Was sind die allgemeinen Rahmenbedingungen?

Die antragsberechtigten Institutionen begründen, welche innovative wissenschaftliche oder künstlerische Akzentsetzung für die Universität und den Wissenschaftsstandort Berlin mit dem Berufungsvorschlag verbunden ist und welche Rolle der Einstein-Profil-Professur zur mittelfristig vorgesehenen strategischen Entwicklung, auch im Hinblick auf andere Berufungen und künftige Schwerpunktsetzungen, zukommt. Dabei gehen sie auf die wissenschaftlichen Leistungen des /der Kandidat:in ein und erläutern ihre / seine Einbindung in den Berliner Forschungskontext und die geplante Arbeitsteilung im Fall gemeinsamer Antragstellung. Die Antragsteller müssen im Antrag darlegen, wie sie die/den Kandidat:in – zusätzlich zu der vom Land Berlin über die Einstein Stiftung finanzierte Verstetigungsstelle – nach Ablauf der Förderung langfristig an ihre Einrichtung/en binden wollen.

Die Geförderten führen für die Dauer ihrer Tätigkeit in Berlin den Titel „Einstein-Professorin“ bzw. „Einstein-Professor“. Mit Inanspruchnahme der Bewilligung gehen zudem Pflichten einher (siehe Verpflichtungen).