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Einstein Postdoctoral Grant

Das Programm Einstein Postdoctoral Grant erlaubt es den antragsberechtigten Einrichtungen, exzellente Wissenschaftler:innen zu rekrutieren bzw. in Berlin zu halten. In einer entscheidenden Karrierephase können Einstein-Postdoctoral-Grant-Geförderte konzentriert an einem Forschungsprojekt arbeiten.

Ausführliche Programmbeschreibung

I. ZIEL

Mit dem Einstein Postdoctoral Grant ermöglicht die Einstein Stiftung exzellenten Postdocs unterschiedlicher Karrierelevel (R2 bis R3) eine erste Anbindung an den Berliner Forschungskontext, eine unabhängige Forschungsarbeit oder die Unterstützung bei den letzten Schritten zur Berufbarkeit. Das Programm zielt neben dem erfolgreichen Abschluss eines wissenschaftlichen oder mit den Künsten verbundenen Forschungsprojekts darauf ab, Geförderte in der kritischen Karrierephase nach der Promotion Unterstützung zu bieten, ihre Anbindung an Berlin zu festigen, und die Wahrscheinlichkeit ihres Verbleibs im (insbesondere Berliner) Wissenschaftssystem zu erhöhen.

 

II. ANTRAGSBERECHTIGUNG & FÖRDERVARIANTEN

Anträge für geeignete Kandidat:innen können von der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin, der Technischen Universität Berlin, der Universität der Künste Berlin sowie der Charité – Universitätsmedizin Berlin eingereicht werden. Kooperationen mit außeruniversitären Forschungsinstituten und/oder der Hebrew University of Jerusalem sind möglich.

Bewerben können sich generell Kandidat:innen aus dem In- und Ausland.

Die Förderung kann in einer von drei Programmvarianten erfolgen:

  1. Einstein Starting Researcher

    a) Es kann eine Postdocstelle für Kandidat:innen in der Karrierephase R2, deren Promotion maximal vier Jahre zurückliegt, beantragt werden. Der/die geförderte Starting Researcher kann vier Jahre an einem Projekt in einer Berliner Forschungsgruppe arbeiten; es können keine zusätzlichen Personalmittel und nur solche Sachmittel beantragt werden, die für das Projekt unmittelbar relevant sind. 

    b) Zudem können als Sondervariante pro Antragsfrist je antragsberechtigter Einrichtung maximal drei Anträge solcher Art gestellt werden, die im besonderen strategischen Interesse der antragstellenden Einrichtung liegen. Hierzu muss sich das Projekt in einen lokalen Forschungskontext (bspw. laufenden oder geplanten SFB) einfügen und gesondert begründet werden (bspw. Rolle als Teilprojektleiter); die maximale Förderdauer beträgt in diesem Fall sechs Jahre. Eine Doppelförderung ist unzulässig. Die Förderung ist im Falle eines Neuantrags (bspw. SFB) auf eine Verbundförderung gebunden an eine Aufforderung zur Vollantragstellung, bleibt aber im Sinne des/der Postdocs als Individualförderung bestehen, wenn der geplante Verbundantrag letztlich nicht zustande kommt.

  2. Einstein Independent Researcher 

    Nachweislich exzellente Postdocs, die unabhängig wissenschaftlich arbeiten wollen und/oder können, d.h. sich an der Schwelle oder bereits in der Karrierephase R3 befinden, können sich mit einem individuell zu beschreibenden Karriereziel (nicht notwendigerweise, aber möglicherweise bspw. Habilitation oder Erhöhung der Chancen für Berufbarkeit) und einem Forschungsprojekt über die antragstellende Einrichtung für eine maximal vierjährige Förderung bewerben, soweit ihre Promotion zum Zeitpunkt der Antragsstellung in der Regel mindestens vier Jahre und höchstens zwölf Jahre und eine mögliche Habilitation höchstens drei Jahre zurückliegt. Der (formal nicht limitierte) Umfang der Förderung muss mit dem Projekt, Förderdauer, Fachgebiet und Karrierephase sinnvoll korrelieren und kann bspw. eine kleine Gruppe umfassen. Kontaktieren Sie bitte im letzterem Falle frühzeitig die Geschäftsstelle.

