Wann kann mein Projekt im Falle einer Bewilligung frühestens beginnen?

Frühester realistischer Förderbeginn unter Berücksichtigung des Antragsverfahrens sowie der üblichen Vorlauffristen (bspw. Personalrekrutierung) von im November eingereichten Anträge ist der 1. September des Folgejahres bzw. bei im Mai eingereichten Anträgen der 1. Februar des Folgejahres. Nach den Erfahrungen der Stiftung ist ein späterer Beginn dann realistischer, wenn zu Beginn des Projekts Stellen ausgeschrieben und besetzt werden sollen.