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Ein Beitrag aus ALBERT Nr. 10 "Sozialdemografie"

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist ein gleichberechtigtes Mitglied des deutschen Staates. Zumindest formal. In der Praxis ist dieser Grundsatz jedoch politisch umkämpft und ein Versprechen, das nicht immer eingelöst wird. Ein Interview mit dem Historiker und Juristen Dieter Gosewinkel

Interview: Ruben Schaar

Herr Gosewinkel, was ist Staatsbürgerschaft?

Staatsbürgerschaft ist ein staatsrechtlicher Begriff, der die Zugehörigkeit eines Individuums zu einer staatlichen Gemeinschaft und die damit verbundenen Rechte und Pflichten bezeichnet. Sie bietet innergesellschaftlich Schutz und Freiheit. Eine Staatsbürgerschaft definiert also einen Personenkreis der Zugehörigen und einen Personenkreis der Nicht-Zugehörigen. Somit hat die Staatsbürgerschaft eine normative, also rechtliche Dimension, und eine gesellschaftliche Dimension, denn sie sorgt für eine gewisse Ungleichheit. Im Laufe der vergangenen zwei Jahrhunderte hat sich das Konstrukt der Staatsbürgerschaft gewandelt. Mittlerweile ist eine Staatsbürgerschaft jenseits des Nationalstaates bedeutsam. Wir sehen zum Beispiel, dass die europäische Verfassung eine sogenannte Unionsbürgerschaft vorsieht, die sich einer Staatsbürgerschaft immer mehr annähern kann, ohne dass es hier noch um einen Nationalstaat geht. Allerdings setzt die Unionsbürgerschaft die Zugehörigkeit zu einem Mitgliedstaat der Europäischen Union voraus.


Die politische Debatte um die deutsche Staatsbürgerschaft ist aufgeheizt. Die einen sagen, der Zugang müsse erschwert werden. Andere sagen, Hürden zur Staatsbürgerschaft müssten abgebaut werden, denn Deutschland brauche Zuwanderung und müsse Fachkräften Sicherheit geben. Einigkeit scheint nur in der Relevanz der deutschen Staatsbürgerschaft zu bestehen. Warum ist die deutsche Staatsbürgerschaft vonseiten der Politik ein so umkämpftes Privileg?

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein rechtlicher Mitgliedsstatus, der nur in Ausnahmefällen wieder entzogen werden kann. Deutsche Staatsbürger können auch nicht des Landes verwiesen werden. Der deutsche Staat geht damit also eine große Verpflichtung ein, und die Entscheidung will gut überlegt sein. Da spielen auch häufig Sicherheitsabwägungen eine Rolle. Gleichzeitig kann ein Land wie Deutschland auch davon profitieren, wenn Hürden auf dem Weg zu einer Staatsbürgerschaft abgebaut werden. Zuwanderung kann einem unliebsamen demografischen Wandel entgegenwirken und neue junge Fachkräfte ins Land bringen. Wenn diese Menschen die Möglichkeit haben, eine Staatsbürgerschaft zu erhalten, dann gibt das Wertschätzung und Sicherheit, und das hilft bei der Integration.

Im Jahr 2023 lebten in Deutschland rund 24,9 Millionen Menschen mit einem sogenannten Migrationshintergrund, von denen rund die Hälfte die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, und 200.000 im Ausland geborene Menschen wurden deutsche Staatsbürger. Das war ein neuer Höchstwert seit dem Jahr 2000. Was bedeutet es, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten?

Als rechtlicher Mitgliedsstatus unterscheidet Staatsbürgerschaft Zugehörige von Nicht-Zugehörigen. Es ist ein elementares Bedürfnis des Menschen, gleichberechtigt zu leben und als gleich anerkannt zu werden. Durch die Einbürgerung werden Menschen formal zu
einem gleichberechtigten Mitglied des Staates. Außerdem bedeutet die deutsche Staatsbürgerschaft für viele Menschen eine Sicherheit, die sie aus ihren Herkunftsländern häufig nicht kennen. In Deutschland besteht Rede- und Meinungsfreiheit, der Rechts- und Sozialstaat ist stark. Die deutsche Staatsbürgerschaft kann nicht, wie in anderen Ländern, als Druckmittel instrumentalisiert und aberkannt werden. Für deutsche Staatsbürger besteht das Recht auf freien Zugang zum Territorium der Bundesrepublik. Das sind Konsequenzen aus der schmerzhaften deutschen Vergangenheit.

Trennt eine Staatsbürgerschaft also eher oder führt sie Menschen zusammen?

