsprachiger, auf eigenständiger Forschung basierender international sichtbarer Publikationen, Erfahrung in internationalen Kooperationen, etc. im beigefügten Lebenslauf)
  • der Integrationsfähigkeit (fachliche Passfähigkeit zur beantragenden Einrichtung, Versiertheit in englischer oder ggf. anderen fachrelevanten Sprachen) und
  • der möglichen beruflichen Perspektive des/der Kandidat:in.

In der Variante „Advanced Support” sind die Anforderungen hinsichtlich Skizze und Bearbeitung eines eigenständigen wissenschaftlichen Projekts deutlich höher. In der Variante „Immediate support“ ist – auch angesichts des kürzeren Förderzeitraums – bspw. die Mitarbeit in einem seitens der gastgebenden Person/Einheit vorgegebenen Projekt ausreichend.

 

V. INANSPRUCHNAHME DER BEWILLIGUNG

Die bewilligten Mittel können nur über die Universität oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden.

 

Version 1.3, 11/23


[1] Ausländische Studierende an deutschen Hochschulen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.

[2] Die Einstein Stiftung fördert Deutschkurse mit bis zu 2.000 € für die gesamte Laufzeit. Außeruniversitäre Kurse können nur finanziert werden, wenn ein universitätsinternes Angebot nicht zur Verfügung steht.

Informationen & Formulare

Antragsberechtigung

Promovierte internationale Wissenschaftler:innen, die ihre wissenschaftliche Arbeit in ihren Heimatländern nicht frei ausüben können oder bedroht sind.

Immediate support

  • Wissenschaftler:innen, die sich noch im Ausland aufhalten

Advanced support

  • Wissenschaftler:innen, die sich bereits in Deutschland befinden und in Berlin ein eigenständiges exzellentes Forschungsvorhaben umsetzen wollen. Dabei darf die Aufenthaltsdauer in Deutschland oder einem sicheren Drittland grundsätzlich noch nicht bzw. nicht mehr als vier Jahre betragen.

Unser englischsprachiger Eligibility Questionnaire hilft Ihnen dabei, Ihre Antragsberechtigung vorab zu prüfen.

Dauer und Umfang

Immediate support

  • Stipendium (in Höhe von max. 2.100 €) bis zu zwölf Monate sowie Sachmittel bis zu max. 5.000 Euro für die Gesamtlaufzeit (ausschließlich für Sprachkurse bzw. Fortbildungen und Publikationen)

Advanced support

  • Eigene Stelle (im Normalfall TV-L 13) sowie projektbezogene Sachmittel in Höhe von max. 30.000 € bei einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren  

Formulare zum Download

Antragsformular (Word)

Finanzierungsplan (Excel)

Verwendungsrichtlinien (PDF)

Zwischenberichtsformular (Word)

Sachberichtsformular (Word)

Kodex für Geförderte (PDF)

Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung (PDF)

Häufig gestellte Fragen zum "Einstein Guest Researcher"

Bitte identifizieren Sie zuerst einen/eine Wissenschaftler:in an einer der antragsberechtigten Einrichtungen (Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität Berlin, Technische Universität Berlin, Universität der Künste Berlin, Charité – Universitätsmedizin Berlin), die/der sich bereiterklärt, als Mentor zu agieren. Der Gastgeber erklärt sich bei Antragsstellung dazu bereit, die notwendige Infrastruktur (Büro-/Laborraum, IT und administrativer Support) bereitzustellen und unterstützt Wissenschaftler:innen bei der Integration in die Berliner Wissenschaftslandschaft. In einem zweiten Schritt sollten Sie und/oder Ihr potentieller Gastgeber die Ansprechpartner:innen an der jeweiligen Universität (siehe rechts) kontaktieren.

Nein, alle Anträge müssen mit Unterschrift des/der Gastgeber:in von den Ansprechpartnern der Universitäten (siehe rechts) bei der Einstein Stiftung eingereicht werden. 

Anträge für „Immediate Support” werden durch den Vorstand der Einstein Stiftung entschieden. Die Sitzungstermine des Vorstands finden Sie hier. Bitte reichen Sie Anträge mindestens sechs Wochen vor einer Vorstandssitzung ein, damit zeitnah darüber beraten werden kann.  

Anträge für „Advanced Support“ durchlaufen das reguläre Antragsverfahren. In der Regel benötigt die Einstein Stiftung nach Einreichfrist sechs bis sieben Monate für Begutachtungsverfahren und Förderentscheidung. Bitte stimmen Sie den geplanten Beginn des Projekts mit den Ansprechpartner:innen der Universität ab, da zudem ggf. noch Zeit zur Ausstellung des Arbeitsvertrags benötigt wird. 

Ja, das ist auch in der Programmvariante „Advanced Support“ möglich, die sich im Gegensatz zum „Immediate Support“ primär an bedrohte ausländische Forschende, die sich bereits in Deutschland befinden, richtet. 

Ja, für die Programmvariante „Advanced Support“, solange die produktive Aufenthaltsdauer außerhalb des Fluchtlandes vier Jahre nicht übersteigt. Fluchtzeiten und fluchtbedingte Arbeitslosigkeit werden dabei nicht angerechnet. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte die Einstein Stiftung frühzeitig, um eine Antragsberechtigung prüfen zu lassen.  

Nein, eine Antragsstellung ist nur mit Promotion möglich.

Bitte stellen Sie die Verfolgungslage und die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit in Anlage B dar. Falls vorhanden, legen Sie bitte Bescheinigung von „Scholars at Risk“, dem „Council for At-Risk Scholars“ oder anderen Organisationen bei. Andernfalls können auch Dokumente beigefügt werden, welche die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit belegen. Solche Dokumente sind aber kein zwingend notwendiger Teil eines Antrags; eine Antragstellung ist auch mit Eigenauskunft möglich.

Ja. Die Einstein Stiftung fördert Deutschkurse mit bis zu 2.000 € für die gesamte Laufzeit. Außeruniversitäre Kurse können nur finanziert werden, wenn ein universitätsinternes Angebot nicht zur Verfügung steht. Bitte legen Sie dies ggf. in den Erläuterungen zum Finanzierungsplan dar. 

Nein, es können Personalmittel für den/die Guest Researcher beantragt werden, aber keine weiteren Personalmittel für studentische Hilfskräfte oder ähnliches.

Ja, für die Programmvariante „Advanced Support“ solange die produktive Aufenthaltsdauer außerhalb des Fluchtlandes (ohne Anrechnung von Fluchtzeiten) vier Jahre nicht übersteigt. 

Nein, Personen mit Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates, Norwegens oder der Schweiz sowie sogenannte „Bildungsinländer:innen“ (mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung) sind von der Förderung ausgeschlossen.