Einstein Postdoctoral Grant TEST

Das Programm Einstein Postdoctoral Grant erlaubt es den antragsberechtigten Einrichtungen, exzellente Wissenschaftler:innen zu rekrutieren bzw. in Berlin zu halten. In einer entscheidenden Karrierephase können Einstein-Postdoctoral-Grant-Geförderte konzentriert an einem Forschungsprojekt arbeiten.

Informationen & Formulare

Antragsberechtigung 

Bewerbungen geeigneter Kandidaten können von der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin, der Technischen Universität Berlin, der Universität der Künste Berlin und der Charité - Universitätsmedizin Berlin eingereicht werden. Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder der Hebräischen Universität Jerusalem sind möglich.

Die Förderung kann in einer von drei Programmvarianten erfolgen.

Einstein Starting Researcher

  • Einrichtungen können sich um eine Postdoc-Stelle auf der Ebene der Karrierelevel R2 bewerben. Der/die geförderte Forscher/in kann an einem Projekt in einer Berliner Forschungsgruppe arbeiten. Der Abschluss der Promotion darf maximal vier Jahre zurückliegen.

Einstein Independent Researcher

  • Bereits nachgewiesene exzellente Postdocs, die zu eigenständiger Forschung fähig sind und sich bereits in der Karrierelevel R3 oder an der Schwelle dazu befinden, können sich zusammen mit einer Institution mit einem klaren Karriereziel (z.B. Habilitation) und einem Forschungsprojekt bewerben. Ihre Promotion sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens vier und höchstens zwölf Jahre zurückliegen. Eine mögliche Habilitation darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Einstein Professorship Track

  • Erfahrene Bewerber/innen, die eine Professur in oder außerhalb Berlins anstreben mit dem Ziel, eine definitive Berufung zu erreichen und/oder ihre Chancen auf eine reguläre Professur zu verbessern und/oder den Nachweis zu erbringen, dass sie bereits über eine zunächst befristete Forschungsprofessur berufen werden können. Die Promotion sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens vier, aber nicht länger als acht Jahre zurückliegen.
  • Es ist von Vorteil, wenn die antragstellende Institution die Voraussetzungen für die rasche Besetzung einer befristeten Professur (max. W2) durch den Kandidaten im Falle einer Förderung geschaffen hat und/oder nachweisbare Zusagen bzw. Optionen an der antragstellenden Institution infolge der Förderung benennen kann. 

Dauer

Einstein Starting Researcher

  • Bis zu 4 Jahre. In Fällen neuer strategisch relevanter Sonderforschungsgruppen für die Einrichtung und besonderer Positionen darin bis zu 6 Jahre.

Einstein Independent Researcher

  • Bis zu 4 Jahre.

Einstein Professorship Track

  • Bis zu 5 Jahre.

Umfang

Die Förderung erfolgt für die Stelle des/der Bewerbers/in von TV-L E13 bis E15 oder W2-Analog (Professorship Track), je nach Erfahrung, Aufgabenbereich und Personalverantwortung.

Bei Einstein Independent Researcher und Einstein Professorship Track auch zusätzliche Personal- und Sachmittel und/oder kleinere Investitionen, die zur Erreichung des Projektziels unbedingt erforderlich sind. 
Auch bei diesen Varianten können nach zusätzlicher Begründung Mittel bereitgestellt werden für: 

  1. Weiterbildungsmaßnahmen (Sprachkurse, Trainings)
  2. Aufwendungen für die eigenständige Organisation eines wissenschaftlichen Austauschformats (Workshop, Symposium) einschließlich Reisekosten für Gäste

Formulare

Programmblatt

Antragsformular

Finanzierungsplan

Verwendungsrichtlinien

Kodex für Geförderte

Leitlinien zu Gleichstellung, Diversität und Nachwuchsförderung

Häufig gestellte Fragen zum Einstein Postdoctoral Grant

Nein, Kandidat:innen können sich aus dem In- und Ausland bewerben. 