Es kommt auf die Perspektive an. Menschen, die eine gemeinsame Staatsangehörigkeit haben, führt es im Zweifel eher zusammen, denn sie teilen eine Zugehörigkeit. Gleichzeitig wirkt eine Staatsbürgerschaft ausschließend auf die Menschen, die sie nicht haben. Staatsbürgerschaften können auch für Konflikte sorgen, wenn politische oder religiöse Überzeugungen auf eine Staatsbürgerschaft projiziert werden. Das können wir seit Längerem am Beispiel Russland und Ukraine beobachten. Obwohl sich beide Länder historisch sehr nahe waren, haben viele Ukrainer nicht erst seit der Annexion der Krim durch Russland große Vorbehalte gegenüber russischen Staatsbürgern und lehnen sogar die russische Sprache ab. Das hat vor allem mit der Annahme zu tun, dass mit dem Russischsein
das Befürworten der russischen Außenpolitik einhergeht.

Ist die Staatsbürgerschaft in der Geschichte immer wieder Gegenstand politischer Kämpfe um Teilhabe, Sicherheit und Identität gewesen?

Das Konzept der Staatsbürgerschaft hat sich mit dem Entstehen von Staaten und Verfassungen Anfang des 19. Jahrhunderts entwickelt. Damals waren deutsche Staaten durchweg exekutiv monarchisch bestimmt. Die Festlegung der Staatsangehörigkeit und wer Staatsbürger ist, wurde also von oben getroffen, ohne parlamentarische Beteiligung oder Beteiligung des Volkes. Zu jener Zeit gab es noch keine Kämpfe um Zugehörigkeit in Form von Staatsbürgerschaft. Das hat sich erst ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts geändert, als die Legislative immer mehr demokratisch durch Wahlen bestimmt wurde. Die Verhandlung von Staatsbürgerschaft fand somit ihren Weg in die Öffentlichkeit und mehr Aufmerksamkeit, wodurch eine Politisierung von Staatsbürgerschaft eintrat.

Es gab Zeiten, in denen die deutsche Staatsbürgerschaft nur qua Geburt vererbt werden konnte. Wie hat sich der Weg zur Staatsbürgerschaft in Deutschland verändert?

Im Jahr 1871 wurde das Deutsche Reich gegründet, ab 1913 galt als Geburtsprinzip das reine Abstammungsprinzip. Das bedeutet, dass Staatsangehörigkeit nur durch Abstammung vererbt werden, nicht aber zum Beispiel durch territoriale Zugehörigkeit entstehen
konnte, also durch die Geburt auf dem Staatsgebiet. Im Nationalsozialismus wurde zusätzlich noch die sogenannte Rassenzugehörigkeit als Kriterium etabliert. Blut wurde dabei als substanzieller Träger von „Rasse“ gedeutet. Diese Vorstellung lag auch den folgenreichen Nürnberger Rassengesetzen von 1935 zugrunde. Nach 1945 wurden dann entsprechende Rechtsvorschriften wieder aufgehoben. Tatsächlich blieb aber das reine Abstammungsprinzip des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 und damit die Vorstellung einer primär ethnisch und kulturell definierten Konzeption der deutschen Staatsangehörigkeit bis zum Jahr 2000 in Kraft. Die damalige rot-grüne Regierung reformierte das Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend, indem sie das Territorialprinzip wieder einführte und damit auch die deutsche Migrationspolitik beeinflusste.

Die Vorstellung einer primär ethnisch und kulturell definierten Konzeption der deutschen Staatsangehörigkeit blieb bis zum Jahr 2000 in Kraft.

Deutschland hat sich also lange Zeit schwer damit getan, fremde Menschen im Land willkommen zu heißen und als Staatsbürger:innen im Land zuzulassen. Was haben wir daraus gelernt? 

In den 1960er-Jahren stieg die Arbeitsmigration in Deutschland stark an. Hier herrschte Arbeitskräftemangel, in Süd- und Osteuropa Arbeitslosigkeit. Also waren sogenannte Gastarbeiter willkommen. Schon diese Bezeichnung verrät viel über den damaligen Umgang mit den Menschen. Obwohl sie über viele Jahre in Deutschland lebten und für das deutsche Bruttoinlandsprodukt schufteten, blieben sie „Gäste“, die nur so lange bleiben sollten, bis sie nicht mehr gebraucht wurden. Einen festen Aufenthaltsstatus und damit eine gewisse Sicherheit erhielten sie nicht. Das war der Integration dieser Menschen nicht förderlich. Noch 1977 wurde staatlicherseits erklärt, dass Deutschland „kein Einwanderungsland“ sei. In der deutschen Gesellschaft wurden die „Gäste“ nicht gerne als Dauergäste gesehen und Integration wurde dementsprechend wenig gefördert. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 trug diesem Versäumnis Rechnung: Mit der Einführung des Territorialprinzips öffnete sich Deutschland für eine dauerhafte Zuwanderung. Bei der Geburt erhalten Kinder von ausländischen Eltern, die rechtmäßig und langfristig in Deutschland leben, seither die deutsche Staatsbürgerschaft.

