In welcher Höhe können Stipendien beantragt werden?

Bei Neuanträgen müssen Doktorand:innen und Postdoktorand:innen zu mindestens 75 % VZÄ beschäftigt werden. Eine geringere Stundenzahl oder die Auszahlung von Stipendien bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsstelle der Einstein Stiftung.

Wo Stipendien ausgezahlt werden können, beträgt der Höchstsatz 1.800 € pro Monat. Für Postdoc-Stipendien können im Bedarfsfall bis zu 2.100 € für die Zahlung freiwilliger Beiträge zur Sozial- und Rentenversicherung  veranschlagt werden.