Das Programm definiert keine Grenze für die beantragbaren Fördermittel. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fördermittel der Stiftung begrenzt sind und es sich hierbei nicht um ein genuines Programm für Forschungsgruppen handelt, auch wenn solche beantragt werden können. Die beantragbare Fördersumme hängt ab von

  • dem Forschungsfeld (Projekte in den Geisteswissenschaften sind überlicherweise günstiger),
  • Ihrer Erfahrung (bspw. Vorerfahrungen in der Betreuung und Leitung einer Gruppe) und
  • sollte in Anbetracht des Umfangs der geplanten Forschungsarbeiten (Laufzeit, Bedarf an Verbrauchsmitteln, Teilprojekten für PhD-Student:innen) gut begründet sein.

Sie müssen nachweisen, dass die beantragte Förderung für Ihr Projekt notwendig ist, dass Sie einen realistischen Arbeitsplan haben und dass, so zutreffend, Sie in der Lage sind, Mitarbeiter:innen zu betreuen und eine kleine Gruppe zu leiten.

Ein typischer Antrag auf eine vierjährige Förderung reicht von 400 T€ für einen einzelnen Postdoc in den Geisteswissenschaftne bis hin zu ca. 1,2 Mio. € für eine kleine Forschungsgruppe in den Lebenswissenschaften inklusive projektspezifischer Sachmittel und zwei PhD-Student:innen.

Einstein-Postdoctoral-Grant-Geförderte können, müssen aber nicht mit einem Verbundprojekt affiliiert sein. Falls das Projekt an einem Exzellencluster, Sonderforschungsbereich, Einstein-Zentrum, einer Einstein Research Unit oder einem Graduiertenkolleg durchgeführt werden soll, legen Sie bitte ein Schreiben des Sprechers bzw. der Sprecherin des Verbunds bei, das die Einbettung und Unterstützung des Projekts belegt.

Ja, solange der/die Kandidat:in die Antragsberechtigung erfüllt. 

Es zählt der für das beantragte Projekt einschlägige Doktortitel. In anderen Fällen, wenn beispielsweise beide Qualifikationen für den beabsichtigen Antrag gleichermaßen relevant sind, behält sich die Stiftung eine Einzelfallentscheidung vor. Bitte nehmen Sie in diesem Fall rechtzeitig Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Im Bereich der Medizin werden nur experimentelle Doktorarbeiten als wissenschaftlichen Qualifikation gewertet.

Antragsberechtigt als Mittelnehmer sind nur die FU Berlin, HU Berlin, TU Berlin, die UdK und die Charité – Universitätsmedizin. Einstein Starting Researcher können aber mit außeruniversitären Forschungsinstituten kooperieren. Bitte stellen Sie solche Pläne im Antrag und durch ein separates Unterstützungsschreiben dar.

Es gibt keine nominelle Begrenzung der zusätzlich beantragbaren Mittel. Es muss aber aus dem Antrag und den Erläuterungen im Finanzierungsplan deutlich werden, dass diese Mittel zum Erreichen des Forschungsziels unerlässlich sind und nicht zur Grundausstattung zählen.

Nein. Personalmittel für wissenschaftliche Mitarbeiter können beantragt werden, diese sind aber zu mindestens 75 % VZÄ zu beschäftigen. Nur nach eingehender Prüfung durch die Geschäftsstelle der Einstein Stiftung kann eine Ausnahme von dieser Regel ggf. stattgegeben werden. 

Ja. Einstein-Postdoctoral-Grant-Geförderte können auch während der Förderdauer weiter Lehrerfahrung sammeln. 

Die Förderung endet mit dem Antritt einer Professur. Mittel der Einstein Stiftung Berlin können nicht in andere (Bundes-)Länder transferiert werden. Falls die Förderung frühzeitig beendet wird und Mitarbeiter:innen aus Mitteln der Einstein Stiftung beschäftigt werden, so muss auf Wunsch der Doktorand:innen und/oder Postdoktorand:innen eine Betreuungsvereinbarung mit dem Einstein Starting Researcher und/oder Berliner Wissenschaftler:innen abgeschlossen werden, damit die Mitarbeiter:innen ihre Forschung erfolgreich zu Ende führen können.