Können einmal abgelehnte Anträge wieder eingereicht werden?

Eine Wiedereinreichung von Anträgen, die entweder abgelehnt wurden oder aufgrund zu geringer Fördermittel nicht bewilligt werden konnten, ist – auch in überarbeiteter Form – ausgeschlossen, wenn eine Überarbeitungsmöglichkeit im Ablehnungsschreiben nicht explizit eingeräumt wird. In der Personenförderung können einmal abgelehnte Anträge nicht mit dem/der gleichen Kandidat:in erneut eingereicht werden.