Das Programm Einstein Postdoctoral Grant erlaubt es den antragsberechtigten Einrichtungen, exzellente Wissenschaftler:innen zu rekrutieren bzw. in Berlin zu halten. In einer entscheidenden Karrierephase können Einstein-Postdoctoral-Grant-Geförderte konzentriert an einem Forschungsprojekt arbeiten.
Informationen & Formulare
Antragsberechtigung
Mindestens zwei Jahre nach der Promotion, maximal drei Jahre nach Habilitation (zum Zeitpunkt der Antragsstellung; Verlängerung des Zeitraums aufgrund von Elternschaft um zwei Jahre pro Kind sowie in Ausnahmefällen wegen Fürsorgearbeit, Krankheit oder anderer persönlicher Umstände möglich)
Dauer
Bis zu vier Jahre (in Ausnahmefällen bis zu sechs Jahren)
Umfang
Eigene Stelle, dazu Personal- und Sachmittel und/oder kleinere Investitionen
Formulare
Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung
Häufig gestellte Fragen zum Einstein Postdoctoral Grant
Nein, Kandidat:innen können sich aus dem In- und Ausland bewerben.
Das Programm definiert keine Grenze für die beantragbaren Fördermittel. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fördermittel der Stiftung begrenzt sind und es sich hierbei nicht um ein genuines Programm für Forschungsgruppen handelt, auch wenn solche beantragt werden können. Die beantragbare Fördersumme hängt ab von
- dem Forschungsfeld (Projekte in den Geisteswissenschaften sind überlicherweise günstiger),
- Ihrer Erfahrung (bspw. Vorerfahrungen in der Betreuung und Leitung einer Gruppe) und
- sollte in Anbetracht des Umfangs der geplanten Forschungsarbeiten (Laufzeit, Bedarf an Verbrauchsmitteln, Teilprojekten für PhD-Student:innen) gut begründet sein.
Sie müssen nachweisen, dass die beantragte Förderung für Ihr Projekt notwendig ist, dass Sie einen realistischen Arbeitsplan haben und dass, so zutreffend, Sie in der Lage sind, Mitarbeiter:innen zu betreuen und eine kleine Gruppe zu leiten.
Ein typischer Antrag auf eine vierjährige Förderung reicht von 400 T€ für einen einzelnen Postdoc in den Geisteswissenschaftne bis hin zu ca. 1,2 Mio. € für eine kleine Forschungsgruppe in den Lebenswissenschaften inklusive projektspezifischer Sachmittel und zwei PhD-Student:innen.
Einstein-Postdoctoral-Grant-Geförderte können, müssen aber nicht mit einem Verbundprojekt affiliiert sein. Falls das Projekt an einem Exzellencluster, Sonderforschungsbereich, Einstein-Zentrum, einer Einstein Research Unit oder einem Graduiertenkolleg durchgeführt werden soll, legen Sie bitte ein Schreiben des Sprechers bzw. der Sprecherin des Verbunds bei, das die Einbettung und Unterstützung des Projekts belegt.
Ja, solange der/die Kandidat:in die Antragsberechtigung erfüllt.
Es zählt der für das beantragte Projekt einschlägige Doktortitel. In anderen Fällen, wenn beispielsweise beide Qualifikationen für den beabsichtigen Antrag gleichermaßen relevant sind, behält sich die Stiftung eine Einzelfallentscheidung vor. Bitte nehmen Sie in diesem Fall rechtzeitig Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Im Bereich der Medizin werden nur experimentelle Doktorarbeiten als wissenschaftlichen Qualifikation gewertet.
Antragsberechtigt als Mittelnehmer sind nur die FU Berlin, HU Berlin, TU Berlin, die UdK und die Charité – Universitätsmedizin. Einstein Starting Researcher können aber mit außeruniversitären Forschungsinstituten kooperieren. Bitte stellen Sie solche Pläne im Antrag und durch ein separates Unterstützungsschreiben dar.
Es gibt keine nominelle Begrenzung der zusätzlich beantragbaren Mittel. Es muss aber aus dem Antrag und den Erläuterungen im Finanzierungsplan deutlich werden, dass diese Mittel zum Erreichen des Forschungsziels unerlässlich sind und nicht zur Grundausstattung zählen.
Nein. Personalmittel für wissenschaftliche Mitarbeiter können beantragt werden, diese sind aber zu mindestens 75 % VZÄ zu beschäftigen. Nur nach eingehender Prüfung durch die Geschäftsstelle der Einstein Stiftung kann eine Ausnahme von dieser Regel ggf. stattgegeben werden.
Ja. Einstein-Postdoctoral-Grant-Geförderte können auch während der Förderdauer weiter Lehrerfahrung sammeln.
Die Förderung endet mit dem Antritt einer Professur. Mittel der Einstein Stiftung Berlin können nicht in andere (Bundes-)Länder transferiert werden. Falls die Förderung frühzeitig beendet wird und Mitarbeiter:innen aus Mitteln der Einstein Stiftung beschäftigt werden, so muss auf Wunsch der Doktorand:innen und/oder Postdoktorand:innen eine Betreuungsvereinbarung mit dem Einstein Starting Researcher und/oder Berliner Wissenschaftler:innen abgeschlossen werden, damit die Mitarbeiter:innen ihre Forschung erfolgreich zu Ende führen können.