  3. Einstein Professorship Track

    Erfahrene Bewerber:innen, die eine Professur in oder außerhalb Berlins anstreben, können sich bewerben, soweit ihre Promotion in der Regel mindestens vier, aber nicht länger als acht Jahre zurückliegt. Unterstützt werden die Geförderten durch eine maximal fünfjährige Förderung, in der sie habilitieren und/oder allein oder mit einer kleinen Forschungsgruppe ein Projekt bearbeiten, um dezidiert die Berufbarkeit zu erlangen, ihre Chancen auf die Berufung auf eine reguläre Professur zu verbessern, und/oder durch eine zunächst befristete Forschungsprofessur bereits ihre Berufbarkeit zu belegen. Vorteilhaft ist, wenn die antragstellende Einrichtung die Voraussetzung für die im Förderfall rasche Besetzung einer ggf. befristeten Professur (max. W2) durch die/den Kandatin/-en geschaffen hat, und/oder belegbare Zusagen bzw. Optionen an der antragstellenden Einrichtung als Folge einer Förderung benennen kann.

Geschlechtsunabhängig verlängern sich die o.g. Zeiträume um je zwei Jahre pro Kind. Ausnahmen von den genannten Regelungen aufgrund von Fürsorgearbeit, Krankheit, Beschäftigung außerhalb wissenschaftlicher Einrichtungen oder insbesondere im klinischen Bereich, oder aufgrund persönlicher Umstände sind nach Einzelfallprüfung möglich.

Die Geförderten führen für die Dauer der Förderung die entsprechende o.g. Bezeichnung bzw. im Fall einer W2-Professur im Professorship Track den Titel „Einstein Research Professor“.

 

III. FÖRDERUMFANG

Gefördert wird die Stelle des/der Kandidat:in, je nach Erfahrung, Aufgabenspektrum und Personalverantwortung als TV-L E13 bis E15 oder W2-analog (Professorship Track). Ferner können in den o.g. Varianten 2 und 3 jenseits der eigenen Stelle und beschränkter Sachmittelgefördert werden:

  • zusätzliche Personal- und umfänglichere Sachmittel und/oder kleinere Investitionen, die dem Erreichen des Projektziels und der Karriereziele dienen, sowie
  • auf gesonderte Begründung und in sachlich angemessenem Umfang:
    • Weiterbildungsmaßnahmen (Sprachkurse, Trainings)
    • Ausgaben zur eigenständigen Organisation eines wissenschaftlichen Austauschformats (Workshop, Symposium) inkl. Reisemitteln für Gäste

Während der gesamten Förderperiode kann der/die Geförderte lehren. Eine Vollzeitstelle für die gesamte Förderdauer ist Voraussetzung, die Arbeitszeit kann aber nach Einzelfallprüfung reduziert werden. 

 

IV. ANTRAGSTELLUNG

Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der von der Einstein Stiftung zur Verfügung gestellten Antragsformulare auf Englisch. Anträge können in allen Disziplinen zu den auf der Homepage der Stiftung genannten Terminen gestellt werden. Formale Antragsteller sind die antragsberechtigten Einrichtungen. Falls einzelne antragsberechtigte Einrichtungen für Anträge an die Einstein Stiftung interne Vorfristen festgelegt haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die auf der Homepage der Einstein Stiftung genannten Ansprechpersonen Ihrer Institution.

Der Antrag auf Förderung muss enthalten:

  1. Angaben über den/die Kandidat:in und dessen/deren wissenschaftliche Reputation im Rahmen eines CVs mit narrativen Elementen via online bereitgestelltem Formular.
  2. Eine Beschreibung des geplanten Forschungsprojekts mit Einordnung in den aktuellen Forschungsstand, Darstellung der Forschungsfrage und anzuwendender Methoden, Schilderung der zu erzielenden Ergebnisse und Publikations-/Outreachstrategie sowie Bedeutung der Förderung für die Karriereperspektiven des/der Kandidat:in. Ggf. sollten hier auch Beiträge zur Lehre, Kooperationen mit anderen Berliner Forscher:innen, Forschungseinrichtungen oder der Öffentlichkeit/Stakeholder, sowie Pläne zur internationalen Vernetzung angeführt werden. Ein detaillierter Arbeitsplan sowie ein nach Jahren gegliederter Finanzierungsplan (Formular ist online verfügbar) mit Erläuterung der beantragten Mittel wird diesem Teil beigefügt.
  3. Ein Unterstützungsschreiben nach den auf dem Antragsformular genannten Vorgaben.

