Können Publikationskosten beantragt werden?

Verlagskosten im Rahmen von Publikationen (Lektorat, Honorare, Vertriebskosten etc.) werden äquivalent zur DFG-Publikationsbeihilfe gefördert. Die Beantragung von Publikationskosten (sowohl für Open-Access-Publikationen als auch klassische Publikationen) ist auf maximal 2.000 € pro Jahr und pro Principal Investigator beschränkt. Die Mittel können über die Jahre akkumuliert werden; eingesparte Publikationsmittel stehen nicht für andere Ausgaben im Projekt zur Verfügung.