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Einstein Berlin/HUJI Forschungsvorhaben

Das Programm Einstein Berlin/HUJI Forschungsvorhaben unterstützt exzellente kollaborative Forschungsprojekte zwischen einer der Berliner Universitäten und der Hebräischen Universität Jerusalem (HUJI). Die beantragten Projekte müssen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen, im positiven Sinn risikobehaftet sein und sowohl das jeweilige Forschungsgebiet in Berlin stärken als auch die Zusammenarbeit mit der HUJI fördern. 

Ausführliche Programmbeschreibung

I. ZIEL

Das Programm unterstützt exzellente kollaborative wissenschaftliche Projekte sowie Forschungsprojekte, die mit den Künsten verbunden sind, zwischen einer der Berliner Universitäten oder der Charité und der Hebräischen Universität Jerusalem (HUJI). Die beantragten Projekte müssen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen, im positiven Sinn risikobehaftet sein und sowohl das jeweilige Forschungsgebiet in Berlin stärken als auch die Zusammenarbeit mit der HUJI fördern.

 

II. ANTRAGSBERECHTIGUNG

Antragsberechtigt sind ausschließlich Professor:innen der Berliner Universitäten sowie der Charité. Die Anträge müssen eine klare Zusammenarbeit mit der HUJI beinhalten, die auf forschungsbezogenen Erfordernissen basiert. Die Anträge können andere öffentlich grundfinanzierte Berliner Forschungseinrichtungen einbeziehen. Im Antrag muss nachvollziehbar begründet werden, dass eine Förderung des Projekts durch andere Förderorganisationen nicht in Frage kommt.

Der Antrag muss mit einer positiven Stellungnahme der jeweiligen Universität bzw. Charité sowie ggf. des/der außeruniversitären Kooperationspartner/s eingereicht werden. Aus diesen Stellungnahmen muss sich die Unterstützung und Zustimmung der Universitätsleitung bzw. außeruniversitären Institutsleitung, insbesondere im Hinblick auf die herausgehobene Qualität des Vorhabens und seine Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Berlin ergeben. Auch der Umfang der finanziellen Unterstützung seitens der beteiligten Institutionen muss dargestellt werden.

 

III. FÖRDERUNG

Die Förderung umfasst Personal- und Sachmittel. Investitionen für größere Anschaffungen können nur auf der Berliner Seite der Zusammenarbeit getätigt werden.

 

IV. FÖRDERDAUER

Die maximale Laufzeit der Förderung beträgt drei Jahre.

 

V. ANTRAGSTELLUNG

Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare. Bitte beachten Sie auch die dortigen Hinweise für Antragsteller:innen. Anträge können in allen Disziplinen zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen gestellt werden. Falls einzelne antragsberechtigte Einrichtungen für Anträge an die Einstein Stiftung interne Vorfristen festgelegt haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweilige Ansprechpersonen Ihrer Institution.  

Der Antrag auf Förderung muss enthalten:

  • Darstellung des Vorhabens und seiner Zielsetzung
  • Detaillierter Projektplan
  • Kostenplan nach Jahren gegliedert (Vorlage der Stiftung)
  • Begründung der exzellenten Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Erläuterung der mit dem Vorhaben verbundenen inhaltlichen Risiken
  • Einbettung des Vorhabens in den aktuellen Forschungskontext und den Stand der eigenen Vorarbeiten
  • Erklärung zur Rolle der Partner im Projekt, einschließlich einer Übersicht über die jeweiligen Verantwortlichkeiten, Arbeitspläne und Strategien zur Risikominderung der Partner

Für die Bewertung aller Anträge spielt neben dem übergeordneten Merkmal der wissenschaftlichen Exzellenz die Frage der Wirkung des Projekts für den Wissenschaftsstandort Berlin eine entscheidende Rolle. Die dem Antrag beigefügte positive Stellungnahme der Leitung der antragsberechtigten Einrichtung soll deshalb einen Passus zur strategischen Bedeutung des Projekts enthalten.

Die Antragstellung erfolgt auf Englisch.

 

VI. VERWENDUNG DER MITTEL

Die bewilligten Mittel können nur über die Universitäten oder die Charité im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Die Bewilligungsempfängerin leitet die für das Partnerinstitut bestimmten Mittel an dieses weiter. Bitte beachten Sie, dass die an die HUJI oder kooperierende außeruniversitäre Berliner Forschungseinrichtungen zugewiesenen Mittel insgesamt nicht mehr als 50 Prozent betragen dürfen. Diese Einrichtungen werden auch jeweils Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Personen.

 

Version 1.1, 07/24

Informationen & Formulare

Antragsberechtigung

Professor:innen der fünf förderfähigen Einrichtungen (Charité, FU, HU, TU, UdK). Die Anträge müssen eine klare Zusammenarbeit mit der HUJI beinhalten. Weitere Berliner Universitäten sowie öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen mit Sitz in Berlin können ebenfalls einbezogen werden.

Dauer

Bis zu drei Jahre

Umfang

Personal- und Sachmittel, Investitionen, Großgeräte für die Berliner Universitäten

Formulare zum Download

Antragsformular (Word)

Finanzierungsplan (Excel)

Verwendungsrichtlinien (PDF)

Zwischenberichtsformular (Word)

Sachberichtsformular (Word)

Kodex für Geförderte (PDF)

Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung (PDF)

Häufig gestellte Fragen zum den Einstein Berlin/HUJI Forschungsvorhaben

Nein. Die maximale Laufzeit beträgt drei Jahre, eine weitere Förderung ist nicht möglich.  

Es gibt keine feste Fördersumme und auch keine Obergrenze hinsichtlich der beantragbaren Fördermittel. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fördermittel der Stiftung begrenzt sind und die beantragten Projekte in einem Dreijahreszeitraum bearbeitbar sein sollten und einen hinreichenden Grad an Koordination zwischen den Berliner und den Israelischen Partnern verlangen. Ein durchschnittlicher Antrag für ein dreijähriges Projekt benötigt um die 600 T€, dieser Betrag kann aber je nach Forschungsfeld stark (vor allem nach oben) variieren, wobei höhere Summen meist von verbrauchsmittelintensiven Projekten in den Lebenswissenschaften beantragt werden.

Antragsteller:innen müssen mindestens für die beantragte Projektlaufzeit an der antragstellenden Einrichtung als Professor:in angestellt sein; analoges gilt für die Anstellung der Kooperationspartner:innen (nicht notwendigerweise als Professor:in). Sollte absehbar sein, dass dies nicht für die ganze Laufzeit garantiert werden kann (bspw. durch Pensionierung oder begrenzten Vertrag), muss die Durchführung des Projekts anderweitig sichergestellt sein.

Nein. Antragsteller:innen und Kooperationspartner:innen müssen über ihre Einrichtung finanziert werden. Die Stiftung erwartet, dass die für das jeweilige Projekt notwendige Arbeitszeit als Eigenleistung der Einrichtung dem Projekt zugutekommt. Ein Substitut von Teilen des Gehalts zur Freistellung des PIs für das beantragte Projekt bzw. die Finanzierung ganzer eigener Stellen ist nicht möglich. Forschungsfreisemester sind von dieser Regelung ausgenommen, insoweit nachgewiesen wird, dass die Vertretung der Aufgaben durch die hierfür beantragte Förderung finanziert wird.