 

V. INANSPRUCHNAHME DER BEWILLIGUNG

Die bewilligten Mittel müssen über die Universität oder die Charité – Universitätsmedizin Berlin im Drittmittelverfahren in Anspruch genommen werden. Diese Einrichtungen sind Arbeitgeber der mit den Mitteln der Einstein Stiftung Berlin bezahlten Person und stellen die Räume sowie die Ausstattung. 

Im Falle einer Berufung des/der Geförderten an eine Universität außerhalb Berlins muss auf Wunsch der durch den/die Geförderten betreuten Personen (insbesondere Doktorand:innen) eine Betreuungsvereinbarung getroffen werden, die den Projektabschluss an der antragsstellenden Einrichtung ermöglicht. 

 

Version 2.0, 11/24

Informationen & Formulare

Antragsberechtigung 

Bewerbungen geeigneten Kandidat:innen können von der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin, der Technischen Universität Berlin, der Universität der Künste Berlin und der Charité - Universitätsmedizin Berlin eingereicht werden. Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder der Hebräischen Universität Jerusalem sind möglich.

Die Förderung kann in einer von drei Programmvarianten erfolgen:

Einstein Starting Researcher

  • Einrichtungen können sich um eine Postdoc-Stelle auf der Ebene der Karrierelevel R2 (frühe Postdoc-Phase, max. vier Jahre nach Promotion) bewerben. Der/die Postdoc sollte an einer Gruppe andocken können (Regelfall) oder den antragsberechtigten Einrichtungen bei der Erfüllung von Antragsvoraussetzungen für Forschungsverbünde helfen (Sondervariante).

Einstein Independent Researcher

  • Für nachgewiesen exzellente Postdocs auf oder kurz vor dem Karrierelevel R3 (fortgeschrittene Postdoc-Phase; Promotion vier bis max. zwölf Jahre zurückliegend, Habilitation höchstens drei) können die antragsberechtigten Einrichtungen eine Stelle inkl. ggf. einer kleinen Gruppe sowie Sachmittel beantragen. 

Einstein Professorship Track

  • Exzellente Nachwuchswissenschaflter:innen mindestens vier und höchstens acht Jahre nach der Promotion im Übergang zu einer Professur bzw. die ihre Chance auf eine Berufung in Berlin oder andernorts verbessern bzw. die Berufbarkeit erlangen wollen.
  • Es ist von Vorteil, wenn die antragstellende Institution die Voraussetzungen für die rasche Besetzung einer befristeten Professur (max. W2) durch den Kandidaten im Falle einer Förderung geschaffen hat und/oder nachweisbare Zusagen bzw. Optionen an der antragstellenden Institution infolge der Förderung benennen kann. 

Dauer

Einstein Starting Researcher

  • Förderung bis zu 4 Jahren, bei strategisch wichtigen neuen Forschungsgruppen bis zu 6 Jahre

Einstein Independent Researcher

  • Bis zu 4 Jahre

Einstein Professorship Track

  • Bis zu 5 Jahre

Umfang

Die Förderung erfolgt für die Stelle des/der Bewerbers/in von TV-L E13 bis E15 oder analog W2 (Professorship Track), je nach Erfahrung, Aufgabenbereich und Personalverantwortung.

Bei Einstein Independent Researcher und Einstein Professorship Track auch zusätzliche Personal- und Sachmittel und/oder kleinere Investitionen, die zur Erreichung des Projektziels unbedingt erforderlich sind.
Auch bei diesen Varianten können nach zusätzlicher Begründung Mittel bereitgestellt werden für: 

  1. Weiterbildungsmaßnahmen (Sprachkurse, Trainings)
  2. Aufwendungen für die eigenständige Organisation eines wissenschaftlichen Austauschformats (Workshop, Symposium) einschließlich Reisekosten für Gäste
     

Formulare zum Download

Antragsformular (Word)

Finanzierungsplan (Excel)

Verwendungsrichtlinien (PDF)

Zwischenberichtsformular (Word)

Sachberichtsformular (Word)

Kodex für Geförderte (PDF)

Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung (PDF)

Häufig gestellte Fragen zum Einstein Postdoctoral Grant

Nein, Kandidat:innen können sich aus dem In- und Ausland bewerben. 

