Was wird nicht von der Einstein Stiftung Berlin gefördert?

Grundausstattung

Grundausstattung (z. B. Computer, Laptops, Telefone, Datenträger, Kleinmöbel, Bildschirme, Büro- und Laborausstattung des täglichen Bedarfs etc.) wird nicht von der Einstein Stiftung erstattet, wenn die jeweilige Einzelposition nicht nachweislich für den Projekterfolg unabdingbar ist (bspw. spezifische Hard- oder Software, Verbrauchsmittel für spezielle Laborarbeiten o. ä.).


Großgeräte im Wert von über 500.000 € (in den Programmen Einstein-Professor und Einstein-Profil-Professor)

Großgeräte im Rahmen von Investitionsmitteln, die den Wert von 500.000 € übersteigen, werden nicht von der Einstein Stiftung gefördert. 


Overhead-Kosten (Gemeinkosten)

Overhead-Kosten können nicht beantragt werden. Die empfangsberechtigten Einheiten müssen nachrichtlich oder konkret eine Unterstützung des Projekts mit Eigenmitteln nachweisen.


Nebenkosten

Für Stipendien können keine Nebenkosten wie etwa Versicherungsbeiträge erstattet werden.


Kinderbetreuung 

Eine Kopfpauschale für die Kinderbetreuung ist nicht zuwendungsfähig. Dies berührt jedoch nicht die Kinderbetreuung im Rahmen von Veranstaltungen (gemeinsame Betreuung ggf. mehrerer Kinder); diese ist weiterhin zuwendungsfähig, wenn eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit, z. B. innerhalb der Universitäten, nicht zur Verfügung steht.


Umzugskosten

Es werden von der Einstein Stiftung keine Umzugskosten erstattet. 


Karriereberatung 

Die Einstein Stiftung fördert keine Karriereberatung als individuelles Coaching. Projektrelevante Weiterbildungsmaßnahmen (z. B. Deutschkurse im Programm Wissenschaftsfreiheit) können jedoch von der Stiftung finanziert werden. Äquivalent zu den Regelungen der DFG können Mittel für Deutschkurse ausländischer Mitarbeiter*innen bis zu 2.000 € bei einer mindestens zwölfmonatigen Tätigkeit beantragt werden. Außeruniversitäre Kurse können nur finanziert werden, wenn ein universitätsinternes Angebot nicht zur Verfügung steht. 


Publikationsnebenkosten

Verlagskosten im Rahmen von Publikationen (Lektorat, Honorare, Vertriebskosten etc.) werden äquivalent zur DFG-Publikationsbeihilfe gefördert. Die Beantragung von Publikationskosten (gleichermaßen für Open-Access-Publikationen oder klassische Publikationen) ist auf maximal 2.000 € pro Jahr und pro Principal Investigator beschränkt. Die Mittel können über die Jahre akkumuliert werden, eingesparte Publikationsmittel stehen nicht für andere Ausgaben im Projekt zur Verfügung. 


Personal- und Sachmittel außerhalb Berlins

Mit Ausnahme der Hebrew University of Jerusalem sowie Ausgaben für Reisen und Unterkunft stellt die Einstein Stiftung keine Personal- und Sachmittelkosten außerhalb Berlins zur Verfügung.