Bisher konnte man die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn man eine andere annahm. Mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz wurde 2024 die Mehrstaatigkeit zugelassen. Ist das ein Schritt in die richtige Richtung?

Das ist zwiespältig. Es ist zum einen ein pragmatisch notwendiger Schritt, weil Staatsangehörigkeit durch Abstammung an Kinder vergeben wird und in Ehen mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten die Kinder auch verschiedene Staatsangehörigkeiten erwerben. Das heißt, es gibt allein durch Elternpaare mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten eine gewisse Vervielfältigung von Staatsangehörigkeit. Das ist ein Faktum und hat in Deutschland stark zugenommen, weil der Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund hierzulande wächst. Insofern kann man der Vervielfältigung und Weitergabe von Mehrstaatigkeit auch aus verfassungsrechtlichen Gründen gar keinen Riegel vorschieben und verfassungsrechtlich ist es auch notwendig, Mehrstaatigkeit zuzulassen.


Aber?

Die Vervielfältigung von Staatsangehörigkeiten in Zeiten zunehmender zwischenstaatlicher Krisen und Kriegen kann Loyalitätskonflikte aufwerfen. Das erleben wir in den letzten Jahren in Deutschland zum Beispiel im Zusammenhang mit Menschen mit einer arabischen Staatsbürgerschaft im Hinblick auf Israel. Der deutsche Staat gibt hier einen klaren Kurs vor und fordert von seinen Bürgerinnen und Bürgern, diesem zu folgen. Einige arabische Staaten schlagen beim Thema Israel aber einen vollkommen anderen Ton an. Wer als Staatsbürger unter dem Einfluss von zwei so gegensätzlichen Polen steht, gerät möglicherweise in einen Gewissenskonflikt.

Es wirkt fast wie ein Henne-Ei-Problem: Integration durch Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft aufgrund von Integration. Was stimmt denn nun?

Die Forschung zeigt, dass eine frühe Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft vor allem bei jungen Menschen, die ins Land kommen, arbeiten und eine Familie gründen wollen, integrationsfördernd sein kann. Längere Einbürgerungsfristen wiederum bieten dem Staat eher die Möglichkeit zu überprüfen, ob sich Menschen wirklich integrieren wollen. Hier braucht es einen Mittelweg, der Zuwanderung nicht behindert, aber gleichzeitig gesellschafts- und sicherheitspolitische Ziele berücksichtigt. Im älteren französischen Staatsangehörigkeitsrecht war es zum Beispiel möglich, eine Staatsbürgerschaft zunächst „auf Probe“ zu vergeben. Aufgrund schwerer, unter anderem auch politischer Straftaten könnte in dieser Probezeit die deutsche Staatsangehörigkeit dann auch wieder aufgehoben werden. So eine „kleine Einbürgerung“ müsste jedoch sorgfältig auf moderne rechtsstaatliche Erfordernisse abgestimmt werden, um zum Beispiel Staatenlosigkeit als Folge zu vermeiden. 


2017 entschied das Bundesverfassungsgericht über ein NPD-Verbot. In dem Urteil steht, dass die NPD unter anderem mit einem auf dem Abstammungsprinzip fußenden Staatsbürgerschaftsrecht gegen die Menschenwürde verstößt. Teile der Alternative für Deutschland fordern heute Ähnliches. Wie ordnen Sie das ein?

Innerhalb der AfD scheint es da unterschiedliche Standpunkte zu geben. Während die Parteispitze versucht, sich nicht allzu radikal zu äußern, belegt Maximilian Krah mit seinem Standpunkt, die deutsche Staatsangehörigkeit sei eine Abstammungsgemeinschaft, eine sehr extreme Position. Das bedeutet, dass nur kulturell Zugehörige auch Deutsche sein können und nur ihre Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft haben können. Krahs Vorstellung des Staatsangehörigkeitsrechts ähnelt dabei im Ergebnis sehr der von Hitler im Jahre 1927 in „Mein Kampf“ formulierten Idee. Darin hatte dieser gegen die Einbürgerungspolitik der Weimarer Politik polemisiert, durch die „jedes Judenoder Polen-, Afrikaner- oder Asiatenkind ohne weiteres zum deutschen Staatsbürger deklariert“ werden könne, wodurch der Staat „Giftstoffe“ in sich aufnehme. Das entspräche insoweit der NPD-Programmatik, und die ist verfassungswidrig.

