Das Programm Einstein Berlin/HUJI Forschungsvorhaben unterstützt exzellente kollaborative Forschungsprojekte zwischen einer der Berliner Universitäten und der Hebräischen Universität Jerusalem (HUJI). Die beantragten Projekte müssen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen, im positiven Sinn risikobehaftet sein und sowohl das jeweilige Forschungsgebiet in Berlin stärken als auch die Zusammenarbeit mit der HUJI fördern.
Informationen & Formulare
Antragsberechtigung
Professor:innen der fünf förderfähigen Einrichtungen (Charité, FU, HU, TU, UdK). Die Anträge müssen eine klare Zusammenarbeit mit der HUJI beinhalten. Weitere Berliner Universitäten sowie öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen mit Sitz in Berlin können ebenfalls einbezogen werden.
Dauer
Bis zu drei Jahre
Umfang
Personal- und Sachmittel, Investitionen, Großgeräte für die Berliner Universitäten
Formulare
Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung
Häufig gestellte Fragen zum den Einstein Berlin/HUJI Forschungsvorhaben
Nein. Die maximale Laufzeit beträgt drei Jahre, eine weitere Förderung ist nicht möglich.
Es gibt keine feste Fördersumme und auch keine Obergrenze hinsichtlich der beantragbaren Fördermittel. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fördermittel der Stiftung begrenzt sind und die beantragten Projekte in einem Dreijahreszeitraum bearbeitbar sein sollten und einen hinreichenden Grad an Koordination zwischen den Berliner und den Israelischen Partnern verlangen. Ein durchschnittlicher Antrag für ein dreijähriges Projekt benötigt um die 600 T€, dieser Betrag kann aber je nach Forschungsfeld stark (vor allem nach oben) variieren, wobei höhere Summen meist von verbrauchsmittelintensiven Projekten in den Lebenswissenschaften beantragt werden.
Antragsteller:innen müssen mindestens für die beantragte Projektlaufzeit an der antragstellenden Einrichtung als Professor:in angestellt sein; analoges gilt für die Anstellung der Kooperationspartner:innen (nicht notwendigerweise als Professor:in). Sollte absehbar sein, dass dies nicht für die ganze Laufzeit garantiert werden kann (bspw. durch Pensionierung oder begrenzten Vertrag), muss die Durchführung des Projekts anderweitig sichergestellt sein.