Welche Qualifikationen müssen die Kooperationspartner:innen vorweisen?

Auch Kooperationspartner:innen müssen Professor:in sein – bei mehr als einem/einer Kooperationspartner:in aus der gleichen Institution genügt es, wenn einer der Kooperationspartner:innen Professor:in ist. 

 

Bei außeruniversitären Partnern, die regelmäßig Leitungspositionen nicht mit Professor:innen besetzen, kann auf diese Bedingung verzichtet werden – die Kooperationspartner:innen müssen aber weiterhin eine Leitungsfunktion innehaben.