Das Programm definiert keine Grenze für die beantragbaren Fördermittel. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fördermittel der Stiftung begrenzt sind und es sich hierbei nicht um ein genuines Programm für Forschungsgruppen handelt, auch wenn solche beantragt werden können. Die beantragbare Fördersumme hängt ab von

  • dem Forschungsfeld (Projekte in den Geisteswissenschaften sind überlicherweise günstiger),
  • Ihrer Erfahrung (bspw. Vorerfahrungen in der Betreuung und Leitung einer Gruppe) und
  • sollte in Anbetracht des Umfangs der geplanten Forschungsarbeiten (Laufzeit, Bedarf an Verbrauchsmitteln, Teilprojekten für PhD-Student:innen) gut begründet sein.

Sie müssen nachweisen, dass die beantragte Förderung für Ihr Projekt notwendig ist, dass Sie einen realistischen Arbeitsplan haben und dass, so zutreffend, Sie in der Lage sind, Mitarbeiter:innen zu betreuen und eine kleine Gruppe zu leiten.

Ein typischer Antrag auf eine vierjährige Förderung reicht von 400 T€ für einen einzelnen Postdoc in den Geisteswissenschaften bis hin zu ca. 1,2 Mio. € für eine kleine Forschungsgruppe in den Lebenswissenschaften inklusive projektspezifischer Sachmittel und zwei PhD-Student:innen.

Einstein-Postdoctoral-Grant-Geförderte können, müssen aber nicht mit einem Verbundprojekt affiliiert sein. Falls das Projekt an einem Exzellencluster, Sonderforschungsbereich, Einstein-Zentrum, einer Einstein Research Unit oder einem Graduiertenkolleg durchgeführt werden soll, legen Sie bitte ein Schreiben des Sprechers bzw. der Sprecherin des Verbunds bei, das die Einbettung und Unterstützung des Projekts belegt.

Ja, solange der/die Kandidat:in die Antragsberechtigung erfüllt. 

Es zählt der für das beantragte Projekt einschlägige Doktortitel. In anderen Fällen, wenn beispielsweise beide Qualifikationen für den beabsichtigen Antrag gleichermaßen relevant sind, behält sich die Stiftung eine Einzelfallentscheidung vor. Bitte nehmen Sie in diesem Fall rechtzeitig Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Im Bereich der Medizin werden nur experimentelle Doktorarbeiten als wissenschaftlichen Qualifikation gewertet.

Antragsberechtigt als Mittelnehmer sind nur die FU Berlin, HU Berlin, TU Berlin, die UdK und die Charité – Universitätsmedizin. Einstein-Postdoctoral-Grant-Geförderte können aber mit außeruniversitären Forschungsinstituten kooperieren. Bitte stellen Sie solche Pläne im Antrag und durch ein separates Unterstützungsschreiben dar.

Es gibt keine nominelle Begrenzung der zusätzlich beantragbaren Mittel. Es muss aber aus dem Antrag und den Erläuterungen im Finanzierungsplan deutlich werden, dass diese Mittel zum Erreichen des Forschungsziels unerlässlich sind und nicht zur Grundausstattung zählen.

Nein. Personalmittel für wissenschaftliche Mitarbeiter können beantragt werden, diese sind aber zu mindestens 75 % VZÄ zu beschäftigen. Nur nach eingehender Prüfung durch die Geschäftsstelle der Einstein Stiftung kann eine Ausnahme von dieser Regel ggf. stattgegeben werden. 

Ja. Einstein-Postdoctoral-Grant-Geförderte können auch während der Förderdauer weiter Lehrerfahrung sammeln. 

Die Förderung endet mit dem Antritt einer Professur. Mittel der Einstein Stiftung Berlin können nicht in andere (Bundes-)Länder transferiert werden. Falls die Förderung frühzeitig beendet wird und Mitarbeiter:innen aus Mitteln der Einstein Stiftung beschäftigt werden, so muss auf Wunsch der Doktorand:innen und/oder Postdoktorand:innen eine Betreuungsvereinbarung mit dem/der Einstein-Postdoctoral-Grant-Geförderten und/oder Berliner Wissenschaftler:innen abgeschlossen werden, damit die Mitarbeiter:innen ihre Forschung erfolgreich zu Ende führen können.