Kann ein/e deutsche/r Postdoktorand:in als Kandidat:in benannt werden?

Ja, unter der Voraussetzung, dass er/sie mindestens ein Jahr im Ausland wissenschaftlich gearbeitet und nach Möglichkeit dort eine Qualifizierungsstufe absolviert hat. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf kein Arbeitsvertrag (auch nicht ruhend) mit einer deutschen Einrichtung bestehen.