Wie würde sich unsere Gesellschaft verändern, wenn wir den Vorstellungen von Krah folgen würden?

Wenn Herr Krah auf einer reinen Abstammungsgemeinschaft beharren würde, dann würde das bedeuten, dass Menschen, die nicht zur deutschen Kulturgemeinschaft gehören, nicht eingebürgert werden können. Welche Auswirkungen Herrn Krahs Vorhaben für Menschen haben würde, die nicht aus der deutschen Kulturgemeinschaft stammen, aber bereits eingebürgert wurden, lässt sich seit dem sogenannten Potsdamer Geheimtreffen erahnen. Hier wurde diskutiert, wie eingebürgerte deutsche Staatsbürger deportiert werden könnten.


Schlägt das Pendel im Moment weltweit wieder zurück zu einem restriktiveren Verständnis von Staatsbürgerschaft?

Ich zögere zu sagen, dass das ein globaler Trend ist, aber in Europa ist das spürbar. Das geht vor allem mit sicherheitspolitischen Überlegungen einher und der Frage, wie man Migration in Zukunft begegnen möchte. Gleichzeitig wird uns in Europa aber aktuell auch vor Augen geführt, wie wichtig ein klares Verständnis von Staatsbürgerschaft ist und welche Konsequenzen sie haben kann. In Europa tobt ein Krieg und die ukrainische Staatsbürgerschaft ist die Voraussetzung dafür, dass Männer und Frauen für die Armee rekrutiert werden können und unter Umständen für ihr Land sterben müssen. Mir scheint, dass in einem von Krisen gezeichneten Europa die Bedeutung von Staatsangehörigkeit zunimmt und deswegen auch die Zögerlichkeit gegenüber der einfachen Vergabe von Mehrstaatigkeit zunimmt.

Dass die Staatsangehörigkeit völkisch umgedeutet wird, ist mit dem bisherigen Grundverständnis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.

Wie viel Sicherheit gibt uns das Verfassungsrecht davor, dass die Staatsbürgerschaft im Zuge politischer Polarisierung völkisch umgedeutet werden könnte?

Dass die Staatsangehörigkeit völkisch umgedeutet wird, ist mit dem bisherigen Grundverständnis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die das Bundesverfassungsgericht entwickelt hat, nicht vereinbar. Das heißt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die Existenz von Grundrechten, die nach bestimmten Kriterien Diskriminierungsverbote errichten, würden das aktuell verhindern. Solange das Bundesverfassungsgericht existiert und nicht politisch okkupiert ist und die Verfassung des Grundgesetzes so ist, wie sie ist, ist einer völkischen Umdeutung des Staatsangehörigkeitsrechts kein Raum gegeben. Aber es gibt natürlich die Möglichkeit, rein theoretisch und gegebenenfalls auch praktisch, dass radikale politische Kräfte sich nicht nur des Staates bemächtigen, sondern auch der Rechtsordnung.

Was müsste Deutschland beim Thema Staatsbürgerschaften in Zukunft besser machen?

Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft sollte als das gewürdigt werden, was sie wirklich ist: ein gewichtiges, politisch bedeutsames Ereignis und ein großes Versprechen des deutschen Staates. In diesem Moment willigt er ein, einen Menschen fortan in jeder Hinsicht gleich zu behandeln. In der Realität funktioniert das aber nur bedingt. Menschen mit einer deutschen Staatsbürgerschaft, die im Ausland geboren wurden oder eine Migrationsgeschichte haben, sind in Deutschland immer noch verschiedenen Diskriminierungsformen ausgesetzt. Die Bundesrepublik sollte ständig versuchen, das große Versprechen, das eine Staatsbürgerschaft bedeutet, zu erfüllen, denn nur dann kommt sie ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabe nach und unterstützt damit den wichtigen Integrationsprozess.

Experte

Dieter Gosewinkel ist Professor für Neuere Geschichte am Friedrich-Meinecke-Institut für Geschichts- und Kulturwissenschaft der Freien Universität Berlin sowie Senior Researcher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und am Hamburger Institut für Sozialforschung.